Neue Behördenstandorte, BdSt fordert Nachbesserungen
3 Jahre nach der letzten Verwaltungs- und Funktionalreform, die den Bürgern im Wesentlichen durch die neuen Kreisstrukturen gegenwärtig ist, plant die sächsische Staatsregierung die Neustrukturierung der Staatsbehörden ab dem Jahr 2020. Diese Konzeption stellte die Regierung Ende Januar der Öffentlichkeit vor. Bis Ende März sollen die Ministerien detaillierte Zeit- und Kostenpläne vorlegen.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen hat sich das Konzept angeschaut und zum Teil erhebliche Bedenken. Eine abschließende Bewertung kann erst nach dem Vorliegen der Detailkonzepte und deren Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erfolgen.
Grundsatzkritik: Während die kommunale Ebene sich in den letzten Jahren immer wieder durch neue Strukturen den Erfordernissen gestellt hat, erscheint der Reformwille in der Staatsverwaltung nicht recht ausgeprägt zu sein.
Die nunmehr geplanten Reformen sollen zum Großteil erst ab dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Dies ist aus Steuerzahlersicht viel zu spät. Sicherlich bedarf es eines Leitbildes, doch die von der Staatsregierung vorgelegten Pläne reichen als Maßstab nicht aus. Vieles was vorgeschlagen wurde, orientiert sich zu stark an den bestehenden Strukturen. Von vielen Reformvorhaben ist gar nichts mehr übriggeblieben. Nach der Koalitionsvereinbarung sollten aus 3 Landesdirektionen zumindest 2 werden. Davon ist das Konzept der Staatsregierung nun abgerückt. Nunmehr feiert man einen neuen Hauptsitz in Chemnitz mit 2 Außenstellen in Leipzig und Dresden. Viele Bürger dürften sich fragen, ob so Erneuerung aussieht? Als Zielsetzung für das Jahr 2020 müsste die Abschaffung dieser Monstermittelbehörde stehen, wenn dann noch ein Standort verbleibt – dann ist man zumindest ein Stück weiter.
