Abwasser
Der 9. Senat des Oberverwaltungsgerichts NRW hat durch Urteil vom 3. Dezember 2012 entschieden, dass Frischwassermengen, die für die Gartenbewässerung verwendet worden sind, bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren in Abzug zu bringen sind.
Die in den Entwässerungsgebührensatzungen der beklagten Stadt Bielefeld für die streitbefangenen Gebührenjahre 2007 bis 2010 enthaltene Regelung, nach der erst Mengen über 20 cbm abgezogen werden (sog. Bagatellgrenze, die sich auch in den Gebührensatzungen vieler anderer Gemeinden findet), ist unwirksam. Auf die Klage eines Bielefelder Grundstückseigentümers hob das Gericht den Gebührenbescheid für die betreffenden Jahre deshalb insoweit auf.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte die Vorsitzende aus:
Bei der Berechnung von Schmutzwassergebühren werde nach dem sog. Frischwassermaßstab die Schmutzwassermenge anhand des vom Gebührenschuldner bezogenen Frischwassers berechnet. Dieser Wahrscheinlichkeitsmaßstab (wahrscheinlich wird so viel Wasser in die Abwasseranlage eingeleitet wie bezogen worden ist) sei zulässig, sofern die Satzung vorsehe, dass nachweislich der Abwasseranlage nicht zugeführte Mengen - etwa im Falle gärtnerischer oder gewerblicher Nutzung - abgezogen werden.
Die Regelung einer Bagatellgrenze für die Abzugsmenge sei an dem verfassungsrechtlichen Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 Grundgesetz) zu messen. Eine Ungleichbehandlung sei danach nur zulässig, wenn sie sich durch hinreichend gewichtige sachliche Gründe rechtfertigen lasse. Das sei hier nicht der Fall. Ein Gebührenpflichtiger, der 20 cbm Wasser für die Gartenbewässerung verwende, müsse dafür bis zu 59,40 Euro Schmutzwassergebühren entrichten, obwohl er die öffentliche Abwasseranlage nachweisbar insoweit nicht in Anspruch nehme. Der mit der Berücksichtigung auch geringerer, tatsächlicher Abzugsmengen verbundene Verwaltungsaufwand rechtfertige diese Ungleichbehandlung nicht. Er könne durch sachgerechte Regelungen in der Satzung eingegrenzt werden, zumal der Nachweis der Abzugsmengen dem Gebührenpflichtigen auferlegt werden könne.
Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht nicht zugelassen. Dagegen ist Nichtzulassungsbeschwerde möglich, über die das Bundesverwaltungsgericht entscheidet.
Aktenzeichen: 9 A 2646/11
Porsche auf der Überholspur – mit Staatssubventionen
Die Porsche AG, die seit dem verloren gegangenen Übernahmepoker mehrheitlich zum Volkswagenkonzern gehört, soll im letzten Jahr Antrag auf Subventionen für die Erweiterung des Leipziger Werks beim Freistaat Sachsen gestellt haben. Porsche investiert nach Firmenangaben rund 500 Mio. Euro in die neue Produktionsstätte. So entstehen für die Cajun- Produktion mehr als 1.000 neue Arbeitsplätze und ein neues, 17 Hektar großes, Produktionsgelände. „Dass aus der Montagefabrik nun ein echtes Vollwerk mit Karosseriebau und Lackiererei wird, ist für meine Mannschaft und mich eine enorme Motivation“, erklärte Siegfried Bülow, Vorsitzender der Geschäftsführung der Porsche Leipzig GmbH, bei der Grundsteinlegung im Herbst 2011 und nannte als Herausforderung den strengen Zeitplan, in dem die Werkserweiterung erfolgen soll. Die Produktion des Cajun soll bereits Ende 2013 starten. Nach Medieninformationen soll Porsche für die Werkserweiterung ca. 100 Mio. Euro Steuergelder in Aussicht haben. Eine Antwort auf unsere Anfrage vom Juli 2012, ob Porsche Fördergelder beantragt habe und in welcher Höhe, wurde uns vom zuständigen Sächsischen Wirtschaftsminister verweigert. Porsche habe Anspruch auf die Verschwiegenheit der Verwaltung (§ 30 VwVfG). Die Beteiligten (u. a. Unternehmen und Privatpersonen) können sich danach insbesondere auf das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis sowie auf Geheimnisse, die zum persönlichen Lebensbereich (u. a. Datenschutz) gehören, berufen. Das Sächsische Staatsministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr darf daher ohne Befugnis keine Auskünfte zu den gestellten Fragen des Bundes der Steuerzahler in Sachsen e.V. erteilen. Noch Anfang des Jahrtausends hatte der damalige Porsche-Manager Wendelin Wiedeking sich gegen Subventionen für die Werksansiedlung ausgesprochen. Hierfür erhielten Wiedeking und die Porsche AG den Sächsischen Steuerzahlerpreis des Bundes der Steuerzahler Sachsen e. V. Der Steuerzahlerbund würdigte damit die Porsche-Ansiedlung in Leipzig, die ohne öffentliche Fördermittel zustande gekommen war. Porsche habe damals auf 50 Mio. Euro Subventionen verzichtet. Wiedeking wurde mit dem Preis für sein klares Ja zum Standort Deutschland und sein ebenso klares Nein zum Subventionspoker ausgezeichnet. Schon damals standen die Weichen für eine Werkserweiterung in Leipzig auf Grün. So sicherte sich Porsche unter Wiedeking bereits frühzeitig die Erweiterungsflächen. Unter seiner Leitung passten Luxus und Stütze nicht zusammen. Wiedeking plädierte für die Abschaffung der Subventionen in der Automobilindustrie. Ihm war es geradezu peinlich, dass auch große Unternehmen sich nicht scheuten, selbst geringe Subventionen mitzunehmen. Die starke Marke Porsche mit ihrem unverwechselbaren Profil sei die Grundlage für den Erfolg des Unternehmens und nicht Hilfe durch die öffentliche Hand. Die neue Geschäftsführung und der neue Eigentümer von Porsche sehen dies vollkommen anders und nehmen, was Politiker und Verwaltung aus dem Steuersäckle der Steuerzahler bereit sind zu geben. Damit verliert aus unserer Sicht die Marke Porsche ein Alleinstellungsmerkmal und der Steuerzahler eine Menge Geld!
Bund der Steuerzahler wählt neue Führungsspitze
Neuer BdSt-Präsident ist Reiner HolznagelIm
Rahmen der 171. Mitgliederversammlung des Bundes der Steuerzahler Deutschland e.V. wurde Reiner Holznagel am 29. Juni in Hamburg zum 8. Präsidenten des Bundes der Steuerzahler Deutschland gewählt. Reiner Holznagel tritt damit die Nachfolge von Dr. Karl Heinz Däke an, der aus Altersgründen nicht mehr für das Amt kandidiert hat. Dr. Karl Heinz Däke wurde aufgrund seiner Verdienste für den BdSt von der 171. Mitgliederversammlung zum Ehrenpräsidenten ernannt.
„Zu den Erfolgen des scheidenden Präsidenten Dr. Karl Heinz Däke zählt u.a. die Aufnahme einer Schuldenbremse in das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland. Mit dieser Regelung hat die Haushaltskonsolidierung beim Bund und den Ländern Verfassungsrang“, sagt Reiner Holznagel. „Nun wird der Bund der Steuerzahler alles dafür tun, dass nicht nur die Schuldenbremse eingehalten, sondern auch eine nachhaltige und solide Steuer- und Finanzpolitik beim Bund, den Ländern und den Euro-Staaten betrieben wird. Vor dem Hintergrund der Staatsschuldenkrise ist eine solche Politik umso wichtiger!“
Nach Ansicht des neuen Präsidenten des Bundes der Steuerzahler wurden gerade in jüngster Zeit die Interessen der deutschen Steuerzahler auf nationaler und auf europäischer Ebene durch die Politik stark vernachlässigt. Dies gilt es zu verändern. „Jedem Politiker muss klar sein, dass er hart erarbeitetes Steuergeld ausgibt. Auch Haftungen können den Steuerzahler stark belasten. Deshalb brauchen wir einen sensiblen Umgang mit Steuergeld“, fordert Reiner Holznagel. Dabei spielen auch die Kernthemen des Verbandes, wie die Bekämpfung und Bestrafung von Steuergeldverschwendung und das Engagement für ein einfaches und gerechtes Steuersystem, eine wichtige Rolle in seiner zukünftigen Arbeit.
Neben der Wahl von Reiner Holznagel zum Präsidenten des Bundes der Steuerzahler und Dr. Karl Heinz Däke zum Ehrenpräsidenten fanden auch weitere Wahlen zum Bundesvorstand statt. So wurde Zenon Bilaniuk für eine weitere Wahlperiode als stellvertretender Präsident des Bundes der Steuerzahler Deutschland bestätigt. Zenon Bilaniuk wird auch in Zukunft die Steuerpolitik des Verbandes vertreten. Neu in den Bundesvorstand wurde Rik Steinheuer gewählt. Sein Tätigkeitsschwerpunkt wird in der Sozialpolitik liegen. So wird sich Rik Steinheuer dafür einsetzen, dass künftig all jene Sozialversicherungsbeiträge von den Steuern abzugsfähig sind, die als nicht disponible Zwangsaufwendungen gelten, wie die Arbeitslosenbeiträge.
Mit der Wahl von Rik Steinheuer und Reiner Holznagel ist beim Bund der Steuerzahler Deutschland ein Generationenwechsel eingeleitet worden, der sich den kommenden Herausforderungen des Verbandes stellen und den BdSt stärker in den sozialen Netzwerken repräsentieren wird.
Vita Reiner Holznagel
Reiner Holznagel, bisher Vizepräsident und geschäftsführender Vorstand des Bundes der Steuerzahler mit dem Schwerpunkt Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, wurde 1976 in Pasewalk (Mecklenburg-Vorpommern) geboren. Er ging in Loitz (Vorpommern) zur Schule und absolvierte seinen Zivildienst in einer Kinderfachklinik auf der Nordseeinsel Amrum. Das Studium der Politischen Wissenschaften, des Öffentlichen Rechts und der Psychologie schloss er in Kiel mit dem Magister Artium ab.
Vita Rik Steinheuer
Der 1975 in Solingen geborene Jurist Rik Steinheuer ist Vorstandsmitglied des BdSt Nordrhein-Westfalen e.V. sowie Vorsitzender des Arbeitskreises Arbeit und Soziales des BdSt Deutschland e.V.
Bund der Steuerzahler Deutschland e.V.
