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01.12.2009

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Bund der Steuerzahler erringt Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag - Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht

Mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterprozess (Az.: 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der BdSt einen wichtigen Etappensieg.

Bei der mündlichen Verhandlung Tag überzeugten die Argumente des Bundes der Steuerzahler. Das Niedersächsische Finanzgericht ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt, so dass die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegt wurde.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke zum Vorlagebeschluss: "Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag positionieren wird."

Nach Ansicht des BdSt verstößt die Erhebung des Solidaritätszuschlags gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr 1991 mit kurzen Unterbrechungen erhoben. Eine solche Ergänzungsabgabe sieht die Verfassung lediglich vor, um im Einzelfall "vorübergehend" Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt zu decken. Der BdSt vertritt die Auffassung, dass der Solidaritätszuschlag daher nicht auf Dauer erhoben werden darf. Dem schloss sich das Niedersächsische Finanzgericht inhaltlich an und formulierte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht.

Der BdSt fordert die Politik auf, zu reagieren bevor eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gefallen ist, um sich eine Blamage wie bei der Pendlerpauschale zu ersparen. Da die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag allein dem Bund zufließen, kann dieser auch schnell und ohne Zustimmung der Länder abgeschafft werden.

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