Bund der Steuerzahler wählt neue Führungsspitze
Neuer BdSt-Präsident ist Reiner HolznagelIm Rahmen der 171. Mitgliederversammlung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. wurde Reiner Holznagel am 29. Juni in Hamburg zum 8. Präsidenten des Bundes der Steuerzahler Deutschland gewählt. Reiner Holznagel tritt damit die Nachfolge von Dr. Karl Heinz Däke an, der aus Altersgründen nicht mehr für das Amt kandidiert hat. Dr. Karl Heinz Däke wurde aufgrund seiner Verdienste für den BdSt von der 171. Mitgliederversammlung zum Ehrenpräsidenten ernannt.
„Zu den Erfolgen des scheidenden Präsidenten Dr. Karl Heinz Däke zählt u.a. die Aufnahme einer Schuldenbremse in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Mit dieser Regelung hat die Haushaltskonsolidierung beim Bund und den Ländern Verfassungsrang“, sagt Reiner Holznagel. „Nun wird der Bund der Steuerzahler alles dafür tun, dass nicht nur die Schuldenbremse eingehalten, sondern auch eine nachhaltige und solide Steuer- und Finanzpolitik beim Bund, den Ländern und den Euro-Staaten betrieben wird. Vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise ist eine solche Politik umso wichtiger!“
Nach Ansicht des neuen Präsidenten des Bundes der Steuerzahler wurden gerade in jüngster Zeit die Interessen der deutschen Steuerzahler auf nationaler und auf europäischer Ebene durch die Politik stark vernachlässigt. Dies gilt es zu verändern. „Jedem Politiker muss klar sein, dass er hart erarbeitetes Steuergeld ausgibt. Auch Haftungen können den Steuerzahler stark belasten. Deshalb brauchen wir einen sensiblen Umgang mit Steuergeld“, fordert Reiner Holznagel. Dabei spielen auch die Kernthemen des Verbandes, wie die Bekämpfung und Bestrafung von Steuergeldverschwendung und das Engagement für ein einfaches und gerechtes Steuersystem, eine wichtige Rolle in seiner zukünftigen Arbeit.
Neben der Wahl von Reiner Holznagel zum Präsidenten des Bundes der Steuerzahler und Dr. Karl Heinz Däke zum Ehrenpräsidenten fanden auch weitere Wahlen zum Bundesvorstand statt. So wurde Zenon Bilaniuk für eine weitere Wahlperiode als stellvertretender Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland bestätigt. Zenon Bilaniuk wird auch in Zukunft die Steuerpolitik des Verbandes vertreten. Neu in den Bundesvorstand wurde Rik Steinheuer gewählt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt wird in der Sozialpolitik liegen. So wird sich Rik Steinheuer dafür einsetzen, dass künftig all jene Sozialversicherungsbeiträge von den Steuern abzugsfähig sind, die als nicht disponible Zwangsaufwendungen gelten, wie die Arbeitslosenbeiträge.
Mit der Wahl von Rik Steinheuer und Reiner Holznagel ist beim Bund der Steuerzahler Deutschland ein Generationenwechsel eingeleitet worden, der sich den kommenden Herausforderungen des Verbandes stellen und den BdSt stärker in den sozialen Netzwerken repräsentieren wird.
Vita Reiner Holznagel
Reiner Holznagel, bisher Vizepräsident und geschäftsführender Vorstand des Bundes der Steuerzahler mit dem Schwerpunkt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, wurde 1976 in Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) geboren. Er ging in Loitz (Vorpommern) zur Schule und absolvierte seinen Zivildienst in einer Kinderfachklinik auf der Nordseeinsel Amrum. Das Studium der Politischen Wissenschaften, des Öffentlichen Rechts und der Psychologie schloss er in Kiel mit dem Magister Artium ab.
Vita Rik Steinheuer
Der 1975 in Solingen geborene Jurist Rik Steinheuer ist Vorstandsmitglied des BdSt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie Vorsitzender des Arbeitskreises Arbeit und Soziales des BdSt Deutschland e.V.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg, Tel. 030/25 93 96 0
Schwarzbuch 2011
Schwarzbuchfälle Sachsen 2011
Fall 1 36.000 Euro teures Medientraining für Regierungssprecher
Die Sächsische Staatsregierung bewilligte ihrem Sprecher eine 8 -tägige Medienschulung für 4.500 Euro netto am Tag. Diese Schulung soll ohne Ausschreibung vergeben worden sein. Aus Steuerzahlersicht hätten die gesamten Kosten der Weiterbildung oder zumindest einen Teil davon der Regierungssprecher selbst zu zahlen. "4500 Euro pro Tag scheint aus unserer Sicht das übliche Maß zu sprengen", so der Bund der Steuerzahler in der aktuellen Debatte. Das Verhalten des Regierungssprechers bzw. der Staatsregierung sei "ungeschickt und unklug". Die Staatsregierung sollte der Öffentlichkeit erklären, was der Sprecher für mehrere Zehntausend Euro bei der Schulung lerne. Harsche Kritik übte auch die Opposition. Die Staatskanzlei verteidigt die Schulung und bezeichnet die Kosten als "absolut üblich". Neue Kommunikationswege und die zunehmende Dynamik von Themen und Aufgaben verlangten regelmäßiges Coaching und laufende Fortbildung. Die CDU/FDP-Koalition wirbt seit Beginn der Legislaturperiode für einen strikten Sparkurs. Ende 2010 war der Doppelhaushalt für dieses und kommendes Jahr verabschiedet worden, der Einsparungen von jährlich einer Milliarde Euro vorsieht. Der Regierungssprecher ist 64 Jahre alt und wird sich in absehbarer Zeit in den Ruhestand verabschieden.