Rückfragen an Julia Berg, Tel. 030/25 93 96 0
Betriebsfest und Steuerrecht
Feiern und Steuern sparenMit steigenden Temperaturen, steigt auch die Feierlaune in vielen Unternehmen. Häufig nutzt der Chef das schöne Wetter und organisiert sogar ein Sommerfest mit Bier und Grillwürstchen. Die Kosten für solche Betriebsfeten kann der Chef grundsätzlich als Betriebsausgabe abziehen und beim Arbeitnehmer wird kein zusätzlicher Arbeitslohn ausgelöst, wenn sich die Feier im üblichen Rahmen bewegt, erklärt der Bund der Steuerzahler. Dabei gilt es jedoch, bestimmte Regeln einzuhalten. Andernfalls drohen unter Umständen hohe Steuernachforderungen.
Damit bei der Betriebsfeier kein zu versteuernder geldwerter Vorteil für den Arbeitnehmer entsteht, dürfen die Aufwendungen pro Arbeitnehmer die Freigrenze von maximal 110 Euro (inklusive Umsatzsteuer) je Veranstaltung nicht überschreiten. Bezugsgröße sind dabei die teilnehmenden Arbeitnehmer. Dürfen auch Familienangehörige der Arbeitnehmer mitfeiern, so ist Vorsicht geboten. Die 110-Euro-Grenze gilt nämlich pro Mitarbeiter und nicht pro Teilnehmer. Bringt der Arbeitnehmer also seine Ehefrau mit, so dürfen bei der Betriebsfeier für beide zusammen nicht mehr als 110 Euro ausgegeben werden. Die penible Einhaltung des Kostenrahmens hat auch für die Umsatzsteuer Bedeutung, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Wird die Freigrenze von 110 Euro pro Mitarbeiter überschritten, streicht das Finanzamt nämlich den Vorsteuerabzug für sämtliche Veranstaltungskosten. Wer sich an die Vorgaben hält, kann grundsätzlich zwei Betriebsfeiern pro Jahr steuer- und sozialabgabenfrei ausrichten. Wird die 110-Euro-Grenze gerissen und deshalb eine Steuernachzahlung fällig, kann Einspruch gegen den Steuerbescheid eingelegt werden. Beim Bundesfinanzhof sind gegenwärtig nämlich mehrere Verfahren zur Frage anhängig, ob die Grenze von 110 Euro noch angemessen ist (u.a. VI R 7/ 11, VI R 93/10).
Steuern sparen mit dem Studium
Eine gute Ausbildung oder ein Studium ist häufig die Basis für eine erfolgreiche Zukunft. Doch so ein Studium ist nicht ganz billig; Studiengebühren, Kosten für Fachliteratur, Auslands oder Praxissemester müssen bezahlt werden. Ob und wie diese Kosten steuerlich berücksichtigt werden können, ist umstritten. Im Sommer 2011 hatte der Bundesfinanzhof entschieden, dass Aufwendungen für das Erststudium oder eine Erstausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend gemacht werden können (Az.: VI R 7/10 u.a.). Damit hätten viele Studenten und Auszubildende Steuern sparen können. Noch kurz vor dem Jahreswechsel 2011/2012 schob der Gesetzgeber diesen Urteilen einen Riegel vor. Doch nun regt sich Widerstand. Ein Student zieht erneut zum Bundesfinanzhof. Der Bund der Steuerzahler unterstützt dieses Klageverfahren.
Wenig Einkommen, aber hohe Ausgaben – vor diesem Problem steht die Vielzahl der Studenten.
Während des Studiums richtet sich der Blick der Studenten daher vor allem auf direkte Finanzierungsmöglichkeiten, schließlich müssen Studiengebühren, Fachliteratur etc. bezahlt werden. Steuerliche Aspekte bleiben bei den Überlegungen oft außen vor, denn die meisten Studenten verfügen nur über ein geringes oder kein eigenes Einkommen und zahlen daher keine Einkommensteuer.
Gleichwohl kann es sich lohnen, auch den steuerlichen Gesichtspunkt nicht außer Betracht zu lassen. Denn unter Umständen gibt es in späteren Jahren Geld zurück. Möglich macht dies das deutsche Steuersystem. In bestimmten Fällen können Kosten, die während der Ausbildungsphase anfallen, als Verluste festgestellt und in späteren Berufsjahren steuermindernd genutzt werden.
Dabei gibt es zwar das Geld nicht eins zu eins zurück, womöglich lassen sich mit den aus der Studienzeit festgestellten Verlusten später aber Steuern sparen. Wer aufmerksam die Tagespresse verfolgt hat, kennt spätestens seit den Entscheidungen des Bundesfinanzhofs – aus dem Sommer 2011 – das Stichwort „vorweggenommene Werbungskosten“. Das oberste deutsche Steuergericht hatte im August 2011 einer Medizinerin und einem Piloten Recht gegeben. Beide konnten ihre Aufwendungen für das Erststudium bzw. die Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen und während des Studiums die Verluste sammeln, so der Bundesfinanzhof (Az.: VI R 7/10 u. a.).
In den ersten Berufsjahren können diese Verluste dann steuermindernd verrechnet werden. Der Jubel der Studenten über die positive Rechtsprechung war noch nicht verklungen, da entschied der Gesetzgeber, die Rechtsprechung nicht anzuwenden und änderte rückwirkend das Gesetz. Studenten stehen nun wieder vor der Frage: Können Kosten für das Studium steuerlich geltend gemacht werden und wenn ja, wie?
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Minijobs im Privathaushalt
Geld zurück bei Krankheit, Schwangerschaft und MutterschutzDie Zahl der Minijobber in Privathaushalten nimmt weiter zu. So ist im Jahr 2011 ein Zuwachs von 7,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr zu verzeichnen. Ein Grund für die Zunahme liegt sicherlich in der steuerlichen Förderung der Minijobber im Privathaushalt, aber auch in der einfachen Abwicklung des Minijobs mittels Haushaltcheckverfahren über die Minijob-Zentrale.
Vielen Privathaushalten als Arbeitgeber ist aber nicht bewusst, dass den Minijobbern der Lohn auch zusteht, wenn sie aufgrund von Krankheit oder Beschäftigungsverbot wegen Schwangerschaft nicht zum Dienst erscheinen. In diesem Fall werden die Minijobber genauso gestellt, wie andere Arbeitnehmer in gewerblichen Unternehmen auch. Genauso unbekannt wie die Verpflichtung zur Lohnfortzahlung im Krankheitsfall ist jedoch auch die Möglichkeit, sich das Geld von der Minijobzentrale erstatten zu lassen.
Der Bund der Steuerzahler weist darauf hin, dass es im Krankheitsfall von der Minijob-Zentrale 80 Prozent des Arbeitsentgelts zurückgibt. Dazu muss der sogenannte U1 Antrag bei der Minijob-Zentrale gestellt werden. Hat eine Minijobberin aufgrund der Schwangerschaft ein Beschäftigungsverbot erhalten, werden sogar 100 Prozent des Arbeitsentgelts sowie die Pauschalbeiträge zur Renten- und Krankenversicherung zurückerstattet. Diese Erstattung wird mit dem sogenannten U2 Antrag beantragt. Die Erstattungsanträge können im Internet unter www.minijob-zentrale.de heruntergeladen werden.
Neues Klageverfahren zu Erststudienkosten
Der Bund der Steuerzahler hatte im vergangenen Jahr eine Musterklage einer BWL-Studentin unterstützt. Der Bundesfinanzhof hat der Klägerin Recht gegeben und die Aufwendungen für das Studium dem Grunde nach als Werbungskosten anerkannt. Das Verfahren wurde dann an das zuständige Finanzgericht zurückverwiesen, um die Werbungskosten im Einzelnen zu klären.
Noch im Dezember 2011 hat der Gesetzgeber jedoch entschieden, diese Rechtsprechung nicht anzuerkennen und hat das Gesetz geändert. Die Neuregelung soll rückwirkend für alle Fälle bis zum Jahr 2004 gelten. Gegen die gesetzliche Änderung richten sich bereits wieder Klagen. Betroffene Steuerzahler können sich daher auf diese Verfahren berufen. Zur Begründung sollte auf das Verfahren vor dem BFH mit dem Aktenzeichen VI R 8/12 verwiesen werden. Einen Artikel zum neuen Klageverfahren werden wir in der nächsten Ausgabe unseres Wirtschaftsmagazin DER STEUERZAHLER (März 2012) veröffentlichen.
Steuervergünstigungen durch Kinder; Anspruch auf Kindergeld ausweiten
Zum Jahreswechsel haben sich die Voraussetzungen für das Kindergeld beziehungsweise den -freibetrag geändert. Bisher wurden volljährige Kinder zwischen dem 18. und 25. Lebensjahr, die sich zum Beispiel in einer Ausbildung befinden, auf einen Ausbildungsplatz warten oder einen Freiwilligendienst leisten, nur steuerlich berücksichtigt, wenn ihre Einkünfte- und Bezüge den Betrag von 8.004 Euro im Jahr nicht überschritten. Künftig fällt diese Regelung weg, was für Eltern den Kindergeldantrag und die Einkommenssteuererklärung vereinfacht. Auf wen die Neuregelung zutrifft und was es zu beachten gilt:
Kinder spielen im Steuerrecht eine wichtige Rolle. Eltern können für ihre Kinder besondere steuerliche Abzugsbeträge bzw. Kindergeld in Anspruch nehmen. Steuerzahler mit Kindern müssen darauf achten, dass alle steuerlich anzuerkennenden Kinder bei ihnen berücksichtigt werden. Zu den Kindern im Sinne des Einkommensteuerrechts zählen: leibliche Kinder, Adoptivkinder und Pflegekinder.
Die Altersgrenze für die steuerliche Anerkennung von Kindern liegt im Grundsatz beim 18. Lebensjahr. Ältere Kinder werden aber in bestimmten Fällen bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres berücksichtigt, zum Beispiel Kinder, die noch zur Schule gehen oder die für einen Beruf ausgebildet werden. Die Altersgrenze von 25 verschiebt sich um Zeiten, die das Kind Wehr- oder Zivildienst geleistet hat.
Kinder zwischen 18 und 25 Jahren werden steuerlich bei den Eltern berücksichtigt, wenn die Kinder, für einen Beruf ausgebildet werden,eine Berufsausbildung mangels Ausbildungsplatzes nicht beginnen oder fortsetzen können, sich in einer Übergangszeit von höchstens vier Monaten befinden, die zwischen zwei Ausbildungsabschnitten oder einem Ausbildungsabschnitt und der Ableistung von Wehr- und Ersatzdienst liegt oder ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr leisten.
Kinder zwischen 18 und 21 Jahren werden den Eltern zugerechnet, wenn die Kinder keine Beschäftigung haben und bei der Agentur für Arbeit als arbeitsuchend gemeldet sind.
