Diätenerhöhung später!
Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung im Landtag beschlossene Sache?
Der neu gewählte Sächsische Landtag muss nach § 5 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Entschädigung beschließen. Der Präsident sendete am 05. Januar ein Schreiben an alle die Fraktionen.
Ein Mitglied des Landtages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters am Landgericht (Besoldungsgruppe R 2 Stufe 8) orientiert. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2010 monatlich 4 835 Euro (bis Dezember 2009 monatlich 4 481 Euro). Nunmehr soll sie 5249 Euro monatlich betragen, dass sieht das Abgeordnetengesetz welches noch mit der Mehrheit von CDU und SPD im Jahr 2008 beschlossen wurde vor. Die entsprechende Mehrheit scheint mit CDU und FDP gegeben zu sein, unklar bleibt bislang zu welchem Zeitpunkt die Erhöhung greifen soll.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen empfiehlt die Erhöhung in Hinblick auf die verschlechterte Einkommenssituation vieler Erwerbstätiger z. B. durch Kurzarbeit und rückläufige Aufträge bei Selbstständigen und Unternehmungen in der sächsischen Wirtschaft sowie von Steuermindereinnahmen nicht in diesem Jahr vorzunehmen.
Die Neuregelung sollte nach dem Willen des Steuerzahlerbundes erst ab dem 01.01.2012 vorgenommen werden. Die sächsischen Abgeordneten würden sich bei einer sofortigen Erhöhung mehr Entschädigung genehmigen wie die Abgeordneten der Geberländer des Finanzausgleiches aus Baden-Württemberg die „lediglich“ 5125 Euro Grundentschädigung erhalten.
Seid verschlungen, Millionen
Wie viel sind dem Bundesbürger Sportmedaillen wert? Ein Berechnungsversuch.
Von Thomas Purschke und Fred Kowasch
Deutschland ist Winterwunderland. Jedenfalls belegen seine Athleten bei Olympischen Winterspielen in der Regel Platz eins in der Medaillenstatistik. Doch Sporterfolge müssen teuer bezahlt werden. Versuche zu ermitteln, wie teuer Sportmedaillen tatsächlich sind, enden in der Regel im undurchdringlichen Dickicht von Bundes-, Landes und Kommunalförderung sowie in verwirrenden Mischfinanzierungen.
Im thüringischen Wintersportzentrum Oberhof wurde im August 2009 die modernste Skilanglaufhalle der Welt eingeweiht mit einer Loipe, die fast zwei Kilometer lang ist. Zur Freude der Biathleten und Skilangläufer, die jetzt auch im Hochsommer quasi vor der Haustür unter winterlichen Bedingungen trainieren können. Für den Bau des 14 Millionen teuren Projektes wurden sechs Hektar Fichtenwald abgeholzt. Die Skihalle ist ein Prestigeprojekt, finanziert und subventioniert aus Steuereinnahmen, dazu ökologisch hoch umstritten.
Der deutsche Steuerzahler alimentiert den deutschen Spitzensport mit seinen Wettkampf- und Trainingsanlagen mit vielen Millionen Euro. Muss das so sein? Ist der Aufwand angemessen? Diese und ähnliche Fragen werden öffentlich nur selten gestellt. Mehr dazu
Werbebroschüre "Kulturpalast Dresden"
Dresden. Die Stadt Dresden verschickte in den letzten Wochen eine aufwendig auf Hochglanzpapier gedruckte zwanzig-seitige Broschüre „Der neue Konzertsaal im Kulturpalast Dresden“. Diese Broschüre soll der Information über den geplanten Konzertsaal innerhalb des Umbauprojektes des Kulturpalastes dienen, so die Antwort der Stadtverwaltung Dresden auf unsere Anfrage. Im Juli 2008 hatte der Dresdner Stadtrat beschlossen, die akustisch ungenügende Spielstätte der Dresdner Philharmonie, den Dresdner Kulturpalast, in einen Konzertsaal der internationalen Spitzenklasse umzubauen. An dem Architektenwettbewerb hatten sich 28 Büros aus ganz Europa beteiligt. Zusammen mit der Dresdner Philharmonie wird auch die Städtische Bibliothek nach dem Umbau den Kulturpalast nutzen und in verglasten Türmen rechts und links des Konzertsaales ihren Platz finden. Auch das Kabarett „Die Herkuleskeule“ soll im Gebäude ihre neue Spielstätte erhalten. In den letzten Monaten wurde erneut eine Diskussion über den Neubau eines separaten Konzertsaales für die Dresdner Philharmonie von Kritikern des Konzeptes Konzertsaal im Kulturpalast angestoßen.Von der Broschüre wurden 35.000 Exemplare gedruckt. Die Gesamtkosten beliefen sich auf rd. 25.000 Euro. Allein 2.130 Euro gab die Stadt für den Kauf von Adressen aus. Der Empfängerkreis der Briefe setzte sich zusammen aus Abonnenten der Dresdner Philharmonie sowie Einrichtungen, Institutionen, Dienstleistern und Partnern, die in einem Bezug zur Landeshauptstadt Dresden stehen. Der Bund der Steuerzahler ist der Ansicht, dass man auch mit anderen kostengünstigeren Möglichkeiten das Projekt breiteren Bevölkerungsschichten hätte vorstellen können.