Rubrik Steuerverschwendung droht
Fall 2 Geplanter Umzug der Sächsischen Aufbaubank
Geht es nach dem Willen der Sächsischen Staatsregierung so soll die Sächsische Aufbaubank – Förderbank (SAB) ihren Sitz nach Leipzig verlegen, so sieht es das Sächsische Standortgesetz vor. Die Stadt Leipzig soll als Finanzplatz dauerhaft gestärkt werden, indem hier gezielt Einrichtungen des Finanz- und Börsensektors (z. B. auch die Strombörse EEX) konzentriert werden.
Diesen geplanten Umzug sieht der BdSt äußerst kritisch. Er wird damit begründet, dass der Region Leipzig der Wegfall der regionalen Mittelbehörde kompensiert werden muss. Dieser Umzug schafft für die Kunden und Mitarbeiter der SAB viele Nachteile – und zusätzliche Kosten.
Die SAB als Förderbank steht in einem engen Arbeitszusammenhang mit den Fachministerien in Dresden.
Mehrere Beteiligungsunternehmen der SAB, wie z. B. die sächsische Energieagentur SAENA, haben ihren Sitz in der Region Dresden. Effiziente Dienstleistung einer öffentlichen Förderbank bedeutet: die Wege zwischen diesen Einrichtungen müssen kurz bleiben. Synergien der SAB mit Banken in Leipzig bestehen hingegen nicht. Das Ziel der Staatsregierung, einen Finanzplatz Leipzig zu schaffen, ist im Hinblick auf die Erfahrungen mit der Sachsen LB schlicht unrealistisch. Weiterhin dürften die Kosten eines Umzuges die Steuerzahler teuer zu stehen kommen, denn die SAB hat vor kurzem eine eigene Immobilie mit eigens eingebautem Konferenzzentrum erworben.
Fall 3 Endlose Geschichte: Pfusch bei Waldenburger Ortsumgehung
Bund der Steuerzahler verlangt Aufklärung
Waldenburg – Im Juni 2011 sollte die Ortsumgehung Waldenburg nach Neubau für den Verkehr freigegeben werden. Bereits im März 2010 wurde bei einem Befahrungstest festgestellt, dass aufgrund mangelnder Bodenfreiheit eine Nutzung für LKW und Tieflader im Knotenpunkt Kertzsch nicht möglich ist.
Von Anwohnern erfuhren wir, dass auch trotz erneuter Umbauten eine Nutzung für LKW im benannten Bereich auch zukünftig nicht uneingeschränkt möglich sein soll. Eine zu enge Spitzkehre im Remser Ortsteil Kertzsch verhindere die Befahrung in alle Richtungen. So soll eine bisher geplante Linksabbiegerspur entfallen und nur eine einspurige Nutzung möglich sein. Der Bund der Steuerzahler wandte sich an das zuständige sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit den Fragen, wie es zu diesen Baufehlern kommen konnte, wer hierfür die Verantwortung trägt und wie hoch die Kostensteigerung ausfällt.
Die Antwort des Ministeriums: „…trotz der vorhandenen Mängel wird in der Tat in Kürze eine vorläufige Inbetriebnahme erfolgen. Aktuell wird intensiv geprüft, ob ein Entwurfsmangel vorliegt und ggf. die Verantwortlichkeit dafür.“ Die Untersuchungen dauern an. Aufträge für bauliche Veränderungen wurden bisher nicht erteilt. Der Knoten ist bereits heute in alle Richtungen befahrbar, durch die Einrichtung einer Ampelschaltung.
Nach Informationen des Bundes der Steuerzahler ist nur eins bereits Gewissheit, die ursprünglichen Baukosten von 7,2 Millionen Euro werden am Ende wohl bei weit über 10 Millionen Euro liegen.
Fall 4 Brückenbau in Sachsen
Brückenbau in Sachsen
Baukosten schön gerechnet? Neuplanung führt zu Mehrkosten
Öffentliche Bauprojekte kosten meist mehr und dauern länger als ursprünglich geplant. Neueste Beispiele sind zwei Brückenbauten in Sachsen. 2006 begannen in Markersbach und in Niederwartha die Bauarbeiten. Beide Maßnahmen befinden sich im Bauverzug. Seit 2009 sollten diese fertiggestellt werden. Für die erhöhten Kosten sollen laut den Straßenbauämtern gestiegene Materialkosten sowie Klagen gegen die Ausschreibung verantwortlich sein.