Ohne Altersgrenze werden Kinder berücksichtigt, die wegen einer körperlichen, geistigen oder seelischen Behinderung außer Stande sind, sich selber zu unterhalten. Voraussetzung ist aber, dass die Behinderung vor Vollendung des 25. Lebensjahres eingetreten ist. (Für Geburtsjahrgänge 1982 und früher sind auch Kinder zu berücksichtigen, bei denen die Behinderung vor dem 26. bzw. 27. Lebensjahr eingetreten ist.)
Obwohl bei der Berechnung der monatlichen Lohnsteuer für Arbeitnehmer keine Kinderfreibeträge berücksichtigt werden, - stattdessen wird Kindergeld gewährt - ist die Zahl der Kinderfreibeträge weiterhin wichtig. Denn bei der Berechnung der so genannten Zuschlagssteuern, das sind der Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer, wird der Kinderfreibetrag (4.368 Euro) zusammen mit dem besonderen Freibetrag für Betreuung, Erziehung und Ausbildung (2.640 Euro) berücksichtigt. Ab 2013 sollen die für den Lohnsteuerabzug relevanten Merkmale (z. B. Kinderzähler) elektronisch vom Finanzamt an die Arbeitgeber übermittelt werden.
Weitere Voraussetzungen für über 18-jährige Kinder:
Für volljährige Kinder wurde bis einschließlich 2011 Kindergeld nur gezahlt, bzw. ein Kinderfreibetrag gewährt, wenn diese noch in (Berufs-)ausbildung waren und ihre eigenen Einkünfte und Bezüge nicht mehr als 8.004 Euro im Jahr betragen haben. Ab 2012 kommt es auf die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes nicht mehr an. Dies gilt uneingeschränkt nur bis zum Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums. Ein Kind kann nunmehr steuerlich auch dann berücksichtigt werden, wenn das Kind z. B. in einem Ausbildungsverhältnis höhere Einkünfte als 8.004 Euro hat.
Nach Abschluss einer erstmaligen Berufsausbildung oder eines Erststudiums kann ein Kind im Grundsatz steuerlich weiter berücksichtigt werden, sofern es weiterhin in Berufsausbildung ist (z. B. Zweitstudium). Dies gilt allerdings nur, wenn es keiner Erwerbstätigkeit nachgeht. Eine Erwerbstätigkeit mit bis zu 20 Stunden regelmäßiger wöchentlicher Arbeitszeit, ein Ausbildungsdienstverhältnis oder ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis (Mini-Job) sind unschädlich. Um als erstmalige Berufsausbildung zu gelten, muss der Beruf durch eine Ausbildung im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Ausbildungsgangs erlernt werden und der Ausbildungsgang durch eine Prüfung abgeschlossen werden. Der Besuch einer allgemein bildenden Schule gilt nicht bereits als erstmalige Berufsausbildung. Begünstigt sind auch Erst-Ausbildungsgänge (z. B. Abendschulen, Fernstudium), die neben einer (Vollzeit-)Erwerbstätigkeit durchgeführt werden, sofern zuvor noch keine Berufsausbildung abgeschlossen wurde.
Wichtig: An der zeitlichen Obergrenze für die steuerliche Berücksichtigung von Kindern ändert sich durch die Neuregelung nichts. So können Kinder in der Regel nur bis zur Vollendung des 25. Lebensjahrs (zzgl. Wehr- oder Zivildienstzeit) berücksichtigt werden, selbst wenn sie noch in einer Erst-Berufsausbildung oder in einem Erststudium sind.
Vergünstigungen durch Kinder
Für steuerlich zu berücksichtigende Kinder gibt es im Einkommensteuergesetz eine ganze Reihe von besonderen Abzugsmöglichkeiten. Hierzu gehören z. B. Kinderfreibeträge, Ausbildungsfreibetrag, Kinderbetreuungskosten, Pauschbeträge für behinderte Kinder und auch das Kindergeld.
Kindergeld/Freibeträge für Kinder
Im Rahmen des Familienleistungsausgleichs ist das Existenzminimum eines Kindes einschließlich des Bedarfs für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung bei den Eltern steuerfrei zu stellen. Dies geschieht durch die Gewährung von Freibeträgen (Kinderfreibetrag und Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf) oder durch das Kindergeld.
Die monatlichen Kindergeldsätze betragen:
für das erste und zweite Kind 184 Euro, für das dritte Kind 190 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 215 Euro.
Kinderbetreuungskosten
Der Abzug von Kinderbetreuungskosten wird ab 2012 vereinheitlicht. Bis 2011 wurden Kinderbetreuungskosten, wenn sie durch die Berufstätigkeit bedingt waren, als Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben berücksichtigt. Waren sie privat veranlasst, konnten sie unter bestimmten Voraussetzungen als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Auf diese Unterscheidung wird nunmehr verzichtet. Nach der Neuregelung sind Kinderbetreuungskosten einheitlich als Sonderausgaben und nicht mehr wie Werbungskosten oder Betriebsausgaben abziehbar. Auf die persönlichen Voraussetzungen (z. B. Erwerbstätigkeit) bei den Eltern kommt es nicht mehr an.
Ferner gelten für den Abzug von Kinderbetreuungskosten folgende Voraussetzungen:
Für die Kinder muss ein Anspruch auf einen Kinderfreibetrag (Kindergeld) bestehen.
Die Kinder müssen zum Haushalt des Steuerzahlers gehören.
Die Kinder dürfen das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.
Die Aufwendungen müssen für Dienstleistungen erbracht werden, die der Kinderbetreuung dienen. Dazu zählen z.B. Aufwendungen für die Betreuung von Kindern in Kindergärten, Kindertagesstätten, Kinderhorten, Kinderheimen und Kinderkrippen. Aufwendungen für Unterricht (z.B. Schulgeld, Nachhilfe-, Fremdsprachenunterricht), die Vermittlung besonderer Fähigkeiten (z.B. Musikunterricht, Computerkurse) sowie für sportliche und andere Freizeitbetätigungen (z.B. Mitglied in Sportvereinen oder Tennis- oder Reitunterricht) sind allerdings nicht begünstigt.
Der Abzug der Kinderbetreuungskosten ist begrenzt. Kinderbetreuungskosten sind jährlich mit zwei Drittel der Aufwendungen, aber höchstens 4.000 Euro pro Kind absetzbar.
An die Abziehbarkeit von Aufwendungen für die Kinderbetreuung stellen die Finanzämter formelle Anforderungen. So wird verlangt, dass der Steuerzahler für Aufwendungen eine Rechnung erhalten und die Zahlung auf das Konto des Leistungserbringers geleistet hat.
Ausbildungsfreibetrag
Für volljährige Kinder, die sich in Berufsausbildung befinden und auswärts untergebracht sind, wird ein Ausbildungsfreibetrag in Höhe von 924 Euro gewährt.
Schulgeld
Besucht ein steuerlich zu berücksichtigendes Kind eine Schule in privater Trägerschaft oder eine überwiegend privat finanzierte Schule innerhalb des EU-/EWR-Raums, sind 30 Prozent des Entgelts bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 Euro als Schulgeld bei den Sonderausgaben abziehbar. Nicht als Schulgeld abzugsfähig ist allerdings der Teil, der auf Beherbergung, Betreuung und Verpflegung entfällt.
Jetzt Ablage entrümpeln und dabei Aufbewahrungsfristen beachten Stichjahre 2001 und 2005
Den Beginn des Jahres sollten alle Unternehmen, Freiberufler und Verbände nutzen, die Aktenschränke von alten Unterlagen zu entlasten.
Die Abgabenordnung sieht zwei wichtige steuerliche Aufbewahrungsfristen vor:
Zehn Jahre lang müssen Bücher, Aufzeichnungen, Inventare, Jahresabschlüsse, Lageberichte, Eröffnungsbilanzen und Buchungsbelege aufgehoben werden. Gleiches gilt für alle Arbeitsanweisungen und Organisationsunterlagen, die diese Belege verständlich machen und erläutern. Folglich können die entsprechenden Unterlagen des Jahres 2001 und früherer Jahre zum 1.1.2012 vernichtet werden.
Sechs Jahre lang müssen empfangene Handels- und Geschäftsbriefe, Geschäftsberichte sowie Unterlagen, die für die Besteuerung wichtig sind, aufgehoben werden. Somit können die entsprechenden Belege des Jahres 2005 und früherer Jahre vernichtet werden.
Die jeweiligen Unterlagen können aber nur vernichtet werden, wenn in den Stichjahren (2001 bzw. 2005) die Aufzeichnungen vorgenommen oder die Unterlagen (z. B. Bilanz) entstanden sind.
Alle Unterlagen mit Ausnahme der Jahresabschlüsse und der Eröffnungsbilanzen können auch als Wiedergabe auf einem Bildträger oder anderen Datenträgern aufbewahrt werden, wenn dies den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung entspricht und sowohl die Übereinstimmung der Daten mit den Unterlagen als auch ihre jederzeitige Verfügbarkeit während der Dauer der Aufbewahrungsfrist gewährleistet ist. Außerdem müssen die Daten im Hinblick auf die ab dem 01.01.2002 bestehende erweiterte Zugriffsmöglichkeit der Finanzbehörden im Rahmen einer Außenprüfung unverzüglich jederzeit lesbar gemacht und maschinell ausgewertet werden können.
Der BdSt weist ausdrücklich darauf hin, dass die beiden Fristen sich verlängern können, wenn alte Unterlagen für das Finanzamt interessant sein könnten. Das gilt vor allem bei begonnenen Außenprüfungen, bei vorläufigen Steuerfestsetzungen, bei anhängigen steuerstraf- oder bußgeldrechtlichen Ermittlungen und bei schwebenden oder nach einer Außenprüfung zu erwartenden Rechtsbehelfsverfahren. Deshalb rät der BdSt, vor der Vernichtung der Unterlagen zu prüfen, ob diese noch für besondere Anträge beim Finanzamt (z. B. für Investitionszulagen) nützlich sein könnten.
Weitere Festlegungen gibt es in anderen Steuergesetzen, so der BdSt. Zum Beispiel müssen Privathaushalte Handwerkerrechnungen zwei Jahre aufbewahren. Zudem müssen Steuerzahler mit positiven Überschusseinkünften von mehr als 500.000 Euro im Jahr die Unterlagen zu diesen Überschusseinkünften sechs Jahre lang aufbewahren.
BFH: Keine Anwendung der 1 %-Regelung bei Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte
BFH, Pressemitteilung, Nr. 105/11 vom 28.12.2011 zum Urteil VI R 56/10 vom 06.10.2011
Mit Urteil vom 6. Oktober 2011 VI R 56/10 hat der Bundesfinanzhof (BFH) entschieden, dass die 1 %-Regelung (§ 8 Abs. 2 Satz 2 EStG) nicht anwendbar ist, wenn der Arbeitnehmer ein betriebliches Fahrzeug lediglich für betriebliche Zwecke sowie für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzt.
