LV Sachsen - Infos und News

Infos und News
17.11.2011

Anhörung im Sächsischen Landtag zu den Kosten des Standortgesetzes der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen

Der Bund der Steuerzahler hat in der Anhörung zum Gesetzesentwurf am 09. November 2011 nochmals Detailkonzepte und Wirtschaftlichkeitsgutachten- und Betrachtungen eingefordert. Diese liegen bis zum heutigen Tag nicht vor! Auch die Große Anfrage kann kein Ersatz hierfür sein. Umgekehrt wird ein Schuh daraus. Nach unserem Verständnis kann ein Finanzminister nicht erklären, die Kosten seien nicht bekannt! Wenn dem so ist, dann sollte man auch nicht vom Parlament die Zustimmung einfordern. Gute und sinnvolle Maßnahme des Konzeptes (wie zum Beispiel die Konzentrierung der Finanzämter von 28 auf 11) werden so mit den unfertigen oder unwirtschaftlichen bzw. politischen Geschenken in einen Topf geworfen.

Die Anfrage von Bündnis 90/Die Grünen haben die Schwachstellen des Reformvorhabens offenkundig gemacht.
Der Sächsische Rechnungshof hat erhebliche Bedenken zum Vorhaben geäußert und seine beratende Äußerung zur SAB lassen einen Einblick zu, wie er die jetzigen Maßnahmen beurteilt. Der Verband kann anhand der vorliegenden Zahlen keine sachgerechte Bewertung vornehmen.
Deshalb müssen allgemeine Anforderungen an eine Behörden– verlagerung, -verkleinerung bzw. Personalabbau definiert werden.

Aus Sicht des BdSt ist eine Betriebswirtschaftliche Kosten/Nutzen Betrachtung unerlässlich. Wir leben im 21. Jahrhundert, deshalb sind Reformen nicht nach Gutsherrenart zu realisieren. Wenn man bedenkt wie viele Steuermillionen in der Staatsverwaltung für neue Steuerungsmodelle und sonstige Maßnahmen bis hin zum Amt 24 ausgegeben wurden, so sind die Ergebnisse schlicht nicht akzeptabel.
1. In der heutigen Zeit gehört die Vollkostenrechnung mit Abschreibung zum Standard, von jedem kleinen Gewerbetreibenden wird dies eingefordert, aber der Freistaat arbeitet mit anderen Maßstäben. Das kann nicht sein.
2. Allein die Antworten auf die Anschaffungskosten und Modernisierungskosten von Gebäuden, welche sich im Besitz des Freistaates befinden, sind abenteuerlich. Bürogebäude werden i.d.R. langfristig abgeschrieben. Deshalb ist es fraglich, weshalb einige Daten erst ab 2001 verfügbar sind.
3. Einen Nachweis zur durchgeführten Aufgabenkritik bleibt das Konzept schuldig! Welche Aufgaben sollen zukünftig entfallen?
4. Was fehlt ist ein Prüfkatalog mit den bedeutenden wirtschaftlichen Kennzahlen.
5. Welche Effekte sollen erzielt werden, neben den Einsparungsmaßnahmen?

Wir fordern deshalb, wie in der ersten Anhörung Ende September, im Verfassungs- und Rechtsausschuss Detailkonzepte und Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, verständlich aufgearbeitet. Nochmals, selbst der sächsische Rechnungshof sah sich seinerzeit nicht in der Lage das Gesamtkonzept beurteilen zu können. Eine abschließende Bewertung ist daher erst nach dem Vorliegen der Detailkonzepte und deren Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen möglich.

17.11.2011

Anhörung II, im Landtag zur Anpassung der Reisekostensätze für Dienstreisen im öffentlichen Dienst

Der Bund der Steuerzahler Sachsen hat sich als Sachverständiger im Haushalts- und Finanzausschuss des Sächsischen Landtages zum Vorhaben geäußert. Dabei ging es ausschließlich um den Grundsatz der Gleichbehandlung aller Arbeitnehmer. Wesentlicher Punkt der Gesetzesvorlage der Fraktion Die LINKE ist die Anhebung der Kilometersätze für die Wegstreckenentschädigung auf 40 Cent für Beschäftigte im öffentlichen Dienst des Freistaates Sachsen.

Nach einer Untersuchung des ADAC vom März 2011 sind die Kraftfahrzeugkosten im Jahr 2011 deutlich gestiegen. So liegen die Betriebskosten für einen VW Golf 1.4 Trendline mit 59 KW bei 39,9 Cent. In dieser Berechnung sind alle Kosten wie Betriebskosten, Fixkosten, Werkstatt und Reifenkosten beinhaltet. Auch die Zahlen des Statistischen Bundesamtes sprechen eine deutliche Sprache. Ein Großteil der Inflation von zuletzt 2,6 Prozent rührt aus gestiegen Preisen der Mineralölwirtschaft. Aus Sicht des Verbandes ist aufgrund der deutlich gestiegenen Kraftfahrzeugkosten gegen diese Anpassung von der Höhe her nichts einzuwenden.