Im Fall Markersbach kamen noch Probleme mit dem Baugrund hinzu. Im Bereich eines Brückenpfeilers fand die ausführende Baufirma Schächte aus dem Altbergbau. Damit schossen die Kosten in die Höhe. Der Bund der Steuerzahler Sachsen hat Hinweise, dass die Baugrundprobleme den verantwortlichen Behörden im Vorfeld bekannt gewesen sein dürften. Hat man dies im Vorfeld der Maßnahme verschwiegen, um die Maßnahme realisiert zu bekommen?
Bei der Maßnahme in Niederwartha wurden die Baupläne kurzerhand zugunsten des Hochwasserschutzes im Jahr 2007 umgeplant. Der Brückenteil auf der Radebeuler Seite wurde zum Beispiel von 49 Meter auf 139 Meter verlängert, um ein Überflutungsbecken zu ermöglichen. So sinnvoll im Einzelfall die Anpassung der Planung sein sollte, so ist diese dennoch höchst fragwürdig. Das Budgetrecht des Parlamentes wird erheblich eingeschränkt, da dieses die Mittel nur in Höhe der ursprünglichen Kostenschätzung freigegeben hat. Bei Mehrkosten dieser Maßnahmen geht dies zu Lasten anderer Projekte, oder die Mehrkosten müssen über neue Schulden finanziert werden. Diese Verfahrensweise der Verwaltung ist nicht zu akzeptieren. Der Bund der Steuerzahler fordert den Rechungshof auf, beide Maßnahmen genau zu prüfen.
Fakten Brückenbau:
Markersbach/Stahlkonstruktion
Geplante Kosten: 14 Mio. Euro
Erwartete Kosten: 24 Mio. Euro
Niederwartha/Schrägseilbrücke
Geplante Kosten: 20 Mio. Euro
Erfolg:
Bund der Steuerzahler konnte helfen und Steuerverschwendung verhindern
Auerbach im Vogtland. Der Gewerbetreibende V. der Region beabsichtigte, ein ehemals wasserwirtschaftlich genutztes Grundstück zu erwerben. Den Rückbau des sich auf dem Grundstück befindlichen Wasserhochbehälters wollte der Kaufinteressent übernehmen. Die Mitarbeiter vom Sachsenforst beabsichtigten jedoch, Steuergelder für den Rückbau der Anlage in Anspruch zu nehmen. Der Investor versuchte, die Beamten von den Vorteilen seines Angebotes für die öffentliche Hand zu überzeugen. Erst nachdem der Bund der Steuerzahler „Überzeugungsarbeit“ leistete, wurden sich Kaufinteressent und Sachsenforst handelseinig. Somit konnten einige zehntausend Euro Steuergelder „gerettet“ werden.
Der neue Eigentümer V. zur Arbeit des Bundes der Steuerzahler:
„Es gibt doch noch Wunder. Das Grundstück steht jetzt doch zum Verkauf. Manchmal muss man halt etwas Druck machen und es ist schön, dass es Leute wie sie gibt, die solche Sachen auch mal hinterfragen.
Nachrichtlich ein Fall des Landesverbandes Bayern zum Flughafen Hof-Plauen
Regionalflughafen – koste es, was es wolle
Hof-Plauen. Der Regionalflughafen Hof-Plauen ist schon seit vielen Jahren keine rentable Angelegenheit mehr. Dennoch wird daran festgehalten, koste es was es wolle. Nach dem Landesentwicklungsprogramm Bayern soll nämlich jede Region über einen Luftverkehrsanschluss verfügen, insbesondere sollen Verkehrslandeplätze mit Instrumentenflugbetrieb vorgehalten werden. So dient der Verkehrslandeplatz Hof-Plauen der Erschließung der Region Oberfranken-Ost. Der Freistaat Bayern ist an dem dortigen Regionalflughafen weder beteiligt, noch gewährt er staatliche Mittel zur Deckung evtl. Betriebsdefizite. Träger dieses Regionallandeplatzes ist die Flughafen Hof-Plauen GmbH & Co. KG, an der die Landkreise Hof, Wunsiedel und Vogtlandkreis, die Städte Hof und Plauen sowie die regionale Wirtschaft beteiligt sind. Dennoch gewährte der Freistaat Bayern in den letzten fünf Jahren Zuwendungen in Höhe von rund 7,4 Mio. Euro für die Generalsanierung der Start- und Landebahn sowie für weitere Maßnahmen.