Überlässt der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer unentgeltlich oder verbilligt einen Dienstwagen auch zur privaten Nutzung, führt dies nach der ständigen Rechtsprechung des Senats zu einem steuerbaren Nutzungsvorteil des Arbeitnehmers der als Arbeitslohn zu erfassen ist. Der Vorteil ist entweder anhand des Fahrtenbuchs oder, wenn ein Fahrtenbuch nicht geführt wird, nach der 1 %-Regelung zu bewerten. Im Streitfall standen dem Kläger, der in einem Autohaus als Verkäufer beschäftigt ist, Firmenwagen für Probe- und Vorführfahrten zur Verfügung. Darüber hinaus durfte er diese Wagen auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen. Ein Fahrtenbuch führte der Kläger nicht. Das Finanzamt ging deshalb davon aus, dass die 1 %-Regelung anzuwenden sei. Einspruch und Klage blieben ohne Erfolg.
Auf die Revision des Klägers hat der BFH nun die Vorentscheidung aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Finanzgericht (FG) zurückverwiesen. Die Nutzung eines Fahrzeugs für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist, so der BFH, keine private Nutzung, denn der Gesetzgeber hat diese Fahrten in § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG und § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 EStG der Erwerbssphäre zugeordnet. Das FG muss nun noch prüfen, ob die Fahrzeuge dem Kläger darüber hinaus auch zu privaten Zwecken überlassen waren.
Bund der Steuerzahler veröffentlicht Studie zur Beamtenversorgung
Der Bund der Steuerzahler hat in Berlin die Ergebnisse einer Studie veröffentlicht, die er beim Forschungszentrum Generationenverträge in Auftrag gegeben hat. In dieser Studie werden erstmals sämtliche Ausgabenkategorien der Beamtenversorgung des Bundes und aller Bundesländer berechnet und bis 2050 projiziert. Die Studie weist nach, dass die Ausgaben für Pensionen, Beihilfen und Hinterbliebenenversorgung die öffentlichen Haushalte in Zukunft immer stärker belasten werden. Sämtliche schwebenden Versorgungsverpflichtungen werden in diesem Szenario bis 2050 mit 1,36 Billionen Euro beziffert. „Diese dramatisch ansteigenden Versorgungsausgaben sind eine schwere Hypothek für zukünftige Generationen. Einschnitte in diese Versorgungssysteme sind unumgänglich, um deren Finanzierung nachhaltig zu sichern“ erklärt Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler. Bereits zwischen 1994 und 2009 sind die Versorgungsausgaben der Länder von 12 Mrd. Euro auf 23,9 Mrd. Euro pro Jahr angestiegen, unter Mitberücksichtigung der Versorgungsausgaben des Bundes sogar auf 26,75 Mrd. Euro. „Insbesondere im Hinblick auf die aus der Schuldenbremse resultierenden Verpflichtungen der Länder, ab 2020 ohne neue Nettokredite auskommen zu müssen, sind tiefgreifende Reformen unabdingbar. Außerdem sind ausreichende Rücklagen für die Versorgungsausgaben zu bilden. Zudem müssen die bei den Renten getroffenen Maßnahmen wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden“, so Karl Heinz Däke.
Senioren und Steuern: Seit Anfang November wird es ernst!
Dann endet die Schonfrist für steuerpflichtige Senioren, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben
Mit der Neuregelung der Besteuerung der Alterseinkünfte wurde das sog. Rentenbezugsmitteilungsverfahren eingeführt. Hierdurch stehen den Finanzämtern Informationen über sämtliche seit 2005 ausbezahlte Renten zur Verfügung, und zwar nicht nur von der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern auch von Betriebsrenten, privaten Versicherungen oder Versicherungswerken. Bisher haben die Finanzämter vor allem überprüft, ob Rentner in ihren Einkommensteuererklärungen alle Renten richtig und vollständig angegeben haben.
Ab Ende Oktober will die Finanzverwaltung ihren Fokus nun auf Senioren richten, die bisher keine Einkommensteuererklärung abgegeben haben, obwohl sie aufgrund der Höhe ihrer Altersbezüge hierzu verpflichtet gewesen wären. Der Bund der Steuerzahler rät dringend jedem Rentenempfänger sich mit der eigenen steuerlichen Situation zu befassen, um sich vor teuren Überraschungen zu schützen. Wertvolle Hilfe leistet dabei der kostenlose Ratgeber des Bundes der Steuerzahler „Senioren und Steuern“. Anfordern!
Swaps-Schäden in sächsischen Kommunen
Innenministerium empfiehlt Prüfung von SchadensersatzansprüchenDresden: Als erstes Bundesland hat Sachsen seinen Kommunen empfohlen, Schadensersatzklagen wegen Swap-Geschäften prüfen zu lassen. So zurückhaltend sich diese Empfehlung auch anhört – im Bundesvergleich ist Sachsen damit Vorreiter und nimmt klar Stellung. Das Land unterstützt die Kommunen und damit auch die Steuerzahler, die hinter den Kommunen stehen. Hier wird das Ende der unberechtigten Vorwürfe von der „Zockerei der Kommunen“ eingeläutet.
Worum geht es konkret? In der Vergangenheit sind zuletzt besonders in den Jahren 2007/2008 sogenannte spekulative Finanzderivate an Kommunen verkauft worden. Kommunen, die zu diesem Zeitpunkt schon im starken Zwiespalt zwischen Haushaltskonsolidierung und hohen Zinsen standen, wurden mit dem Argument der Zinsoptimierung geradezu geködert. Das Prinzip war relativ simpel – man nutzte einen bereits bestehenden Kontakt von Seiten des Finanzinstituts als Türöffner, schickte also den Kundenberater ins Haus der Kommunen mit dem Vorschlag, man könne Zinsen sparen. Dieser meist langjährige Kontakt zur Bank war häufig von Vertrauen geprägt, das missbraucht wurde – und das ganz bewusst. Nach dem vertrauten Bankberater kamen dann „Spezialisten“ – auf kommunale Bedürfnisse getrimmte Berater, die ein Produkt aus dem Hut zauberten, das sie meist selbst nicht verstanden.
Die Produkte sind so komplex, dass sie häufig nur von versierten Finanzmathematikern zu verstehen sind. Es handelt sich um eine Wette, bei der viele Hebel wirken, die sich auf unterschiedlichste Faktoren beziehen – beispielsweise auf die Entwicklung der Zinsen. Dies ist allerdings nur eine Bezugsgröße von oft sehr vielen. Erkennen und einschätzen kann die Wirkung nur der, der diese „toxischen“ Produkte entwickelt hat – der Strukturierer in der Bank.
Die Kämmerer standen mit dem Rücken zur Wand. Sie wurden in spekulative Finanzderivate hinein beraten. Sie sind keine Zocker. Sie haben – vertrauend auf die Empfehlung der Bank - versucht, ihren Kommunen Entlastung zu bringen und nicht, verantwortungslos das Geld der Kommunen zu verspielen. Sie durften vertrauen, denn schließlich wurden ihnen in den meisten Fällen die Produkte von Landesbanken angeboten – zumindest in Sachsen.
Es kam wie es kommen musste: Die Entwicklungen verliefen so, dass eine große Anzahl von Kommunen und kommunalen Versorgungsunternehmen jetzt vor dem Scherbenhaufen der Empfehlungen steht. Einen Forderungsausfall für die Banken gibt es nicht, denn hinter der Kommune steht der Steuerzahler. Norbert Emmerich, der ehemalige stellvertretende Vorstandsvorsitzende der WestLB (also auch einer Landesbank), brachte es bereits 2007 auf den Punkt: „Das Finanzierungsgeschäft für die Kommunen ist heißumkämpft. Der Wettbewerb ist hier noch intensiver als im Mittelstandsgeschäft, weil letztlich der Steuerzahler hinter den Kommunen steht. Das Ausfallrisiko ist somit vernachlässigbar. Das Geld wird nicht mit den Krediten, sondern mit Zusatzgeschäften verdient. Dazu zählen die Absicherung von Zinsrisiken mit Derivaten und die Beratungsleistungen.“ (zitiert aus Handelsblatt Nr. 046 vom 06.03.2007, Seite 26)
Autofahren und Steuern sparen
Neuer kostenloser Ratgeber für Autofahrer
Horrende Benzinkosten lassen das Autofahren immer teurer werden. Damit zusätzlich nicht auch noch unnötig Steuern gezahlt werden, veröffentlicht der Bund der Steuerzahler einen für alle Autofahrer hilfreichen und zudem kostenlosen Steuersparratgeber „Auto und Steuern“. Denn nicht nur steigende Benzinpreise belasten die Autofahrer, auch Steuern und Abgaben kosten Autofahrer viel Geld.
Der Ratgeber richtet sich sowohl an Arbeitnehmer als auch an Selbständige. Es werden die wichtigsten Fragen rund um die Absetzbarkeit von Pkw-Kosten eines Arbeitnehmers oder eines Unternehmers bei der Einkommensteuer beschrieben. Auch über die Umsatzsteuer, die Kraftfahrzeugsteuer und Pkw-Kosten als Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen informiert die Broschüre anhand vieler Beispiele. Und falls das Finanzamt nicht alle Kosten akzeptiert, findet sich im Anhang ein Überblick über die wichtigsten Urteile der Finanzgerichte, damit Steuerzahler zu ihrem Recht kommen. Damit ist der Ratgeber ein wichtiger Helfer für jeden Steuerzahler, der dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken will.
Keine isolierte Diäten-Erhöhung
BdSt fordert Neuordnung der AbgeordnetenbezahlungDiätenerhöhung für die Bundestagsabgeordneten? Die galante isolierte Erhöhung der monatlichen Bezüge der Bundestagsabgeordneten in den Jahren 2012 und 2013 um jeweils 292 Euro ist aus Sicht des BdSt indiskutabel. „Es darf nicht sein, dass der Bundestag Milliardenhilfen für klamme Euro-Länder beschließt und sich gleichzeitig höhere Diäten gönnt“, kritisiert Dr. Karl Heinz Däke, Präsident des Bundes der Steuerzahler.