ELENA
ELENA-Verfahren aussetzen!
Der BdSt fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zunächst auszusetzen. Der BdSt erkennt zwar das mit dem ELENA-Verfahren verfolgte Ziel der Bürokratieentlastung an. Allerdings besteht ein gravierendes Problem darin, dass sensible persönliche Daten aller Beschäftigten zentral erfasst und gesammelt werden. Die meisten Daten werden auch kaum benötigt werden, weil nur der geringere Teil der Betroffenen Sozialleistungen beanspruchen wird.
Aufgrund wachsender Kritik sollte der Gesetzgeber das Verfahren gründlich überprüfen. Vor allem sollte kritisch hinterfragt werden, ob Daten wie Fehlzeiten, Kündigungsgründe oder Streiktage unbedingt erfasst werden müssen. Zudem bestehen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Vorratsdatenspeicherung, weil dadurch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden könnte. Um Rechtsklarheit zu haben, erscheint es daher sinnvoll, zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ähnlich gelagerten Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Speicherung von Telekommunikationsdaten abzuwarten. Da die elektronischen Daten erst ab dem Jahr 2012 verwendet werden sollen, würde das Aussetzen und Überprüfen des ELENA-Verfahrens zu keinen Terminproblemen führen.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen
(Monatswerte) werden bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern von 4.550 Euro auf 4.650 Euro angehoben. In den alten Bundesländern stieg der Wert um 100 Euro auf 5.500 Euro im Monat. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Bemessungsgrundlage bundeseinheitlich 3.750 Euro im Monat und stieg damit um 75 Euro monatlich.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2009 einheitlich 14,9 Prozent. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem Bruttolohn von 49.950 Euro. Wer darüber liegt, kann sich privat oder aber auch freiwillig gesetzlich krankenversichern. Der Beitragssatz
zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt unverändert 1,95 Prozent. Kinderlose müssen hierauf noch einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkte bezahlen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung
ergab sich keine Beitragssatzänderung. Auch der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt vorerst bei 2,8 Prozent unverändert. Ab dem 1. Juli 2010 ist eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 3,0 Prozent vorgesehen.
Steueränderungen 2010
Für die Steuerzahler und ihre Berater ist es wichtig, sich auf die Rechtsänderungen einzustellen, um Vorteile zu nutzen und Nachteile abzumildern.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über wichtige Änderungen:
Allgemeine Änderungen
Der Grundfreibetrag wird um 170 Euro von 7.834 Euro auf nun 8.004 Euro angehoben. Hinzu kommt eine Rechtsverschiebung der Tarifeckpunkte um 330 Euro. Der kindesbezogene Freibetrag wurde
von 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr erhöht. Das Kindergeld wurde um je 20 Euro erhöht und beträgt im Jahr 2010 184 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro pro Monat.
Der Grenzbetrag für die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes wurde von 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Erst beim Überschreiten dieser Grenze geht der Kindergeld- bzw. Kinderfreibetragsanspruch verloren, wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Höchstbetrag für steuerlich abzugsfähige Unterhalts-leistungen für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen wurde zum 1. Januar 2010 ebenfalls von 7.680 Euro auf 8.004 Euro im Jahr angehoben.
Die Zweijahresfrist für die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage wurde rückwirkend aufgehoben. Die Aufhebung der Zweijahresfrist gilt erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.Dezember 2006 angelegt werden und auch in allen Fällen, in denen bis zum 16.7.2009 – Tag der Verkündung des „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ – über einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage noch nicht bestandskräftig entschieden ist.
Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge werden seit dem 1. Januar 2010 besser steuerlich berücksichtigt. Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind maximal in dem
Umfang zu berücksichtigen, in dem sie den gesetzlichen Leistungen der Pflichtversicherung bzw.dem Basiskrankenversicherungsschutz entsprechen. Bei Anspruch auf Krankengeld werden die Beiträge
zur privaten Krankenversicherung entsprechend und bei der gesetzlichen Krankenversicherung um 4 Prozent gekürzt. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im vollen Umfang berücksichtigt.Der Sonderausgabenabzug umfasst sowohl die eigenen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge des Steuerzahlers als auch Beiträge für seinen Ehegatten und jedes Kind. Im Gegenzug wird der Abzug für Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-, Unfall und Haftpflichtversicherung sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, nicht mehr zugelassen. Allerdings wurde neben der Maximalgrenze auch eine Mindestgrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige eingeführt. Bis zum Erreichen dieser Mindestgrenze können auch geleistete Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-,Unfall- und Haftpflichtversicherung, zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Leistungen absichern,die oberhalb des Niveaus der gesetzlichen Leistungen der Pflichtversicherung bzw. dem Basiskranken-versicherungsschutz liegen, abgezogen werden.
Mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz werden Bürger, die Geschäftsbeziehungen im Ausland unterhalten, verpflichtet, mit den deutschen Finanzbehörden zu kooperieren und ihnen umfassend Auskunft zu erteilen. Andernfalls drohen Sanktionen, beispielsweise in Form von vollständiger oder teilweiser Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten. Darüber hinaus wurde der Personenkreis auf Steuerzahler, die Überschusseinkünfte von mindestens 500.000 Euro im Jahr erzielen, ausgeweitet, bei dem ohne besondere Voraussetzung eine Außenprüfung zulässig ist. Zudem wurde die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen über solche Einkünfte auf sechs Jahre verlängert.
Vorläufigkeitsvermerk Soli
Vorläufigkeitsvermerk Soli erteilt
Bescheide bleiben offen

Fotolia Mit der Verwaltungsanweisung vom 7. Dezember 2009 kommt das Bundesministerium der Finanzen der Forderung des Bundes der Steuerzahler nach. Die Festsetzung der Solidaritätszuschlags erfolgt fortan nur noch vorläufig. Dies hat den Vorteil, dass die betroffenen Steuerzahler zukünftig keinen Einspruch mehr einlegen müssen, wenn der Vorläufigkeitsvermerk auf dem Steuerbescheid enthalten ist. Die betreffenden Steuerbescheide bleiben „von Amts wegen“ offen und können nach einer endgültigen Bundesverfassungsgerichtsentscheidung problemlos korrigiert werden.
Insgesamt hat die Anzahl der Rechtsbehelfe durch Steuerzahler stark zugenommen. Die Einspruchsflut ist auch ein Indiz für die schlechte Steuergesetzgebung der vergangenen Jahre. Immer mehr Regelungen werden den Gerichten zur Prüfung vorgelegt. Bis zu einer abschließenden Entscheidung müssen die Steuerzahler dann häufig Einspruch einlegen, um sich ggf. später Ansprüche zu sichern. Ein gutes Beispiel dafür ist das Musterverfahren des BdSt zum Solidaritätszuschlag.
Vielfach werden auch Vorläufigkeitsvermerke von der Finanzverwaltung erst sehr spät erteilt. Diese zögerliche Vorgehensweise führt dazu, dass Steuerzahler bis zur Erteilung des Vorläufigkeitsvermerks Einspruch einlegen müssen. Deshalb sollte die Finanzverwaltung prüfen, ob Vorläufigkeitsvermerke nicht früher erteilt werden können. Einsprüche können dann von vornherein verhindert werden, was für alle Beteiligten Geld und Zeit spart.
Soli
Bund der Steuerzahler erringt Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag - Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht
Mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterprozess (Az.: 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der BdSt einen wichtigen Etappensieg.
Bei der mündlichen Verhandlung Tag überzeugten die Argumente des Bundes der Steuerzahler. Das Niedersächsische Finanzgericht ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt, so dass die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegt wurde.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke zum Vorlagebeschluss: "Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag positionieren wird."
Nach Ansicht des BdSt verstößt die Erhebung des Solidaritätszuschlags gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr 1991 mit kurzen Unterbrechungen erhoben. Eine solche Ergänzungsabgabe sieht die Verfassung lediglich vor, um im Einzelfall "vorübergehend" Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt zu decken. Der BdSt vertritt die Auffassung, dass der Solidaritätszuschlag daher nicht auf Dauer erhoben werden darf. Dem schloss sich das Niedersächsische Finanzgericht inhaltlich an und formulierte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht.
Der BdSt fordert die Politik auf, zu reagieren bevor eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gefallen ist, um sich eine Blamage wie bei der Pendlerpauschale zu ersparen. Da die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag allein dem Bund zufließen, kann dieser auch schnell und ohne Zustimmung der Länder abgeschafft werden.
