Dienstrechtsreform
Beamte sollen länger arbeiten
Bund der Steuerzahler Sachsen: Angleichung längst überfällig
Sachsen plant ein flexibleres, transparentes, leistungsorientiertes Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen
Das Kabinett hat Eckpunkte für eine umfassende Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts beschlossen. Durch die Föderalismusreform hinzugewonnene Gesetzgebungskompetenzen des Freistaates im Bereich des Beamtenrechts sollen genutzt werden, um ein flexibles, transparentes, leistungsorientiertes und einfaches Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen.
Eine moderne Verwaltung braucht qualifizierte, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter. Bei der Reform spielen daher die Schaffung eines im Bundesvergleich wettbewerbsfähigen und leistungsorientierten Besoldungs- und Versorgungsrechts, lebenslanges Lernen und ein flexibles Laufbahnrecht, das zugleich die Mobilität zwischen den Bundesländern gewährleistet, eine wichtige Rolle. Darüber hinaus soll künftig der Einstieg für Quereinsteiger in die sächsische Verwaltung erleichtert werden.
Zu den jetzt beschlossenen Eckpunkten, mit denen die Weichen für die notwendigen Gesetzgebungsverfahren gestellt worden sind, gehört unter anderem die Reduzierung der derzeit vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) auf ein oder zwei Laufbahngruppen (z. B. Unterteilung in Beamte mit oder ohne Hochschulabschluss).
Dadurch sollen bessere Aufstiegschancen für leistungsstarke Beamte geschaffen werden. Zudem soll die Vielzahl von Fachlaufbahnen (derzeit in Sachsen ungefähr 70) zu lediglich neun Fachrichtungen (allgemeine, nichttechnische Verwaltung, Bildung und Kultur, Feuerwehr, Finanz- und Steuerverwaltung, Gesundheit und Soziales, Justiz, Polizei, technische Verwaltung sowie Umwelt-, Agrar- und Forstverwaltung) zusammengefasst werden. Hierdurch werden die Beamten breiter einsetzbar und die Laufbahnen werden für alle neuen Bildungs- und Studienabschlüsse geöffnet. Der Leistungsgrundsatz soll gestärkt werden, indem Verwendungswechsel der Beamten als Beförderungsvoraussetzungen festgeschrieben werden. Die bestehenden Teilzeitmöglichkeiten sollen verbessert werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Im Zuge der Reduzierung der Laufbahngruppen ist die Ämterordnung den neuen Gegebenheiten anzupassen, insbesondere sind die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für differenzierte Einstiegsebenen in den Laufbahngruppen zu schaffen. Mit der Neustrukturierung der Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A soll die Attraktivität für Berufseinsteiger erhöht und zudem die bestehenden Dienstaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzt werden. Zur Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst soll die derzeitige Leistungsbezahlung ausgebaut werden. Weiterhin sollen die Möglichkeiten eines flexiblen und an den jeweiligen Gegebenheiten orientierten Eintritts in den Ruhestand erweitert werden.
Vorgesehen ist außerdem die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für Beamte von 65 Jahren auf 67 Jahre. Die besonderen Altersgrenzen z. B. für Polizei und Feuerwehr sollen von 60 auf 62 Jahre angehoben werden. Ziel ist hierbei die Gleichstellung der Ruhestandsbeamten mit den Rentnern. Da die Gesamtreform erst im Sommer 2013 in Kraft treten soll, wird es vorab ein auf die Anhebung der Altersgrenzen begrenztes Gesetzgebungsverfahren geben, damit der erste Anhebungsschritt wie im Rentenbereich zum 1. Januar 2012 erfolgen kann.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen begrüßt die Pläne der Staatsregierung ausdrücklich, verweist in diesem Zusammenhang aber auch auf die immer noch vorhandene Besserstellung der Beamtenschaft gegenüber Angestellten. Durch die Berechnung der Pension aus der letzten Besoldungsgruppe resultiert ein höherer Pensionsanspruch. Bei Arbeitern und Angestellten wird das durchschnittliche Lebenseinkommen für die Rentenberechnung herangezogen. Weiterhin müssen Beamte keine eigenen Beiträge für die Altersversorgung aufbringen.
Landtagswahl: 11,6 Mio. Euro Mehrkosten
Sachsen leistet sich eines der teuersten Parlamente Am 29. September 2009 trafen sich die neuen sächsischen Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung im Landtag. 8 Abgeordnete mehr als 2004 können dank Überhangmandaten die Politik des Landes mitgestalten. Die Kosten hierfür: 11,6 Millionen Euro Mehrkosten in den nächsten 5 Jahren. Durch die veränderte Fraktionszusammensetzung kommt es zu Mehrkosten bei den Fraktionsgeldern von rd. 1,1 Millionen Euro. Die Mehrkosten für Abgeordnetenentschädigungen steigen um 10,5 Millionen Euro gegenüber der 4. Legislaturperiode.
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Druck zur Verkleinerung des Landtags wächst
Forderung Bund der SteuerzahlerForderung findet bei Parteien zunehmend Gehör - Sachsen leistet sich zahlenmäßig größtes Landesparlament in Ostdeutschland
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Sächsischen Landtag wächst der Druck zu einer drastischen Reduzierung seiner Größe. Nachdem die Parlamentarier vor drei Jahren den Vorschlag einer Expertenkommission, die Zahl der Abgeordneten von 123 auf 81 zu begrenzen, ignoriert hatten, ist die Diskussion durch einen weiteren Anstieg auf 132 Mandatsträger neu entfacht worden. "Ausgleichs-und Überhangmandate können kein Grund sein, diesen Zustand zu zementieren", sagte Knut Schreiter, Sprecher des Sächsischen Steuerzahlerbundes. Seine Forderung nach einer gründlichen Reform findet auch in politischen Kreisen zunehmend Gehör. Mehr dazu