Hingegen begrüßt es der BdSt, dass eine Kommission zur Diätenreform eingesetzt werden soll. „Wir brauchen einen Systemwechsel in der Abgeordnetenbezahlung. Mitglieder des Deutschen Bundestages sollten zukünftig in Eigenverantwortung für ihre Pensionen sorgen. Dann kann im Gegenzug auch die monatliche Diät steigen. Das wäre eine Reform, die kurzfristig zu mehr Transparenz und mittelfristig zu einer Entlastung der Steuerzahler führen würde“, so Däke. Der Bund der Steuerzahler hat derartige Reformen in den Landtagen von Nordrhein-Westfalen und anderen Bundesländern bereits aktiv und konstruktiv begleitet. Gemäß einer BdSt-Umfrage aus dem Bundestagswahlkampf 2009 plädieren bereits rund 80 derzeitige Bundestagsabgeordnete für eine Neuordnung ihrer Bezahlung. Der Bundestag ist nun insgesamt aufgerufen, solch eine Neuordnung in der verbleibenden Legislaturperiode auf den Weg zu bringen. Bevor das nicht geschafft ist, dürfen die Diäten nicht steigen.
Endlose Geschichte - Pfusch bei Waldenburger Ortsumgehung
Bund der Steuerzahler verlangt AufklärungWaldenburg – Im Juni 2011 sollte die Ortsumgehung Waldenburg nach Neubau für den Verkehr freigegeben werden. Bereits im März 2010 wurde bei einem Befahrungstest festgestellt, dass aufgrund mangelnder Bodenfreiheit eine Nutzung für LKW und Tieflader im Knotenpunkt Kertzsch nicht möglich ist.
Von Anwohnern erfuhren wir, dass auch trotz erneuter Umbauten eine Nutzung für LKW im benannten Bereich auch zukünftig nicht uneingeschränkt möglich sein soll. Eine zu enge Spitzkehre im Remser Ortsteil Kertzsch verhindert die Befahrung in alle Richtungen. So wird eine bisher geplante Linksabbiegerspur entfallen und nur eine einspurige Nutzung möglich sein. Der Bund der Steuerzahler wandte sich an das zuständige sächsische Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit den Fragen wie es zu diesen Baufehlern kommen konnte, wer hierfür die Verantwortung trage und wie hoch die Kostensteigerung ausfällt.
Die Antwort des Ministeriums: „…trotz der vorhandenen Mängel wird in der Tat in Kürze eine vorläufige Inbetriebnahme erfolgen. Aktuell wird intensiv geprüft, ob ein Entwurfsmangel vorliegt und ggf. die Verantwortlichkeit dafür.“
Nach Informationen des Bundes der Steuerzahler ist nur eins bereits Gewissheit, die ursprünglichen Baukosten von 7,2 Millionen Euro werden am Ende wohl bei weit über 10 Millionen Euro liegen.
Wir bleiben dran!
Paul Kirchhofs neues Steuerkonzept
Der frühere Bundesverfassungsrichter hat ein Konzept vorgestellt, wie das Steuerrecht radikal vereinfacht werden könnte.
Paul Kirchhof stellte seinen neuen Entwurf für ein Bundessteuergesetzbuch vor. Darin werden die rund 30.000 Paragrafen des gesamten deutschen Steuerrechts auf nur 146 allgemein verständliche Paragrafen zurückgeführt. Kirchhof sieht darin eine fundamentale Vereinfachung.
Der Reformvorschlag kenne statt bisher 32 nur noch 4 Steuerarten - nämlich Einkommen-, Umsatz-, Erbschaft- und Verbrauchsteuer.
Ziel von Kirchhof sind nicht Steuerentlastung und auch nicht Steuererhöhung. Sein Modell wirke aufkommensneutral - der Staat bekomme die gleiche Summe. Diese Gesamtlast sei aber gerechter auf alle Schultern verteilt, sodass das Konzept sozial ausgewogen sei. Gern übersenden wir Ihnen den Gesetzestext. Über Ihre Meinungen und Hinweise zum neuen Vorschlage des Professors freuen wir uns. Email: info@steuerzahler-sachsen.de
Steuertipps - 50 aktuelle Steuerthemen im Überblick
Neuer kostenloser Ratgeber vom Bund der Steuerzahler, jetzt mit Musterbriefen
Angesichts ständiger Änderungen im Steuerrecht und zahlreicher Entscheidungen der Finanzgerichte fällt es zunehmend selbst Experten immer schwerer den Überblick zu behalten. Doch ist es für jeden Steuerzahler, ob nun Unternehmer, Arbeitnehmer, Hausbesitzer, Rentner oder auch Ferienjobber, wichtig, aktuell und verständlich informiert zu sein. Wertvolle Unterstützung bietet dabei der kostenlose Ratgeber.
Er bietet eine Übersicht über die aktuellen Änderungen im Steuerrecht der letzten Monate. 50 Steuertipps klären unter anderem Fragen zur Abzugsfähigkeit von Handwerkerleistungen, Krankheits- und Ausbildungskosten oder zur Besteuerung von Renten. Erstmals finden sich in dem Ratgeber auch Musterbriefe, die den tagtäglichen Umgang mit dem Finanzamt deutlich erleichtern können, zum Beispiel Anträge auf Fristverlängerung für die Abgabe der Einkommensteuererklärung oder auf den Erlass der Grundsteuer wegen wesentlicher Ertragsminderung, aber auch vorformulierte Einsprüche gegen Bescheide über Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag.
Kurzum, der Ratgeber „Steuertipps“ bietet für jeden etwas, der Steuern zahlt. Und mit den Tipps lässt sich der eine oder andere Euro an Steuern sparen, der sonst beim Finanzamt gelandet wäre.
Steueränderungen 2011
Der Bund der Steuerzahler Sachsen weist darauf hin, dass sich die Steuerzahler auch im Jahr 2011 auf viele Änderungen im Steuerrecht einstellen müssen. Einige Änderungen bringen den Steuerzahlern Entlastungen, andere wiederum Belastungen. Deshalb sollten sich die Steuerzahler hierüber ausführlich informieren, denn schließlich will keiner dem Finanzamt unnötig Geld schenken. Hilfestellung bietet dabei der kostenlose BdSt-Ratgeber „Steueränderungen 2011“, der die wichtigsten Neuerungen im Steuerrecht anhand zahlreicher Beispiele erläutert. Änderungen ergeben sich nicht nur aus bereits beschlossenen Gesetzesänderungen. Im zweiten Halbjahr 2010 wurden darüber hinaus einige wichtige Verwaltungsanweisungen sowie die Lohnsteuerrichtlinien 2011 veröffentlicht. Zudem werden weitere Änderungen im Jahr 2011 zu beachten sein, die sich noch im Gesetzgebungsverfahren befinden. Auch hierüber informiert die Broschüre. Des Weiteren informiert „Steueränderungen 2011“ darüber, wann die Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer steuerlich berücksichtigt werden und was die Abschaffung der Lohnsteuerkarte für Arbeitnehmer und Arbeitgeber bedeutet. Für Unternehmer wichtig sind die Änderungen bei der degressiven Abschreibung, den Sonderabschreibungen sowie die Regelungen zu geringwertigen Wirtschaftsgütern und die Verpflichtung zur elektronischen Steuererklärung.
Neue Behördenstandorte, BdSt fordert Nachbesserungen
3 Jahre nach der letzten Verwaltungs- und Funktionalreform, die den Bürgern im Wesentlichen durch die neuen Kreisstrukturen gegenwärtig ist, plant die sächsische Staatsregierung die Neustrukturierung der Staatsbehörden ab dem Jahr 2020. Diese Konzeption stellte die Regierung Ende Januar der Öffentlichkeit vor. Bis Ende März sollen die Ministerien detaillierte Zeit- und Kostenpläne vorlegen.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen hat sich das Konzept angeschaut und zum Teil erhebliche Bedenken. Eine abschließende Bewertung kann erst nach dem Vorliegen der Detailkonzepte und deren Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen erfolgen.
Grundsatzkritik: Während die kommunale Ebene sich in den letzten Jahren immer wieder durch neue Strukturen den Erfordernissen gestellt hat, erscheint der Reformwille in der Staatsverwaltung nicht recht ausgeprägt zu sein.
Die nunmehr geplanten Reformen sollen zum Großteil erst ab dem Jahr 2020 umgesetzt werden. Dies ist aus Steuerzahlersicht viel zu spät. Sicherlich bedarf es eines Leitbildes, doch die von der Staatsregierung vorgelegten Pläne reichen als Maßstab nicht aus. Vieles was vorgeschlagen wurde, orientiert sich zu stark an den bestehenden Strukturen. Von vielen Reformvorhaben ist gar nichts mehr übriggeblieben. Nach der Koalitionsvereinbarung sollten aus 3 Landesdirektionen zumindest 2 werden. Davon ist das Konzept der Staatsregierung nun abgerückt. Nunmehr feiert man einen neuen Hauptsitz in Chemnitz mit 2 Außenstellen in Leipzig und Dresden. Viele Bürger dürften sich fragen, ob so Erneuerung aussieht? Als Zielsetzung für das Jahr 2020 müsste die Abschaffung dieser Monstermittelbehörde stehen, wenn dann noch ein Standort verbleibt – dann ist man zumindest ein Stück weiter.
Frist für Grundsteuererlass beachten
Viele Vermieter plagen sich mit dem Leerstand ihrer Immobilien. Trotz erheblicher Bemühungen können Immobilien häufig nicht vermietet werden. Bleiben Mieteinnahmen aus, so kann dies zum teilweisen Erlass der Grundsteuer führen. Allerdings muss der Antrag für das Jahr 2010 bis spätestens zum 31. März 2011 bei den Gemeinden bzw. in den Stadtstaaten beim Finanzamt eingegangen sein. Voraussetzung für den Grundsteuererlass ist eine wesentliche Ertragsminderung, die der Steuerzahler nicht zu vertreten hat.
Eine wesentliche Ertragsminderung liegt vor, wenn der normale Rohertrag um mehr als die Hälfte gemindert ist. Ist dies der Fall, kann die Grundsteuer um 25 Prozent erlassen werden. Sofern der Ertrag in voller Höhe ausfällt, ist ein Grundsteuererlass von 50 Prozent vorgesehen. Unter dem normalen Rohertrag ist die nach den Verhältnissen zu Beginn des Kalenderjahres geschätzte übliche Jahresrohmiete zu verstehen.
Der Erlass ist Kalenderjahr bezogen und muss bis spätestens zum 31. März des Folgejahres formlos bei der Gemeinde und in den Stadtstaaten beim Finanzamt beantragt werden. Neben dem Antrag ist der Nachweis erforderlich, dass der Immobilieneigentümer die Ertragsminderung nicht selbst zu vertreten hat. Dies kann etwa durch ernsthafte und nachhaltige Vermietungsbemühungen wie zum Beispiel die Schaltung von Vermietungsanzeigen dargelegt werden. An den Nachweis werden hohe Anforderungen gestellt.
Was ändert sich 2011?