Der Betrieb der Fluglinie Hof-Frankfurt a. Main wird vom Freistaat Bayern, der Stadt Hof und den Landkreisen Hof und Wunsiedel finanziell in Höhe von rund 2,9 Mio. Euro jährlich abgesichert. Doch der Fluglinienbetreiber konnte oder wollte wegen mangelnder Wirtschaftlichkeit infolge zurückgehender Fluggastzahlen für dieses Geld nicht mehr fliegen. Daher legte der Freistaat Bayern noch einmal rund 1 Mio. Euro für die nächsten zwei Jahre drauf. Zusammen mit der Stadt und mit dem Landkreis Hof sowie dem Landkreis Wunsiedel (322.000 Euro) werden insgesamt rund 1,3 Mio. Euro an öffentlichen Mitteln für die kostspielige Infrastrukturmaßnahme ausgegeben. Damit müssen die Steuerzahler die luxuriöse Erschließung der Region Oberfranken-Ost teuer bezahlen.
Der Bayerische Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie ist zwar der Auffassung, dass die Fluglinie Hof-Frankfurt a. Main nicht ausschließlich nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten beurteilt werden könne, die Fluglinie sei vielmehr „aus übergeordneten struktur- und regionalpolitischen Gründen für die Verbesserung der Standortsituation Hochfrankens nach wie vor unverzichtbar …“. Macht man aber vor Ort erst einmal die Erfahrung, dass ankommende Fluggäste an zehn Fingern abgezählt werden können, ist es nicht verwunderlich, dass jedes Ticket eines Fluggastes dem Vernehmen nach mit ca. 200 Euro subventioniert werde. Die Bayerische Staatsregierung bezeichnet jedoch die Subventionen in den Flughafen als „gut investiertes Geld in die Zukunft der Region“ und will mittels einer Machbarkeitsstudie prüfen, wie der Regionalflughafen Hof-Plauen zukunftsfähig gestaltet werden könne. Vielleicht legt die Bayerische Staatsregierung dann ein sensibleres Gespür für das Geld der Steuerzahler an den Tag.
Schleudersachse und Schwarzbuch 2010
Schleudersache 2010 geht an die ehemalige Geschäftsführung der Kommunalen Wasserwerke Leipzig:
Skandal: Kommunale Wasserwerke Leipzig
Leipzig. Leipzigs riskante Finanzwetten drohen eins nach dem anderen zu platzen. Ein Großteil des Anlagevermögens der kommunalen Wasserwerke gehört amerikanischen Banken. Mit Cross-Border-Leasing Geschäften im Wert von rd. 850 Millionen Euro sollen die Wasserwerke rd. 25,4 Millionen Euro Gewinn realisiert haben. Wie sich in den letzten Wochen herausstellte sollen die früheren Chefs der Kommunalen Wasserwerke Leipzig (KWL) in London geheime Finanzwetten getätigt haben, die das Unternehmen und die Stadt zwischen 255 und 284 Millionen Euro kosten dürften.
In den Jahren 2006 und 2007 wurden von der ehemaligen KWL-Geschäftsführung, welche inzwischen Anfang 2010 fristlos entlassen wurden, neben Kreditsicherungsgeschäften (CDS) auch vier sogenannte Collateralized Debt Obligations mit Banken geschlossen (CDOs). Mit den CDO-Geschäften übernahm die KWL gegenüber der UBS und verschiedenen Banken das Ausfallrisiko für Kreditportfolien in Höhe von circa 290 Millionen EURO.
Der Sicherungs¬geber (KWL) gewährt dabei dem Sicherungsnehmer (Bank) für den Fall des Eintrittes bestimmter Kreditereignisse in einem CDO-Portfolio unter bestimmten Bedingungen eine Ausgleichszahlung. Zwei Banken haben erste Zahlungsforderungen bei der KWL im März geltend gemacht. Der Aufsichtsrat der KWL beschloss gerichtlich feststellen zu lassen, dass die CDO-Finanztransaktionen unwirksam sind. Die juristische Analyse der hierzu vorliegenden Verträge hat ergeben, dass die Verträge unter Federführung der UBS ohne Zustimmung der zuständigen Gremien abgeschlossen wurden.
Die ehemaligen Geschäftsführer des Wasserversorgers haben mit den hoch spekulativen Finanzwetten ihre Befugnisse deutlich überschritten. Den Banken sei dieses Problem bewusst gewesen. Die Klage wurde beim Landgericht Leipzig eingereicht. Die Stadt Leipzig unterstützt die Klage der Kommunalen Wasserwerke Leipzig GmbH (KWL) gegen die Banken UBS, LBBW und DEPFA. Mit allen Stimmen aller Fraktionen wurde Oberbürgermeister Burkhard Jung beauftragt, gemeinsam mit der LVV und den KWL alle notwendigen Schritte einzuleiten, um im Rahmen des rechtlich Gebotenen und wirtschaftlich Vertretbaren die Forderungen der Banken aus den CDO-Transaktionen abzuwehren. Die Ratsversammlung sprach sich auf ihrer Sondersitzung am 16. März 2010 gegen die Zahlungen an die Banken aus, da aus Sicht der Stadt Leipzig die Vertragsgrundlagen nichtig sind.