BdSt zum Rechnungshofbericht
Der heute vorgestellte Sächsische Rechnungshofbericht zeigt in hervorragender Weise die Probleme der sächsischen Verwaltung auf. Durch die breit angelegte Prüfung werden Schwachstellen z. B. von fragwürdigen staatlichen Beteiligungen wie der Sächsischen Gestütsverwaltung bis hin zu Problemen mit kommunalen Gesellschaften aufgezeigt. Der Bericht zeigt, dass der Teufel oftmals im Detail liegt und eine Vielzahl von Förderprogrammen nur einer unzureichenden Kontrolle unterworfen werden.
Fehler bei der Vergabe und Ausschreibung, überhöhte Standards, mangelnde Kontrolle und unzureichende Nutzung von Synergie führen in Summe zu einer Vielzahl von Einsparmöglichkeiten.
Knut Schreiter, Vorstandsmitglied beim Bund der Steuerzahler Sachsen (BdSt), fordert die Verantwortlichen in Politik und Verwaltung auf , die notwendigen Konsequenzen aus dem Bericht zu ziehen und Fehler schnellstmöglich zu beheben. Der BdSt mahnt, ebenso wie der Rechnungshof, das Neuverschuldungsverbot in der Verfassung zu verankern.
Landtagswahl: 11,6 Mio. Euro Mehrkosten
Sachsen leistet sich eines der teuersten Parlamente Am 29. September 2009 trafen sich die neuen sächsischen Abgeordneten zur konstituierenden Sitzung im Landtag. 8 Abgeordnete mehr als 2004 können dank Überhangmandaten die Politik des Landes mitgestalten. Die Kosten hierfür: 11,6 Millionen Euro Mehrkosten in den nächsten 5 Jahren. Durch die veränderte Fraktionszusammensetzung kommt es zu Mehrkosten bei den Fraktionsgeldern von rd. 1,1 Millionen Euro. Die Mehrkosten für Abgeordnetenentschädigungen steigen um 10,5 Millionen Euro gegenüber der 4. Legislaturperiode.
Das Wahlergebnis zeigt, es ist an der Zeit eine nachhaltige Reform bei der Anzahl der Angeordneten des Sächsischen Landtages anzugehen. Sachsen leistet sich eines der üppigsten Parlamente. Unser Motto seit vielen Jahren: Die Hälfte ist genug.
Mitgliederversammlung 2009
Die diesjährige Mitgliederversammlung fand am 07. Oktober 2009 in Chemnitz statt. Vorstand und Verwaltungsrat wurden einstimmig für die Arbeit des Jahres 2008 entlastet. Als Gastredner forderte der Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland, Dr. Karl-Heinz Däke, die neue Koalition auf steuerliche Entlastungen für den Mittelstand vorzunehmen und mahnte notwendige Korrekturen an der Unternehmenssteuerreform an. „Der Tarif muss auf Räder“, war eine zentrale Forderung des Bundes der Steuerzahler in den letzten Jahren. Das die kalte Progression Gegenstand der aktuellen politischen Diskussion der Parteien wurde, zeigt die erfolgreiche Arbeit des Bundes der Steuerzahler. Gleichzeitig warnte Däke vor explosionsartigen Staatsschulden und mahnte Aufgaben- und Ausgabenkürzungen vorzunehmen und verwies auf eine Einsparliste des Verbandes.
Broschüren
- Ratgeber "Absetzbarkeit von Krankenkosten"
20.08.2009 - Erben & Vererben
20.08.2009 - Broschüre "Berufsgenossenschaft & Gesetzliche Unfallversicherung"
18.06.2009

Schleudersachse für Luxussanierung Der Scheudersachse 2009 geht an die Landestalsperrenverwaltung Sachsen und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Meißen für die Verlegung von Rollrasen bei der Deichentwässerung des Binnendeiches Bobersen.