Aufgrund des bevorstehenden Jahreswechsels informiert das Sächsische Staatsministerium der Finanzen über die wichtigsten steuerlichen Änderungen zum 1. Januar 2011:
Einführung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale
Aufgrund der Umstellung des Lohnsteuerabzugs auf ein elektronisches Verfahren wurde die Papierlohnsteuerkarte letztmalig für das Kalenderjahr 2010 ausgestellt. Mit dem Jahressteuergesetz 2010 wurden nun die Übergangsvorschriften für den Zeitraum der Weitergeltung der Lohnsteuerkarte 2010 und dem Einsatz der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) geschaffen (§ 52b EStG). Danach wird für einen Übergangszeitraum die Gültigkeit der Lohnsteuerkarte verlängert. Die allgemeinen Vorschriften des Lohnsteuerabzugs sind grundsätzlich auch im Übergangszeitraum anzuwenden. Für sämtliche Eintragungen auf der weiter geltenden Lohnsteuerkarte 2010 geht die Zuständigkeit ab dem 1. Januar 2011 von den Gemeinden auf die Finanzverwaltung über. Für die Verwaltung der Meldedaten, wie z. B. Heirat, Geburt und Kirchenein- oder -austritt, bleibt weiterhin die Gemeinde zuständig.
Häusliches Arbeitszimmer
Nach der bisherigen gesetzlichen Regelung konnten Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer nur dann als Betriebsausgaben oder Werbungskosten abgezogen werden, wenn das Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Betätigung bildete. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung können nunmehr die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer bis zu 1.250 € pro Jahr rückwirkend ab dem Kalenderjahr 2007 auch dann abgezogen werden, wenn für die berufliche oder betriebliche Tätigkeit kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht.
Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs
Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs war die Veräußerung von Gegenständen des täglichen Gebrauchs (wie z. B. eines privaten PKW) innerhalb eines Jahres nach ihrer Anschaffung bisher steuerbar. Gewinne aus solchen Geschäften unterlagen somit der Einkommensteuer, Verluste konnten steuerlich entsprechend berücksichtigt werden. Aufgrund einer gesetzlichen Neuregelung sind Veräußerungsgeschäfte, bei denen die Gegenstände des täglichen Gebrauchs aufgrund eines nach dem 13. Dezember 2010 rechtskräftig abgeschlossenen Vertrags angeschafft wurden, nicht mehr steuerbar.
Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Betreuer, Vormünder und Pfleger
Künftig sind Aufwandsentschädigungen nach § 1835a BGB, die Steuerpflichtige als ehrenamtliche Betreuer im Sinne der §§ 1896 ff BGB, als ehrenamtliche Vormünder im Sinne der §§ 1793 ff BGB oder als ehrenamtliche Pfleger im Sinne der §§ 1909 ff BGB erhalten, zusammen mit Einnahmen aus den bereits bisher begünstigten ehrenamtlichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder, Erzieher, Betreuer oder aus vergleichbaren nebenberuflichen Tätigkeiten bis zu 2.100 € im Jahr steuerfrei.
Umsatzsteuer
Die elektronische Übermittlung der Umsatzsteuer-Jahreserklärung wird für die Jahre ab 2011 verpflichtend für alle Unternehmer eingeführt. Zur Vermeidung unbilliger Härten kann die Finanzbehörde jedoch gestatten, sie weiterhin nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck einzureichen.
Gleichstellung von eingetragenen Lebenspartnerschaften bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Lebenspartner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft werden Ehegatten vollständig gleichgestellt, indem sie wie Ehegatten der Steuerklasse I zugeordnet werden. Wurde die Lebenspartnerschaft aufgehoben, gilt für den ehemaligen Lebenspartner - wie für den geschiedenen Ehegatten - die Steuerklasse II. Damit erhalten Lebenspartner einen höheren Freibetrag und kommen in den Genuss günstigerer Steuersätze.
Die Neuregelung gilt für Erwerbe, für die die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer nach dem 13. Dezember 2010 entsteht. Soweit Steuerbescheide für Erwerbe von Lebenspartnern noch nicht bestandskräftig sind, sind die Neuregelungen rückwirkend für Erwerbe nach dem 31. Juli 2001 anzuwenden.
Anzeigepflichten bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer
Vermögensverwahrer und –verwalter haben die von Ihnen im Zeitpunkt des Todes des Erblassers verwalteten/verwahrten Vermögensgegenstände dem Erbschaftsteuerfinanzamt mitzuteilen. Diese Mitteilung ist nunmehr nur noch erforderlich, wenn der Wert des Vermögens mehr als 5.000 EUR beträgt. Auch für Wertpapieremittenten und Versicherungsunternehmen besteht eine Anzeigepflicht nur noch, wenn der Wert der anzuzeigenden Wertpapiere bzw. der Wert der Kapitalversicherung 5.000 EUR über-steigt. Gerichte, Notare und sonstige Urkundspersonen können in Erbfällen auf eine Anzeige beim Finanzamt verzichten, wenn neben Hausrat im Wert von nicht mehr als 12.000 EUR nur noch anderes Vermögen im Wert von nicht mehr als 20.000 EUR vorhanden ist.
Die Mustervordrucke für die Anzeigen wurden zudem teilweise neu gefasst.
Grunderwerbsteuer
Ab dem 14. Dezember 2010 erfolgt auch eine Gleichstellung von Lebenspartnerschaften im Grunderwerbsteuerrecht.
Aufbewahrung von Unterlagen
Die Voraussetzungen, um elektronische Bücher und sonstige erforderliche elektronische Aufzeichnungen oder Teile davon im Ausland zu führen und aufzubewahren, werden erheblich vereinfacht. Nunmehr ist die Verlagerung nicht nur in EU- und EWR-Staaten, sondern auch in andere Staaten möglich. Außerdem wird auf die bisher geforderte Zustimmung des ausländischen Staates verzichtet.
Landtag stimmt für höhere Diäten und Rückkehr zur staatlichen Altersvorsorge
Dresden. Sachsens Landtag hat gestern mit den Stimmen von CDU und FDP trotz erheblicher öffentlicher Proteste den Weg für Diätenerhöhungen frei gemacht.
Die Abgeordneten der Koalitionsfraktionen stimmen mehrheitlich einem neuen Diätenmodell zu. Dabei wird die Höhe der Politikerbezüge vorrangig an die Entwicklung des Bruttoinlandsprodukts und der Arbeitnehmereinkommen gekoppelt. Nach bisherigen Berechnungen könnten die Diäten damit im Sommer 2011 erstmals um knapp 95 Euro steigen. Die Anpassung an den neuen Index soll künftig automatisch jedes Jahr erfolgen.
Gleichzeitig beschloss der Landtag gravierende Neuregelungen bei der Altersversorgung, die vor allem jüngeren Abgeordneten deutliche Vorteile bieten. Die haben nun schon nach zehn Jahren Mitgliedschaft im Parlament Anspruch auf eine lebenslange staatliche Rente in Höhe von mindestens 1.390 Euro im Monat. Falls die Abgeordneten dem Landtag mindestens 15 Jahre angehören, kann zudem das Renteneintrittsalter bei vergleichsweise geringen Abschlägen auf 62 Jahre gesenkt werden. Der Bund der Steuerzahler hatte in der Anhörung im Landtag auf die fatalen Folgen aufmerksam gemacht und mit einem Aufruf die Abgeordneten gebeten diesem Gesetz nicht zu zustimmen.
Die Opposition stimmte geschlossen gegen das neue Gesetz. Sprecher von CDU und FDP erklärten dagegen, mit diesen Reformen mehr Gerechtigkeit und Transparenz geschaffen zu haben.
Aufruf!
geplante Änderung des Abgeordnetengesetzes
Sagen Sie den Politikern die Meinung, stoppen Sie die Selbstbedienung der Abgeordneten, senden Sie Ihren Protest an Ihren Landtagsabgeordneten.
Hier finden Sie Ihren
.Abgeordnter Ihres Wahlkreises:
Betrifft: Abgeordnetengesetz
Stoppen Sie das Gesetz, da der vorliegende Gesetzentwurf faktisch die Rückkehr zu einer intransparenten und teuren staatlichen Altersversorgung vorsieht und eine jährliche, automatische und nicht mehr parlamentarisch kontrollierte Erhöhungen der Diäten der Abgeordneten beinhaltet.
Ihr Wähler Max Mustermann
Sprechen Sie Ihren Nachbarn und Bekannten an, es lohnt sich! Mehr dazu
Trinkwassergebühren
Bund der Steuerzahler Sachsen:
Modell für Trinkwassergebühren muss auf den Prüfstand
(ddp-Interview)
„Sparpotential in den Strukturen der Versorger“
Dresden (ddp-lsc). Der Bund der Steuerzahler Sachsen hat die Einführung zusätzlicher Trinkwassergebühren für Brunnen in einigen Gemeinden des Freistaates als unzeitgemäß kritisiert. „Eine solches Entgelt hilft nicht gegen steigende Trinkwasserpreise“, sagte Knut Schreiter, geschäftsführender Vorstand, im Gespräch mit der Nachrichtenagentur ddp. „Das gesamte Gebührenmodell der Trinkwasserversorgung muss auf den Prüfstand“, forderte er. Abwanderung und Bevölkerungsrückgang werden die Wasserversorger seiner Meinung nach zunehmend vor Probleme stellen: Immer weniger Gebührenzahler müssten ein annähernd gleichbleibendes Netz finanzieren. „Die höchsten Ausgaben entstehen dadurch, dass überhaupt erst einmal Wasser bereitgestellt wird“, erläuterte Schreiter. Verwaltung, Abschreibungen sowie technische Wartung und Qualitätsprüfungen stellten als Fixkosten etwa 80 Prozent der Ausgaben dar, die bei einem Trinkwasser-Unternehmen anfallen. Ein erhebliches Spar- und Konsolidierungspotential sieht Schreiter in der „kleinteiligen Struktur“ der Trinkwasserversorger in Sachsen: „Wie bei der Kreisreform muss man hier schauen, wer mit wem zusammengehen könnte.“ Auch Rückbauten in schrumpfenden Städten seien eine Möglichkeit zum Kosten sparen.Der Trinkwasser- zweckverband Weißeritz-gruppe (TWZ) mit Sitz in Freital erhebt ab 1.Januar von den Nutzern von Brunnen und Zisternen eine Gebühr von jährlich 16,20 Euro. Damit solle unter den Gebührenzahlern mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung der sehr hohen Fixkosten erreicht werden, heißt es. Der Trinkwasser- zweckverband Weißeritz-gruppe (TWZ) mit Sitz in Freital erhebt ab 1.Januar von den Nutzern von Brunnen und Zisternen eine Gebühr von jährlich 16,20 Euro. Damit solle unter den Gebührenzahlern mehr Gerechtigkeit bei der Aufteilung der sehr hohen Fixkosten erreicht werden, heißt es.
