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10.06.2010

Ministerversorgung

Bei Ministerrenten spart Sachsen nicht
Von Gunnar Saft, Sächsische Zeitung vom 10.06.2010

Obwohl das Projekt sogar im Koalitionsvertrag steht, haben CDU und FDP die Ruhegehälter nicht gekürzt.

Der Druck der knappen öffentlichen Kassen hat jetzt bundesweit zu Einsparungen bei den Einkünften und Versorgungsleistungen für Politiker geführt. In Baden-Württemberg sinken dieses Jahr die Diäten der Landtagsabgeordneten und in Schleswig-Holstein werden die Zulagen für Fraktionen und Staatssekretäre um bis zu zehn Prozent pauschal gekürzt.

In Sachsens Nachbarland Thüringen ist wiederum noch vor der Sommerpause eine Gesetzesänderung geplant, mit der die Rentenansprüche für Regierungsmitglieder deutlich gesenkt werden. Damit reagiert die Thüringer Staatsregierung auf den Unmut, den die bisherigeren großzügigen Regelungen in der Öffentlichkeit hervorrufen.

Hohe Sofortpension möglich

Theoretisch sind diese Änderungen auch in Sachsen möglich. Schon nach der Landtagswahl im August 2009 war hierzulande die Überprüfung der umstrittenen Ruhegehälter für Minister im Gespräch. Wahlsieger CDU und FDP legten das schriftlich fest und vereinbarten ein entsprechendes Projekt auf Seite 53 ihres Koalitionsvertrages.

Zuvor hatten vor allem die Liberalen um Parteichef Holger Zastrow wiederholt darauf gedrängt. „Arbeitnehmer erhalten erst mit 67 Jahren ihre volle Rente, Bundesminister ebenfalls. Warum sollen sächsische Minister weiter ihre Privilegien behalten? Was von Arbeitnehmern verlangt wird, muss auch für Spitzenpolitiker gelten! Alles andere ist ungerecht und unverständlich“, wetterte Zastrow.

In der Tat fallen die Rentenansprüche von Sachsens Regierungsmitgliedern sehr üppig aus. Minister können nach acht Jahren Amtszeit sofort in Pension gehen. Wer mindestens vier Jahre im Amt war, muss ebenfalls nicht lange warten. In dem Fall wird das staatliche Ruhegehalt ab dem 55. Lebensjahr ausgezahlt. Dessen Höhe kann bis zu 71 Prozent der früheren Ministerbezüge erreichen. Aktuell liegt das Grundgehalt bei 11146,80 Euro im Monat plus Familienzuschlag.

Kritik vom Steuerzahlerbund

Unterm Strich, so kritisiert FDP-Chef Zastrow, kommen Minister damit auf Rentenansprüche, für die ein Arbeitnehmer mit gleichem Gehalt 103 Jahre in die Rentenkasse einzahlen muss. Das Problem: Änderungen im sächsischen Ministergesetz sind trotz Koalitionsvertrag und aktuellem Sparkurs weiterhin nicht in Sicht. Auf SZ-Anfrage erklärt die CDU-Fraktion knapp: „Das steht bei uns zurzeit nicht auf der politischen Agenda.“ Allein die FDP hört sich etwas anders an. „Vor dem Hintergrund wegbrechender Einnahmen der öffentlichen Haushalte und notwendiger Sparanstrengungen der öffentlichen Hand werden wir auch Abgeordneten- und Ministergesetz in Ruhe prüfen“, verspricht zumindest Generalsekretär Torsten Herbst.

Inzwischen drängt aber auch Sachsens Steuerzahlerbund. „Sparen muss durch alle Bereiche gehen. Deshalb müssen wir über diese Sonderregelung diskutieren und dürfen das nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben“, fordert Vize-Chef Knut Schreiter. Und er warnt. „Ein beherztes Herangehen an dieses Thema werden wir auch künftig dringend anmahnen.“

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