Schwarzbuchfälle 2010 Sachsen
25.000 Euro für Werbebroschüre
„Der neue Konzertsaal im Kulturpalast Dresden“
Dresden. Die Stadt Dresden verschickte Ende 2009 eine aufwendig auf Hochglanzpapier gedruckte zwanzig-seitige Broschüre „Der neue Konzertsaal im Kulturpalast Dresden“. Diese Broschüre soll der Information über den geplanten Konzertsaal innerhalb des Umbauprojektes des Kulturpalastes dienen, so die Antwort der Stadtverwaltung Dresden auf unsere Anfrage. Im Juli 2008 hatte der Dresdner Stadtrat beschlossen, die akustisch ungenügende Spielstätte der Dresdner Philharmonie, den Dresdner Kulturpalast, in einen Konzertsaal der internationalen Spitzenklasse umzubauen. An dem Architektenwettbewerb hatten sich 28 Büros aus ganz Europa beteiligt. Zusammen mit der Dresdner Philharmonie wird auch die Städtische Bibliothek nach dem Umbau den Kulturpalast nutzen und in verglasten Türmen rechts und links des Konzertsaales ihren Platz finden. Auch das Kabarett „Die Herkuleskeule“ soll im Gebäude ihre neue Spielstätte erhalten. In den letzten Monaten wurde erneut eine Diskussion über den Neubau eines separaten Konzertsaales für die Dresdner Philharmonie von Kritikern des Konzeptes „Konzertsaal“ im Kulturpalast angestoßen. Von der Broschüre wurden 35.000 Exemplare gedruckt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rd. 25.000 Euro. Allein 2.130 Euro gab die Stadt für den Kauf von Adressen aus. Der Empfängerkreis der Briefe setzte sich zusammen aus Abonnenten der Dresdner Philharmonie sowie Einrichtungen, Institutionen, Dienstleistern und Partnern, die in einem Bezug zur Landeshauptstadt Dresden stehen. Der Bund der Steuerzahler ist der Ansicht, dass man auch mit anderen kostengünstigeren Möglichkeiten das Projekt breiteren Bevölkerungsschichten hätte vorstellen können.
Rubrik Verschwendung droht:
Bad Brambach kämpft gegen Verschwendung
Bad Brambach. Bad Brambachs Bürgermeister Herr Wolfram kämpft seit Jahren gegen die geplante und übliche Luxussanierung der Deutschen Bahn, welche 5 Bahnübergänge in seinem Gemeindegebiet zu Teil werden soll. Bad Brambach eine Kurort mit seinen 2100 Einwohnern soll ca. 200.000 Euro Eigenanteil für die Kreuzungsumbauten aufbringen. Geld was der Gemeinde für Aufgaben der Daseinsvorsorge fehlen würde. Außerdem ist den Gemeindevertretern der Sinn dieser Sanierung nicht klar, denn die Strecke ist nicht als verkehrsbedeutende eingestuft, wird nur selten von der Vogtlandbahn benutzt. Dennoch möchte die Bahn alle Fördermittel ausnutzen und die Kreuzungen mit Hilfe der Gemeinde umbauen, dazu gehören neben neuen Signalanlagen, Schrankensystem, Schaltanlagen und Schienenerneuerungen, so dass die Kosten pro Bahnübergang auf über 500.000 Euro ansteigen. Zuviel und am Bedarf vorbei rechnet Bürgermeister Wolfram vor, denn die Bau- und Betriebsordnung des Eisenbahnbundesamtes sieht für die Signalanlagen auch kostengünstigere Maßnahmen vor, welche lediglich 15.000 Euro kosten würden. Der Bund der Steuerzahler Sachsen schließt sich nach Prüfung der Maßnahme der Einschätzung der Gemeinde an und unterstützt diese bei der Umsetzung der kostengünstigsten und zweckmäßigsten Variante.
Sonnenstrom nimmt Stecklingen das Licht
Spreethal. Die Gemeinde Spreethal hat die Altlasten der DDR-Gasproduktion bewältigt. Die teerverseuchten Flächen, welche als Nebenprodukt der Gasproduktion einfach in die Erde verbracht wurden, der Gemeinde Spreethal wurden mit Hilfe von Millionen Euro Steuergeldern beseitigt. Für die Entsorgung der Altlasten war eine Kohlemischanlage erforderlich, welche nunmehr einen privaten Investor gefunden hat, der diese weiter betreibt.