Indem die Betroffenen Brunnenwasser nutzen, entzögen sie sich der solidarischen Finanzierung für die permanente Vorhaltung der Wasserversorgung. Nach Schätzung der TWZ sind etwa 10.000 Einwohner von der neuen Abgabe betroffen.
Eine solche Brunnengebühr sei aus Unternehmenssicht verständlich,
konserviere aber die bestehenden Gebührenstrukturen, sagte Schreiter. Höhere Preise würden die Bürger in ihrem Trend, weniger Wasser zu verbrauchen, noch bestärken. Der seit Jahren rückläufige
Trinkwasserverbrauch aber könne zu einem höheren Wartungsaufwand führen - weil etwa Leitungen nicht mehr ausreichend gespült werden und sich so Ablagerungen bilden. „Eine Überlegung wert wäre eine Trinkwasser-Flatrate, ähnlich wie beim Internet“, regte Schreiter an. Jeder Haushalt entrichte bis zu einem gewissen Verbrauchswert die gleiche Gebühr. Wer darüber hinaus mehr verbrauche, zahle zusätzlich. „Nebenkosten wie etwa Trinkwassergebühren sind ein Standortfaktor“, weist Knut Schreiter hin. Viele Kommunen würden darauf noch zu wenig achten.
Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer
Weiterer Sieg für die SteuerzahlerDer Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen. „Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.
Das Gericht stellt klar, dass immer dann, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig sein müssen. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Steuerzahler erneut, ähnlich wie beim Urteil zur Pendlerpauschale. Auch hier wurde die Neuregelung des Gesetzgebers rückwirkend vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt und klargestellt, dass fiskalische Gründe keine Rechtfertigung für die Beschränkung von Werbungskosten sind.
„Das Urteil ist ein weiteres deutliches Signal an den Gesetzgeber, nicht willkürlich Steuergesetze zur Einnahmenvermehrung zu verändern. Der BdSt hat diese Regelung von Anfang an für verfassungswidrig gehalten und bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen. Jetzt muss die Politik für ihre Sturheit bezahlen. Sie sollte aber endlich Lehren daraus ziehen und nicht immer wieder offensichtlich verfassungswidrige Regelungen im Steuerrecht beschließen, die vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden“, so Däke.
Steuerzahlergedenktag
Steuerzahlergedenktag 2010 Am Sonntag, dem 4. Juli 2010, war der Steuerzahlergedenktag! Damit liegt er in diesem Jahr 10 Tage früher als 2009. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler arbeiten die Deutschen ab diesem Tag wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Der Bund der Steuerzahler verkennt nicht, dass den Leistungen der Steuer- und Beitragszahler auch Leistungen des Staates und der Sozialversicherungsträger gegenüberstehen.
Ermittelt wird der Steuerzahlergedenktag auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote. Anhand dieser Quote wird deutlich, wie viel der Staat vom Einkommen seiner Bürger und Unternehmen über Steuern und Sozialabgaben einbehält. Für 2010 werden es genau 50,5 Prozent sein. Das bedeutet, dass der 4. Juli 2010, 7.47 Uhr, der exakte Zeitpunkt ist, bis zu dem die Steuer- und Abgabenzahler für den Staat arbeiten. Ab 7.48 Uhr arbeiten sie also quasi in ihre eigene Tasche und damit deutlich früher als im Jahr 2009.
Zuschuss zu Rußpartikelfilter
Förderung nun auch für leichte NutzfahrzeugeViele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimme Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und daher eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Eine entsprechende Verlängerung der Förderung hatte die Bundesregierung erst kürzlich beschlossen.
Seit dem 1. Juni 2010 kann der Antrag auf den Zuschuss allerdings nur noch online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Erstmals können auch leichte Nutzfahrzeuge den Zuschuss erhalten, wovon insbesondere Handwerker profitieren können. Gefördert werden Pkws mit erstmaliger Zulassung vor dem 1. Januar 2007 und leichte Nutzfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt sind Fahrzeughalter, die ihren Pkw seit dem 1. Januar 2010 nachgerüstet haben. Für Halter leichter Nutzfahrzeuge kann der Zuschuss gezahlt werden, wenn der Filter nach dem 12. Mai 2010 eingebaut wurde. Zu beachten ist, dass der Fördertopf für rund 160.000 Nachrüstungen reicht. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.
Ministerversorgung
Bei Ministerrenten spart Sachsen nicht
Von Gunnar Saft, Sächsische Zeitung vom 10.06.2010
Obwohl das Projekt sogar im Koalitionsvertrag steht, haben CDU und FDP die Ruhegehälter nicht gekürzt.
Der Druck der knappen öffentlichen Kassen hat jetzt bundesweit zu Einsparungen bei den Einkünften und Versorgungsleistungen für Politiker geführt. In Baden-Württemberg sinken dieses Jahr die Diäten der Landtagsabgeordneten und in Schleswig-Holstein werden die Zulagen für Fraktionen und Staatssekretäre um bis zu zehn Prozent pauschal gekürzt.
In Sachsens Nachbarland Thüringen ist wiederum noch vor der Sommerpause eine Gesetzesänderung geplant, mit der die Rentenansprüche für Regierungsmitglieder deutlich gesenkt werden. Damit reagiert die Thüringer Staatsregierung auf den Unmut, den die bisherigeren großzügigen Regelungen in der Öffentlichkeit hervorrufen.
Hohe Sofortpension möglich
Theoretisch sind diese Änderungen auch in Sachsen möglich. Schon nach der Landtagswahl im August 2009 war hierzulande die Überprüfung der umstrittenen Ruhegehälter für Minister im Gespräch. Wahlsieger CDU und FDP legten das schriftlich fest und vereinbarten ein entsprechendes Projekt auf Seite 53 ihres Koalitionsvertrages.
Zuvor hatten vor allem die Liberalen um Parteichef Holger Zastrow wiederholt darauf gedrängt. „Arbeitnehmer erhalten erst mit 67 Jahren ihre volle Rente, Bundesminister ebenfalls. Warum sollen sächsische Minister weiter ihre Privilegien behalten? Was von Arbeitnehmern verlangt wird, muss auch für Spitzenpolitiker gelten! Alles andere ist ungerecht und unverständlich“, wetterte Zastrow.
In der Tat fallen die Rentenansprüche von Sachsens Regierungsmitgliedern sehr üppig aus. Minister können nach acht Jahren Amtszeit sofort in Pension gehen. Wer mindestens vier Jahre im Amt war, muss ebenfalls nicht lange warten. In dem Fall wird das staatliche Ruhegehalt ab dem 55. Lebensjahr ausgezahlt. Dessen Höhe kann bis zu 71 Prozent der früheren Ministerbezüge erreichen. Aktuell liegt das Grundgehalt bei 11146,80 Euro im Monat plus Familienzuschlag.
Kritik vom Steuerzahlerbund
Unterm Strich, so kritisiert FDP-Chef Zastrow, kommen Minister damit auf Rentenansprüche, für die ein Arbeitnehmer mit gleichem Gehalt 103 Jahre in die Rentenkasse einzahlen muss. Das Problem: Änderungen im sächsischen Ministergesetz sind trotz Koalitionsvertrag und aktuellem Sparkurs weiterhin nicht in Sicht. Auf SZ-Anfrage erklärt die CDU-Fraktion knapp: „Das steht bei uns zurzeit nicht auf der politischen Agenda.“ Allein die FDP hört sich etwas anders an. „Vor dem Hintergrund wegbrechender Einnahmen der öffentlichen Haushalte und notwendiger Sparanstrengungen der öffentlichen Hand werden wir auch Abgeordneten- und Ministergesetz in Ruhe prüfen“, verspricht zumindest Generalsekretär Torsten Herbst.
Inzwischen drängt aber auch Sachsens Steuerzahlerbund. „Sparen muss durch alle Bereiche gehen. Deshalb müssen wir über diese Sonderregelung diskutieren und dürfen das nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben“, fordert Vize-Chef Knut Schreiter. Und er warnt. „Ein beherztes Herangehen an dieses Thema werden wir auch künftig dringend anmahnen.“
Einkommenssteuererklärung 2009
Am 31. Mai endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Nehmen Steuerzahler die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, gilt diese Frist nicht. In diesen Fällen verlängert sich die Abgabefrist allgemein bis zum 31.12.2010. Kann der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht eingehalten werden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag als genehmigt. Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben seit neuem mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit, denn die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das heißt, die Einkommensteuererklärung 2009 muss spätestens am 31. Dezember 2013 abgegeben werden. Ein Musterbrief für die Beantragung der Fristverlängerung kann kostenlos unter www.steuerzahler.de heruntergeladen werden.
BdSt-Kommunalumfrage 2010
Die jährliche Kommunalumfrage des Bundes der Steuerzahler Sachsen bestätigt den Trend des Jahres 2009. Die Umfrage hat ergeben, dass 2/3 der Kommunen im Haushaltsjahr 2010 vor allem mit sinkenden Einnahmen aus der konjunktursaisonal abhängigen Gewerbesteuer rechnen. Während Dresden noch mit steigenden Gewerbesteuern plant + 11 Mio. Euro, rechnet allein die Großstadt Leipzig mit Mindereinnahmen von 10 Mio. Euro (Minus 5 Prozent), die Kreisstädte Meißen mit - 2,4 Mio. Euro (Minus 37,5 Prozent), Bautzen – 1 Mio. Euro (Minus 7 Prozent), Freital – 3 Mio. Euro (Minus 30 Prozent), Borna – 2,1 Mio. (Minus 44 Prozent) und Marienberg mit 1 Mio. Euro weniger (Minus 42 Prozent). Kleinere Städte wie Boxberg rechnen mit einem Drittel weniger, was 5 Mio. Euro entspricht, Hohenstein-Ernstthal mit 30 Prozent weniger (Minus 850.000 Euro), Mittweida mit 12 Prozent weniger (510.000 Euro).
Diese stichprobenartige Auswertung bestätigt unsere Einschätzung, dass die Lobby der großen Städte eine Reform der Gewerbesteuer seit Jahren verhindert, wobei diese die eigentlichen Profiteure der derzeitigen Regelung sind. Die kleineren Städte und Gemeinde haben wesentlich stärkere Schwankungen zu verkraften als die Oberzentren. Das Gefühl der Abhängigkeit von Schlüsselzuweisungen aus dem FAG, welche rd. 50 Prozent ausmachen und 2009 und 2010 ca. 3 Mrd. Euro betragen, stellt eine Degradierung der kommunalen Ebene dar.