Mehr als problematisch ist aber, dass eine solche Erhöhung zu einer steuerlichen Ungleichbehandlung bei der Nutzung von Privatfahrzeugen für Dienstfahrten zwischen Bediensteten des Landes und den sonstigen Arbeitnehmern führt. Nicht akzeptabel ist nach unserer Auffassung die Ungleichbehandlung der Beschäftigten. Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft müssen jeden Cent, den sie über der Grenze von 30 Cent je Kilometer als Entschädigung für die berufliche Nutzung ihres Privatfahrzeugs von ihrem Arbeitgeber erhalten, versteuern und zudem auf diesen Teil auch noch Sozialversicherungsabgaben zahlen. Hier muss gleiches Recht für alle gelten.

11.08.2011

Neugründung der Finanzämter Dresden-Nord und Dresden-Süd

Das Landesamt für Finanzen teilte uns mit, dass zum 1. September 2011 die Finanzämter Dresden I, Dresden II und Dresden III zusammengelegt werden. Die Finanzämter Dresden-Nord und Dresden-Süd werden neu gegründet.

Die Finanzämter Dresden-Nord und Dresden-Süd sind am Standort Rabenerstraße 1 in 01069 Dresden unter folgenden Kontaktdaten zu erreichen:

Telefon: 0351 / 4691-0
E-Mail: poststelle@fa-dresden-nord.smf.sachsen.de
poststelle@fa-dresden-sued.smf.sachsen.de.

Nach der Neugründung sind die beiden Finanzämter wie folgt zuständig:

Finanzamt Dresden-Nord
Steuerpflichtige des Stadtgebietes rechts der Elbe (Neustadtseite)

Bewertung für die Stadt Dresden
Betriebsprüfung für das Finanzamt Dresden-Nord und den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Meißen

Steuerfahndung sowie Bußgeld- und Strafsachenstelle für den Direktionsbezirk Dresden

Finanzamt Dresden-Süd
Steuerpflichtige des Stadtgebietes links der Elbe (Altstadtseite)
Betriebsprüfung für das Finanzamt Dresden-Süd sowie den Zuständigkeitsbereich der Finanzämter Freital und Pirna

Grunderwerbsteuer für die Stadt Dresden und den Zuständigkeitsbereich des Finanzamtes Meißen

Kraftfahrzeugsteuer für die Kennzeichen DD, LSN.

Das Finanzamt Dresden-Nord geht aus den Finanzämtern Dresden II und Dresden I und das Finanzamt Dresden-Süd aus den Finanzämtern Dresden III und Dresden I hervor.

Für Steuerpflichtige der Finanzämter Dresden II und Dresden III ändern sich die Steuernummern nicht. Bisher beim Finanzamt Dresden I geführte Steuerpflichtige erhalten Ende August 2011 eine Mitteilung zur neuen Steuernummer.

07.03.2010

Dienstrechtsreform

Beamte sollen länger arbeiten
Bund der Steuerzahler Sachsen: Angleichung längst überfällig

Sachsen plant ein flexibleres, transparentes, leistungsorientiertes Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts im Freistaat Sachsen

Das Kabinett hat Eckpunkte für eine umfassende Reform des Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrechts beschlossen. Durch die Föderalismusreform hinzugewonnene Gesetzgebungskompetenzen des Freistaates im Bereich des Beamtenrechts sollen genutzt werden, um ein flexibles, transparentes, leistungsorientiertes und einfaches Dienst-, Besoldungs- und Versorgungsrecht zu schaffen.

Eine moderne Verwaltung braucht qualifizierte, motivierte und leistungsbereite Mitarbeiter. Bei der Reform spielen daher die Schaffung eines im Bundesvergleich wettbewerbsfähigen und leistungsorientierten Besoldungs- und Versorgungsrechts, lebenslanges Lernen und ein flexibles Laufbahnrecht, das zugleich die Mobilität zwischen den Bundesländern gewährleistet, eine wichtige Rolle. Darüber hinaus soll künftig der Einstieg für Quereinsteiger in die sächsische Verwaltung erleichtert werden.

Zu den jetzt beschlossenen Eckpunkten, mit denen die Weichen für die notwendigen Gesetzgebungsverfahren gestellt worden sind, gehört unter anderem die Reduzierung der derzeit vier Laufbahngruppen (einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst) auf ein oder zwei Laufbahngruppen (z. B. Unterteilung in Beamte mit oder ohne Hochschulabschluss).