So weit so gut, doch leider fasste die Gemeinde Spreethal einen Aufstellungsbeschluss für einen Bebauungsplan, der die vor rund 2 Jahren durch die Lausitzer und Mitteldeutscher Bergbau-Verwaltungsgesellschaft mbh (LMBV) renaturierten Fläche (Gemarkung Spreewitz Flur 2 Flurstücke 148/2, 157/3, 155/3, 145/3, 144/7 und folgende und Flur 1 68/9) betrifft. Aufgabe der LMBV ist es, die Flächen des stillgelegten Braunkohlebergbaus in den neuen Bundesländern im Rahmen von Sanierungsmaßnahmen für deren Folgenutzungen vorzubereiten und zu verkaufen. Da der Investor die Flächen nicht wie ursprünglich geplant mit dem Kohlekraftwerk mit erwarb, pflanzte die LMBV auf den renaturierten Flächen ca. 20.000 Stecklinge im Wert von rd. 100.000 Euro. Nunmehr plant die Gemeinde Spreethal den Ankauf der Flächen und den anschließenden Weiterverkauf der Flächen an einen Solarparkinvestor. Für den Eingriff in die Natur – Vernichtung der 20.000 Stecklinge – muss die Gemeinde bzw. der Investor Ersatzanpflanzungen vornehmen. Da es in der Region keine freien Flächen gibt, werden die Ersatzpflanzungen wohl im Leipziger Raum erfolgen.
Neuer Ratgeber vom Bund der Steuerzahler
Neue Ratgeber vom Bund der Steuerzahler
Steuererklärung - Antragsveranlagung 2009
Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 wird in Angriff genommen. Und dabei sind einige steuerliche Änderungen gegenüber der Steuererklärung 2008 zu beachten, wie zum Beispiel bei der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen
Dienst- und Handwerkerleistungen. Hier gilt es aufmerksam zu sein, will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken. Wie Steuerzahler zuviel gezahlte Steuern zurückholen können, das zeigt in kompakter Form der kostenlose Ratgeber „Steuererklärung - Antragsveranlagung 2009“ des Bundes der Steuerzahler.
Die ersten Seiten bieten eine Einführung in die steuerliche Thematik. So zum Beispiel, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und bis wann die Formulare beim Finanzamt eingehen müssen. Was verbirgt sich zum Beispiel hinter der Anlagen N? Welche Unterlagen gehören noch zu einer vollständigen Steuererklärung? Diese Fragen beantwortet der Ratgeber des Bundes der Steuerzahler.
Der Ratgeber erläutert weiter, was man unter den Begriffen "Werbungskosten", "Sonderausgaben" und "außergewöhnliche Belastungen" versteht und beschreibt die einzelnen Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Er nennt Pauschbeträge und veranschaulicht die Theorie mit Beispielen und Tipps.
Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, erklärt der Ratgeber, wie sich Steuerzahler dagegen beispielsweise mit einem Einspruch zur Wehr setzen können.
Senioren und Steuern
Steuerzahler ist man das ganze Leben. Ob Erwerbstätigkeit oder Rente, die Einkommensteuer bleibt ein Thema. Unsere Broschüre "Senioren und Steuern" erläutert die Besteuerung im Zeitpunkt der Aufgabe der aktiven Tätigkeit ebenso wie die steuerliche Behandlung der einzelnen Einkunftsarten. Insbesondere die Besteuerung der Alterseinkünfte wird ausführlich behandelt. Außerdem werden die Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer dargestellt. Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, dass ältere Menschen nicht in die Steuerfalle tappen weil sie nicht wissen, ob und wie viel Einkommensteuer sie bezahlen müssen.
Bestellung telefonisch: 0371 - 6906320 (Mo - Fr. von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr) 0371 - 6906320
Jetzt die Grundsteuer zurückholen
Frist läuft am 31. März ab
Bei unverschuldetem Leerstand kann die Steuer nachträglich um bis zu 50 Prozent erlassen werden.
Chemnitz. Eigentümer von vermieteten Wohnungen, Häusern und Gewerberäumen können sich bei Leerstand der Immobilie oder bei ausbleibenden Mietzahlungen zumindest einen Teil der gezahlten Grundsteuer wieder zurückholen. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin und macht zugleich auf die Frist aufmerksam: Ein entsprechender Antrag für das vergangene Jahr muss bis spätestens 31. März 2010 bei der Gemeinde eingereicht werden.
Um einen Teil der Grundsteuer zurückzubekommen, müssen zudem bestimmte Voraussetzungen vorliegen:
1. Es muss sich um einen unverschuldeten Einnahmenausfall handeln, beispielsweise durch einen Brand oder die unrechtmäßige Mietminderung durch die Mieter.
2. Bei Leerstand der Immobilie muss der Vermieter nachweisen, dass er sich ernsthaft bemüht hat, einen neuen Mieter zu finden.
Sind beide Voraussetzungen erfüllt und ist der im Jahr 2009 erzielte sogenannte Rohertrag (in der Regel die Mieteinnahme) um mehr als die Hälfte geringer als der ortsüblich erzielbare Rohertrag bei vergleichbaren Objekten in vergleichbarer Lage, wird dem Steuerzahler die Grundsteuer um 25 Prozent nachträglich erlassen. Ist der Rohertrag um 100 Prozent gesunken, weil das Objekt aus unverschuldeten Gründen komplett leer stand, erhält der Eigentümer sogar 50 Prozent der Grundsteuer zurück.
Diätenerhöhung später!
Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung im Landtag beschlossene Sache?
Der neu gewählte Sächsische Landtag muss nach § 5 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Entschädigung beschließen. Der Präsident sendete am 05. Januar ein Schreiben an alle die Fraktionen.