Röderau-Bobersen. Die Landestalsperrenverwaltung führte im September 2009 eine Baumaßnahme zur Deichentwässerung des Binnendeiches Bobersen sowie des dahinterliegenden Geländes zur Deichscharte Bobersen durch. Mehr dazu
Verlustrücktrag
BdSt: Ausweitung des Verlusrücktrages gefordertNach Einschätzung führender Wirtschaftsinstitute droht vielen Unternehmen in den nächsten Monaten ein Liquiditätsengpass. Um dem entgegenzuwirken, fordert der Bund der Steuerzahler die Ausweitung des Verlustrücktrags von einem auf zwei Jahre. Darüber hinaus sollte auch die Begrenzung der Höhe nicht bereits bei 511.500 Euro, sondern bei mindestens einer Million Euro liegen. Die Ausweitung der Verlustrücktragsmöglichkeiten schafft unkompliziert Liquidität in den von der Krise gebeutelten Unternehmen. Damit diese Erweiterung allerdings ihre Wirkung entfalten kann, müsste das Inkrafttreten rückwirkend beschlossen werden.Diese Verlustrücktragsmöglichkeiten hat es bereits bis zum Jahr 1999 gegeben. Sie sind also nicht völlig neu und haben sich in der Vergangenheit bewährt. Einer zügigen Umsetzung der Forderung steht nichts entgegen, zumal nun diskutiert wird, wie den Unternehmen in der Finanz- und Wirtschaftskrise geholfen werden kann, und wie eine drohende Kredit- und Liquiditätsklemme abzuwenden ist. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sollten dazu die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen optimiert werden. Von Verbesserungen bei der Zinsschranke und der Sanierungsklausel profitieren große Unternehmen, mittlere und kleine Unternehmen werden aber vernachlässigt. Mit der Ausweitung der Verlustrücktragsmöglichkeiten kann hier ein effektiver Beitrag geleistet werden, denn den Unternehmen würde in diesen Fällen Eigenkapital und nicht zu verzinsendes Fremdkapital zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang erteilte der Bund der Steuerzahler jeglichen Diskussionen über direkte Staatshilfen über die kfw-Bank eine klare Absage. Der Staat muss die Rahmenbedingungen gestalten, er darf nicht als Banker auftreten
Druck zur Verkleinerung des Landtags wächst
Forderung Bund der SteuerzahlerForderung findet bei Parteien zunehmend Gehör - Sachsen leistet sich zahlenmäßig größtes Landesparlament in Ostdeutschland
Dresden. Auf den neu gewählten
Sächsischen Landtag wächst der Druck zu einer drastischen Reduzierung seiner Größe. Nachdem die Parlamentarier vor drei Jahren den Vorschlag einer Expertenkommission, die Zahl der Abgeordneten von 123 auf 81 zu begrenzen, ignoriert hatten, ist die Diskussion durch einen weiteren Anstieg auf 132 Mandatsträger neu entfacht worden. "Ausgleichs-und Überhangmandate können kein Grund sein, diesen Zustand zu zementieren", sagte Knut Schreiter, Sprecher des Sächsischen Steuerzahlerbundes. Seine Forderung nach einer gründlichen Reform findet auch in politischen Kreisen zunehmend Gehör. Mehr dazu
Sachsen hat gewählt
LandtagswahlDie Sachsen hatten am 30. August zum 5. Mal die Möglichkeit einen neuen Landtag zu wählen. Im Vorfeld hielt sich die Begeisterung bei den Wählern in Grenzen und über die Sinnhaftigkeit des einzelnen Wahltermins, die Wahl kostet ca. 2 Millionen Euro, lässt sich trefflich streiten. Die neue Regierung (Ausgang der Wahl stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest) geht mit einer wesentlich schlechteren Ausgangsposition ins Rennen, denn nach den Jahren der steigenden Finanztransfers von West nach Ost müssen sich die politisch Verantwortlichen mit sinkenden Einnahmen aus dem Solidarpaket auseinandersetzen. Mehr dazu
RSS Feed
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08.02.2010 23:04
Der Euro bleibt unter Druck
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08.02.2010 22:56
Banken und Versicherer stehen unter Druck
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08.02.2010 21:03
Zentral-föderal
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08.02.2010 19:51
Landwirtschaftliche Rentenbank entlässt Chef
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08.02.2010 19:14
Erfolgreicher Dax-Erholungstag
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08.02.2010 19:06
Amerikanische Wirtschaft bleibt schwach
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08.02.2010 18:19
Hasso Plattner zieht die Reißleine
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08.02.2010 17:40
"Ich werde alles tun, damit SAP wieder happy wird"
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08.02.2010 17:31
Vaduzer Bank muss Steuersünder entschädigen
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08.02.2010 16:24
Merkel stärkt Röttgen den Rücken - die FDP grollt
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08.02.2010 15:53
Das Dilemma von Hartz IV
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08.02.2010 15:52
Union verhandelt mit SPD über Grundgesetzänderung
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08.02.2010 15:48
Anleihenkurse vom Wahlausgang unbewegt
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08.02.2010 14:51
Chilenischer Peso korrigiert mit dem Kupferpreis
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08.02.2010 14:39
Wandern für den Wohlstand