Dadurch sollen bessere Aufstiegschancen für leistungsstarke Beamte geschaffen werden. Zudem soll die Vielzahl von Fachlaufbahnen (derzeit in Sachsen ungefähr 70) zu lediglich neun Fachrichtungen (allgemeine, nichttechnische Verwaltung, Bildung und Kultur, Feuerwehr, Finanz- und Steuerverwaltung, Gesundheit und Soziales, Justiz, Polizei, technische Verwaltung sowie Umwelt-, Agrar- und Forstverwaltung) zusammengefasst werden. Hierdurch werden die Beamten breiter einsetzbar und die Laufbahnen werden für alle neuen Bildungs- und Studienabschlüsse geöffnet. Der Leistungsgrundsatz soll gestärkt werden, indem Verwendungswechsel der Beamten als Beförderungsvoraussetzungen festgeschrieben werden. Die bestehenden Teilzeitmöglichkeiten sollen verbessert werden, um die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Im Zuge der Reduzierung der Laufbahngruppen ist die Ämterordnung den neuen Gegebenheiten anzupassen, insbesondere sind die besoldungsrechtlichen Voraussetzungen für differenzierte Einstiegsebenen in den Laufbahngruppen zu schaffen. Mit der Neustrukturierung der Grundgehaltstabelle der Besoldungsordnung A soll die Attraktivität für Berufseinsteiger erhöht und zudem die bestehenden Dienstaltersstufen durch Erfahrungsstufen ersetzt werden. Zur Stärkung der Leistungsorientierung im öffentlichen Dienst soll die derzeitige Leistungsbezahlung ausgebaut werden. Weiterhin sollen die Möglichkeiten eines flexiblen und an den jeweiligen Gegebenheiten orientierten Eintritts in den Ruhestand erweitert werden.

Vorgesehen ist außerdem die schrittweise Anhebung der Altersgrenze für Beamte von 65 Jahren auf 67 Jahre. Die besonderen Altersgrenzen z. B. für Polizei und Feuerwehr sollen von 60 auf 62 Jahre angehoben werden. Ziel ist hierbei die Gleichstellung der Ruhestandsbeamten mit den Rentnern. Da die Gesamtreform erst im Sommer 2013 in Kraft treten soll, wird es vorab ein auf die Anhebung der Altersgrenzen begrenztes Gesetzgebungsverfahren geben, damit der erste Anhebungsschritt wie im Rentenbereich zum 1. Januar 2012 erfolgen kann.

Der Bund der Steuerzahler Sachsen begrüßt die Pläne der Staatsregierung ausdrücklich, verweist in diesem Zusammenhang aber auch auf die immer noch vorhandene Besserstellung der Beamtenschaft gegenüber Angestellten. Durch die Berechnung der Pension aus der letzten Besoldungsgruppe resultiert ein höherer Pensionsanspruch. Bei Arbeitern und Angestellten wird das durchschnittliche Lebenseinkommen für die Rentenberechnung herangezogen. Weiterhin müssen Beamte keine eigenen Beiträge für die Altersversorgung aufbringen.

06.10.2009

Landtagswahl: 11,6 Mio. Euro Mehrkosten


Sachsen leistet sich eines der teuersten Parlamente
Am 29. September 2009 trafen sich die neuen sächsischen Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung im Landtag. 8 Abgeordnete mehr als 2004 können dank Überhangmandaten die Politik des Landes mitgestalten. Die Kosten hierfür: 11,6 Millionen Euro Mehrkosten in den nächsten 5 Jahren. Durch die veränderte Fraktionszusammensetzung kommt es zu Mehrkosten bei den Fraktionsgeldern von rd. 1,1 Millionen Euro. Die Mehrkosten für Abgeordnetenentschädigungen steigen um 10,5 Millionen Euro gegenüber der 4. Legislaturperiode.

Das Wahlergebnis zeigt, es ist an der Zeit eine nachhaltige Reform bei der Anzahl der Angeordneten des Sächsischen Landtages anzugehen. Sachsen leistet sich eines der üppigsten Parlamente. Unser Motto seit vielen Jahren: Die Hälfte ist genug.

06.09.2009

Druck zur Verkleinerung des Landtags wächst

Forderung Bund der Steuerzahler

Forderung findet bei Parteien zunehmend Gehör - Sachsen leistet sich zahlenmäßig größtes Landesparlament in Ostdeutschland

Dresden. Auf den neu gewählten Sächsischen Landtag wächst der Druck zu einer drastischen Reduzierung seiner Größe. Nachdem die Parlamentarier vor drei Jahren den Vorschlag einer Expertenkommission, die Zahl der Abgeordneten von 123 auf 81 zu begrenzen, ignoriert hatten, ist die Diskussion durch einen weiteren Anstieg auf 132 Mandatsträger neu entfacht worden. "Ausgleichs-und Überhangmandate können kein Grund sein, diesen Zustand zu zementieren", sagte Knut Schreiter, Sprecher des Sächsischen Steuerzahlerbundes. Seine Forderung nach einer gründlichen Reform findet auch in politischen Kreisen zunehmend Gehör. Mehr dazu

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