Ein Mitglied des Landtages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters am Landgericht (Besoldungsgruppe R 2 Stufe 8) orientiert. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2010 monatlich 4 835 Euro (bis Dezember 2009 monatlich 4 481 Euro). Nunmehr soll sie 5249 Euro monatlich betragen, dass sieht das Abgeordnetengesetz welches noch mit der Mehrheit von CDU und SPD im Jahr 2008 beschlossen wurde vor. Die entsprechende Mehrheit scheint mit CDU und FDP gegeben zu sein, unklar bleibt bislang zu welchem Zeitpunkt die Erhöhung greifen soll.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen empfiehlt die Erhöhung in Hinblick auf die verschlechterte Einkommenssituation vieler Erwerbstätiger z. B. durch Kurzarbeit und rückläufige Aufträge bei Selbstständigen und Unternehmungen in der sächsischen Wirtschaft sowie von Steuermindereinnahmen nicht in diesem Jahr vorzunehmen.
Die Neuregelung sollte nach dem Willen des Steuerzahlerbundes erst ab dem 01.01.2012 vorgenommen werden. Die sächsischen Abgeordneten würden sich bei einer sofortigen Erhöhung mehr Entschädigung genehmigen wie die Abgeordneten der Geberländer des Finanzausgleiches aus Baden-Württemberg die „lediglich“ 5125 Euro Grundentschädigung erhalten.
ELENA
ELENA-Verfahren aussetzen!
Der BdSt fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zunächst auszusetzen. Der BdSt erkennt zwar das mit dem ELENA-Verfahren verfolgte Ziel der Bürokratieentlastung an. Allerdings besteht ein gravierendes Problem darin, dass sensible persönliche Daten aller Beschäftigten zentral erfasst und gesammelt werden. Die meisten Daten werden auch kaum benötigt werden, weil nur der geringere Teil der Betroffenen Sozialleistungen beanspruchen wird.
Aufgrund wachsender Kritik sollte der Gesetzgeber das Verfahren gründlich überprüfen. Vor allem sollte kritisch hinterfragt werden, ob Daten wie Fehlzeiten, Kündigungsgründe oder Streiktage unbedingt erfasst werden müssen. Zudem bestehen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Vorratsdatenspeicherung, weil dadurch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden könnte. Um Rechtsklarheit zu haben, erscheint es daher sinnvoll, zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ähnlich gelagerten Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Speicherung von Telekommunikationsdaten abzuwarten. Da die elektronischen Daten erst ab dem Jahr 2012 verwendet werden sollen, würde das Aussetzen und Überprüfen des ELENA-Verfahrens zu keinen Terminproblemen führen.
Aufbewahrungsfristen
Bund der Steuerzahler Sachsen informiert über Aufbewahrungsfristen / Stichjahre 1999 und 2003 / Ablage entrümpeln
Der Jahresbeginn bietet allen Unternehmen, Freiberuflern, Vereinen und Verbänden die Chance, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten. Darauf hat jetzt der Bund der Steuerzahler (BdSt) hingewiesen. Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen vor:
• Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 1999 und früherer Jahre zum 1.1.2010 vernichtet werden.
• Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2003 und früherer Jahre zum 1.1.2010 vernichtet werden.
Entscheidend für den Beginn der Fristen ist, wann die Unterlagen entstanden (z.B. Buchungsbelege) oder fertig gestellt (z.B. Bilanzen) worden sind. Sie beginnen jeweils mit Ablauf des entsprechenden Kalenderjahres (1999 bzw. 2003). Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden. Voraussetzung ist, dass dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und sowohl die Übereinstimmung der Daten mit den Unterlagen als auch ihre jederzeitige Verfügbarkeit während der Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist.
Der BdSt Sachsen weist ausdrücklich darauf hin, dass sich die beiden genannten Fristen verlängern können, wenn alte Unterlagen für das Finanzamt interessant sein könnten. Das gilt vor allem bei begonnenen Außenprüfungen, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen und bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren. Außerdem rät der Steuerzahlerbund, vor der Vernichtung der Unterlagen zu prüfen, ob diese noch für besondere Anträge beim Finanzamt (z.B. für Investitionszulagen) nützlich sein könnten. Die genannten Aufbewahrungspflichten gelten nicht für Privatpersonen.
Abgeltungssteuer
Steuerverluste bis 15. Dezember 2009 feststellen lassen
Im letzten Monat des Jahres stehen viele wichtige Termine an, die die Steuerzahler nicht aus den Augen verlieren sollten.
Insbesondere Steuerzahler mit Verlusten aus Kapitalanlagen sollten den Stichtag für den Verlustverrechnungsantrag am 15. Dezember unbedingt beachten. Mit der Abgeltungsteuer wurde die Verlustverrechnung neu geregelt. Verluste aus bestimmten Anlagen werden entsprechenden „Verlustverrechnungstöpfen“ zugeordnet.
