2009
- Eine Unternehmerin aus Aue hatte eine Zweijahresvertrag mit dem Telefonbuchverlag geschlossen. Durch unsere Hilfe gelang es den Vertrag zu wandeln. Somit spart Frau K. für das zweite Jahr rd. 150 Euro .
- Auf Anregung des Bundes der Steuerzahler Sachsen und mit Hilfe eines Landtagsabgeordneten veranlasste das Sächsische Innenministerium eine Umfrage zu Swap-Geschäften in den Kommunen und den kommunalen Wirtschaftsunternehmen. Damit ist für alle Bürger nachvollziehbar, ob Kommunen Ihre Steuergelder in risikobehaftete Anlagen investiert haben. (Übersicht kann beim Bund der Steuerzahler angefordert werden.)
- Unserem Mitglied Kerstin P. wurden steuerfreie Aufwandsentschädigungen durch das Finanzamt nicht anerkannt. Mit Unterstützung des Bundes der Steuerzahler erkannte das Finanzamt einen Großteil der Kosten, mindestens jedoch 2.100 Euro, an.
2008
I. einfachgesetzliches Neuverschuldungsverbot festgeschrieben, auch implizite Verschuldung wird gebremst
Die Regierungsmehrheit hat mit Beschluss vom 12.Dezember 2008 im Haushaltsbegleitgesetz ein Neuverschulungsverbot vorgesehen. Für die Jahre 2009 und 2010 ist keine Aufnahme neuer Schulden geplant. Die von der Staatsregierung vorgesehene Festschreibung eines Neuverschuldungsverbotes im Haushaltbegleitgesetz ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung, auch wenn der Bund der Steuerzahler Sachsen weiter an einer verfassungsgemäßen Verankerung des Neuverschuldungsverbotes festhält.
1. explizite Verschuldung
Mit dem Doppelhaushalt 2009/2010 wird erstmals eine planmäßige Schuldentilgung von 75 Millionen EUR pro Haushaltsjahr veranschlagt. Die bereits seit dem Jahr 2006 im Haushaltsvollzug praktizierte Schuldentilgung findet erstmals Eingang in die Haushaltsaufstellung. Damit trägt der Freistaat der demographischen Entwicklung Rechnung. Der Schuldenstand soll trotz sinkender Bevölkerung bei 2.849 EUR pro Einwohner konstant gehalten.
Zusätzlich zur konkreten Schuldentilgung im Haushalt hat die Staatsregierung die Aufnahme eines Schuldenverbotes in die Sächsische Haushaltsordnung vorgesehen. Für Katastrophen und andere schwerwiegende Situationen sind Ausnahmen vorgesehen. Eine dadurch bedingte Überschreitung der Schuldengrenze muss dann innerhalb von fünf Jahren zurückgeführt werden. Die bisherigen Regelungen reichen nicht aus, um die haushaltspolitische und ökonomische Handlungsfähigkeit künftiger Generationen zu schützen.
2. implizite Verschuldung
Der Freistaat Sachsen verringert nicht nur die explizite Verschuldung, sondern auch die implizite Verschuldung. Die implizite Verschuldung resultiert vor allem aus den aufgelaufenen Pensionsverpflichtungen. Zum Stichtag 01.01.2007 betrugen diese bereits 6,4 Milliarden EUR!
Der Doppelhaushalt 2009/2010 hat die Vorsorge für die künftige Generationen weiter erhöht und den Generationenfonds erweitert. Zurzeit wird nur für die Beamten-Jahrgänge ab 1997 kostendeckende Vorsorge geleistet, jedoch nicht für die verbeamtungsstarken Jahrgänge zwischen 1990 und 1996. Ab dem Jahr 2009 wird nun für alle Polizisten, Justizvollzugs- und andere Beamte Vorsorge betrieben. Dadurch wird Generationengerechtigkeit geschaffen und Spielräume für künftige Haushalte. Im Jahr 2009 sollen neu entstehende Verpflichtungen in Höhe von 451 Millionen EUR und in 2010 in Höhe von 475 Millionen EUR bereits im Jahr der Entstehung abfinanziert werden.
II. Dresden – „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlösschen“ Bürgerbegehren unzulässig
Der Bund der Steuerzahler in Sachsen e.V. forderte die Dresdner Stadträte im April 2008 auf, dem Bürgerbegehren zum Bau eines Elbtunnels in Dresden nicht stattzugeben. Der Antrag enthielt weder eine verlässliche Aussage zu den Kosten des Elbtunnels noch Vorschläge für die Deckung der Kosten der verlangten Maßnahmen. Damit ist das Begehren nach Auffassung des Präsidenten des sächsischen Steuerzahlerbundes nach der Gemeindeordnung nicht zulässig. Thomas Meyer damals: „ein weiteres trauriges und teures Kapitel um die Elbquerung können die Dresdner- und sächsischen Steuerzahler nicht gebrauchen. Über ein Dutzend Planungsvarianten haben sich die Dresdner bereits genehmigt, um zur derzeitigen Umsetzungsvariante zu kommen.“
Ein Baustopp hätte fatale Folgen: keine Elbquerung und ein finanzielles Desaster für die städtischen Finanzen.
Schadensersatzforderungen der bereits mit dem Brückenbau beauftragten Firmen werden kommunale Steuererhöhungen zur Folge haben. Die Dresdner sollten sich nicht von falschen Versprechungen über etwaige Koofinanzierungsmittel aus Berlin blenden lassen. Zum Schluss müssen die Bürger die Zeche zahlen.
Der Stadtrat hatte sich trotz unserer Bedenken für ein neues Votum ausgesprochen, gegen das der amtierende Oberbürgermeister Lutz Vogel (parteilos) ein Veto einlegte.
Die Vertreter des Bürgerbegehrens »Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlösschen« sind mit ihrem Antrag gescheitert, dieses Bürgerbegehren gerichtlich für zulässig erklären zu lassen. Die Landeshauptstadt Dresden ist zur vorläufigen Zulassung des Bürgerbegehrens „Welterbe erhalten durch Elbtunnel am Waldschlösschen“ nicht verpflichtet. Dies hat das Sächsische Oberverwaltungsgericht am 08.10.2008 entschieden. Damit bestätigte es eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom 20.5.2008 (7 L 259/08), welches ebenfalls eine einstweilige Verpflichtung der Landeshauptstadt abgelehnt hatte.
III. Erfolg! Kürzung der Pendlerpauschale verfassungswidrig
Das Bundesverfassungsgericht hat die Kürzung der Pendlerpauschale im heutigen Urteil als verfassungswidrig angesehen. Bis zur Neuregelung gilt die alte Regelung, d.h. der Ansatz kann ab dem ersten Kilometer Wegstrecke erfolgen. Der Bund der Steuerzahler Sachsen begrüsst das Urteil. "Mit dem Musterverfahren wurde unsere Auffassung von der Verfassungswidrigkeit der Kürzung der Pauschale bestätigt. Ein toller Erfolg für die Steuerzahler!", so Knut Schreiter Vorstandsmitglied beim
und der Steuerzahler Sachsen.