Ein bis zum Jahresende nicht ausgeglichener Verlust verbleibt grundsätzlich im Verlustverrechnungstopf und wird automatisch von der Bank in das nächste Kalenderjahr übertragen. Dieser Verlust steht dann im Folgejahr wieder für eine Verrechnung mit positiven Kapitaleinkünften zur Verfügung.Wer diesen automatischen Verlust- vortrag nicht wünscht, weil er die Verluste bereits in seiner Steuererklärung 2009 mit Gewinnen aus anderen Kapitaleinnahmen verrechnen möchte, kann sich die nicht ausgeglichenen Verluste von seiner Bank bescheinigen lassen.
Dieser Antrag muss bis zum 15. Dezember 2009 bei der Bank gestellt werden. Versäumt der Steuerzahler diesen Termin, bucht die Bank die nicht genutzten Verluste in das Folgejahr und hält sie dort zur Verlustverrechnung bereit.
Wird der Antrag auf Verlustbescheinigung hingegen rechtzeitig gestellt und von der Bank bescheinigt, geht der Verlust bei der ausstellenden Bank unter und kann dann nur noch im Rahmen der Einkommensteuererklärung genutzt werden. Daher sollte der Steuerzahler genau prüfen, welche Möglichkeit er wählen möchte.
Vor allem für Steuerzahler mit Anlagen bei verschiedenen Kreditinstituten kann sich die Ausstellung der Verlust-bescheinigung lohnen, da ein automatischer bankübergreifender Verlustausgleich nicht möglich ist.
BdSt zum Rechnungshofbericht
Der heute vorgestellte Sächsische Rechnungshofbericht zeigt in hervorragender Weise die Probleme der sächsischen Verwaltung auf. Durch die breit angelegte Prüfung werden Schwachstellen z. B. von fragwürdigen staatlichen Beteiligungen wie der Sächsischen Gestütsverwaltung bis hin zu Problemen mit kommunalen Gesellschaften aufgezeigt. Der Bericht zeigt, dass der Teufel oftmals im Detail liegt und eine Vielzahl von Förderprogrammen nur einer unzureichenden Kontrolle unterworfen werden.
Fehler bei der Vergabe und Ausschreibung, überhöhte Standards, mangelnde Kontrolle und unzureichende Nutzung von Synergie führen in Summe zu einer Vielzahl von Einsparmöglichkeiten.
Knut Schreiter, Vorstandsmitglied beim Bund der Steuerzahler Sachsen (BdSt), fordert die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf , die notwendigen Konsequenzen aus dem Bericht zu ziehen und Fehler schnellstmöglich zu beheben. Der BdSt mahnt, ebenso wie der Rechnungshof, das Neuverschuldungsverbot in der Verfassung zu verankern.
Schleudersachse 2009
Der Schleudersachse 2009 geht an die Landestalsperrenverwaltung Sachsen und Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Meißen für die Verlegung von Rollrasen bei der Deichentwässerung des Binnendeiches Bobersen
Teurer Rollrasen für die Flutrinne
154.000 Euro kostet das feine Grün auf der Brache
Röderau-Bobersen. Die Landestalsperrenverwaltung führte im September 2009 eine Baumaßnahme zur Deichentwässerung des Binnendeiches Bobersen sowie des dahinterliegenden Geländes zur Deichscharte Bobersen durch. Der Baubereich liegt vor dem Hochwasserschutzdeich an der Elbe. Da man davon ausging, dass kurz nach der Bauphase mit einem Hochwasser zu rechnen war, sah die ursprüngliche Planung der Landestalsperrenverwaltung eine Rasenansaat / Anspritzbegrünung vor. Dazu sollten an Böschungen und in der Abflusssohle Erosionsschutzmatten verlegt werden.
Einer Festlegung der Unteren Naturschutzbehörde des Landkreises Meißen vom 12.03.2009 nach, durften weder an Böschungen, noch im Bereich der Sohle der Abflussrinne Erosionsschutzmatten verbaut werden. Daraufhin entschied sich die Landestalsperrenverwaltung für die Verlegung von ca. 3,6 ha Rollrasen. Die Kosten dafür belaufen sich auf ca. 154.000 €. Die Variante Rasenansaat / Anspritzbegrünung mit Erosionsschutzmatten hätte nur ca. 91.000 € gekostet. Mehrkosten für den Steuerzahler schlappe 63.000 Euro.
Der Bund der Steuerzahler findet diese Ausgabe völlig überzogen. Selbst wenn der Rasen schneller anwächst und man so einem Abtragen der Erde durch mögliches Hochwasser entgegenwirke, ist es doch ebenso möglich, dass auch die Rasenplatten bei einem Hochwasser davongetragen würden. Von Hochwasser war jedoch keine Spur, im Gegenteil, es war trocken, so dass das Gießen des Rasens noch aufwendiger wurde. 50 Kubikmeter Wasser sollten die Rasenbauer in Röderau-Bobersen täglich anschleppen.
Bund der Steuerzahler Sachsen e.V.
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