Deshalb ist es unerlässlich sich zukünftig für eine Verstetigung der Einnahmen der Kommunen einzusetzen. Damit die Gewerbesteuer ohne Verletzung der kommunalen Steuerautonomie abgebaut wird, sollten die Gemeinden mit verfassungsgesetzlich abgesicherten Beteiligungen an den Erträgen von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer ausgestattet werden. Zudem sollten die Gemeindeanteile von Einkommens- und Körperschaftsteuer mit Hebesatzrechten versehen werden. Allerdings sollten diese Hebesätze nur in einem begrenzten Rahmen verändert werden dürfen, damit Überbelastungen der Steuerzahler vermieden werden.
Insoweit setzen wir vom Bund der Steuerzahler große Hoffnung in die von der in der Koalitionsvereinbarung vereinbarten Gemeindefinanzreform, welche im März ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Aufgabe der Kommission wird darin bestehen, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung aussehen kann. Die aktuelle Entwicklung der Kommunalfinanzen hat gezeigt, dass das kommunale Finanzsystem Schwächen aufweist: Zwar konnten mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II vorübergehend finanzielle Engpässe überbrückt werden, dennoch ist das System an sich weiterhin fragil. Viele deutsche Kommunen haben Finanzprobleme, die ihre Handlungsspielräume einengen.
Neben zu prüfenden Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite (z. B. Flexibilisierung von Standards) wird die Kommission auch über einen Ersatz für die Gewerbesteuer nachdenken, der aufkommensneutral, also ohne zusätzliche Belastung, auskommen soll. Geprüft werden sollen u. a. ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer.
Der Bund der Steuerzahler plädiert seit Jahrzehnten für eine Reform der Gewerbesteuer mit der Folge einer Verstetigung der Einnahmen für die Kommunen. Der Trend zur Substanzbesteuerung der Gewerbetreibenden muss rückgängig gemacht werden.
Kampf gegen Verschwendung
Bad Brambach kämpft gegen Verschwendung
Bad Brambachs Bürgermeister Herr Wolfram kämpft seit Jahren gegen die geplante und übliche Luxussanierung der Deutschen Bahn, welche 5 Bahnübergänge in seinem Gemeindegebiet zu Teil werden soll. Bad Brambach eine Kurort mit seinen 2100 Einwohner soll ca. 200.000 Euro Eigenanteil für die Kreuzungsumbauten aufbringen. Geld was der Gemeinde für Aufgaben der Daseinsvorsorge fehlen würde. Außerdem ist den Gemeindevertretern der Sinn dieser Sanierung nicht klar, denn die Strecke ist nicht als verkehrsbedeutende eingestuft wird nur selten von der Vogtlandbahn benutzt. Dennoch möchte die Bahn alle Steuermittel ausnutzen und die Kreuzungen mit Hilfe der Gemeinde umbauen, dazu gehören neben neuen Signalanlagen und Schrankensystem, Schaltanlagen und Schienenerneuerungen, so dass die Kosten pro Bahnübergang auf über 500.000 Euro ansteigen. Zuviel und am Bedarf vorbei rechnet Bürgermeister Wolfram vor, denn die Bau- und Betriebsordnung des Eisenbahnbundesamtes sieht für die Signalanlagen auch kostengünstigere Maßnahmen vor, welche lediglich 15.000 Euro kosten würden. Der Bund der Steuerzahler Sachsen schließt sich nach Prüfung der Maßnahme der Einschätzung der Gemeinde an und unterstützt diese bei der Umsetzung der kostengünstigsten und notwendigsten Variante.
Erfolg!
Forderung des BdSt Sachsen nach Aussetzung der Diätenerhöhung erfüllt.
Die Koalition aus CDU und FDP hat sich gegen die bisher geplante Anpassung der Bezüge auf künftig 5249 Euro ausgesprochen. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen wurde nicht zur Abstimmung
gestellt. Angesichts der Sparnotwendigkeit im Landesetat und rückläufiger Lohnentwicklung sei dieser Schritt nicht vermittelbar. Damit schließt sich die Koalition der Ansicht des Bundes der Steuerzahler Sachsen an, der eine Aussetzung der Erhöhung gefordert hatte (BdStINFO 02/20010).
Bei einer erneuten Diskussion zur Reform der Abgeordentenbezüge sollten Überlegungen wie eine Verkleinerung des Landtages genauso eine Rolle spielen wie Leistungskriterien bei der Vergütung von Parlamentariern, so Knut Schreiter vom Bund der Steuerzahler Sachsen.
Neuer Ratgeber vom Bund der Steuerzahler
Neue Ratgeber vom Bund der Steuerzahler
Steuererklärung - Antragsveranlagung 2009
Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 wird in Angriff genommen. Und dabei sind einige steuerliche Änderungen gegenüber der Steuererklärung 2008 zu beachten, wie zum Beispiel bei der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen
Dienst- und Handwerkerleistungen. Hier gilt es aufmerksam zu sein, will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken. Wie Steuerzahler zuviel gezahlte Steuern zurückholen können, das zeigt in kompakter Form der kostenlose Ratgeber „Steuererklärung - Antragsveranlagung 2009“ des Bundes der Steuerzahler.
Die ersten Seiten bieten eine Einführung in die steuerliche Thematik. So zum Beispiel, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und bis wann die Formulare beim Finanzamt eingehen müssen. Was verbirgt sich zum Beispiel hinter der Anlagen N? Welche Unterlagen gehören noch zu einer vollständigen Steuererklärung? Diese Fragen beantwortet der Ratgeber des Bundes der Steuerzahler.
Der Ratgeber erläutert weiter, was man unter den Begriffen "Werbungskosten", "Sonderausgaben" und "außergewöhnliche Belastungen" versteht und beschreibt die einzelnen Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Er nennt Pauschbeträge und veranschaulicht die Theorie mit Beispielen und Tipps.
Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, erklärt der Ratgeber, wie sich Steuerzahler dagegen beispielsweise mit einem Einspruch zur Wehr setzen können.
Senioren und Steuern
Steuerzahler ist man das ganze Leben. Ob Erwerbstätigkeit oder Rente, die Einkommensteuer bleibt ein Thema. Unsere Broschüre "Senioren und Steuern" erläutert die Besteuerung im Zeitpunkt der Aufgabe der aktiven Tätigkeit ebenso wie die steuerliche Behandlung der einzelnen Einkunftsarten. Insbesondere die Besteuerung der Alterseinkünfte wird ausführlich behandelt. Außerdem werden die Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer dargestellt. Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, dass ältere Menschen nicht in die Steuerfalle tappen weil sie nicht wissen, ob und wie viel Einkommensteuer sie bezahlen müssen.
Bestellung telefonisch: 0371 - 6906320 (Mo - Fr. von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr) 0371 - 6906320
Diätenerhöhung später!
Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung im Landtag beschlossene Sache?
Der neu gewählte Sächsische Landtag muss nach § 5 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Entschädigung beschließen. Der Präsident sendete am 05. Januar ein Schreiben an alle die Fraktionen.
Ein Mitglied des Landtages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters am Landgericht (Besoldungsgruppe R 2 Stufe 8) orientiert. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2010 monatlich 4 835 Euro (bis Dezember 2009 monatlich 4 481 Euro). Nunmehr soll sie 5249 Euro monatlich betragen, dass sieht das Abgeordnetengesetz welches noch mit der Mehrheit von CDU und SPD im Jahr 2008 beschlossen wurde vor. Die entsprechende Mehrheit scheint mit CDU und FDP gegeben zu sein, unklar bleibt bislang zu welchem Zeitpunkt die Erhöhung greifen soll.
Der Bund der Steuerzahler Sachsen empfiehlt die Erhöhung in Hinblick auf die verschlechterte Einkommenssituation vieler Erwerbstätiger z. B. durch Kurzarbeit und rückläufige Aufträge bei Selbstständigen und Unternehmungen in der sächsischen Wirtschaft sowie von Steuermindereinnahmen nicht in diesem Jahr vorzunehmen.
Die Neuregelung sollte nach dem Willen des Steuerzahlerbundes erst ab dem 01.01.2012 vorgenommen werden. Die sächsischen Abgeordneten würden sich bei einer sofortigen Erhöhung mehr Entschädigung genehmigen wie die Abgeordneten der Geberländer des Finanzausgleiches aus Baden-Württemberg die „lediglich“ 5125 Euro Grundentschädigung erhalten.
ELENA
ELENA-Verfahren aussetzen!
Der BdSt fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zunächst auszusetzen. Der BdSt erkennt zwar das mit dem ELENA-Verfahren verfolgte Ziel der Bürokratieentlastung an. Allerdings besteht ein gravierendes Problem darin, dass sensible persönliche Daten aller Beschäftigten zentral erfasst und gesammelt werden. Die meisten Daten werden auch kaum benötigt werden, weil nur der geringere Teil der Betroffenen Sozialleistungen beanspruchen wird.
Aufgrund wachsender Kritik sollte der Gesetzgeber das Verfahren gründlich überprüfen. Vor allem sollte kritisch hinterfragt werden, ob Daten wie Fehlzeiten, Kündigungsgründe oder Streiktage unbedingt erfasst werden müssen. Zudem bestehen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Vorratsdatenspeicherung, weil dadurch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden könnte. Um Rechtsklarheit zu haben, erscheint es daher sinnvoll, zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ähnlich gelagerten Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Speicherung von Telekommunikationsdaten abzuwarten. Da die elektronischen Daten erst ab dem Jahr 2012 verwendet werden sollen, würde das Aussetzen und Überprüfen des ELENA-Verfahrens zu keinen Terminproblemen führen.
Beitragsbemessungsgrenzen
Die Beitragsbemessungsgrenzen
(Monatswerte) werden bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern von 4.550 Euro auf 4.650 Euro angehoben. In den alten Bundesländern stieg der Wert um 100 Euro auf 5.500 Euro im Monat. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Bemessungsgrundlage bundeseinheitlich 3.750 Euro im Monat und stieg damit um 75 Euro monatlich.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2009 einheitlich 14,9 Prozent. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem Bruttolohn von 49.950 Euro. Wer darüber liegt, kann sich privat oder aber auch freiwillig gesetzlich krankenversichern. Der Beitragssatz
zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt unverändert 1,95 Prozent. Kinderlose müssen hierauf noch einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkte bezahlen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung
ergab sich keine Beitragssatzänderung. Auch der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt vorerst bei 2,8 Prozent unverändert. Ab dem 1. Juli 2010 ist eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 3,0 Prozent vorgesehen.
Steueränderungen 2010
Für die Steuerzahler und ihre Berater ist es wichtig, sich auf die Rechtsänderungen einzustellen, um Vorteile zu nutzen und Nachteile abzumildern.
Im Folgenden geben wir einen Überblick über wichtige Änderungen:
Allgemeine Änderungen
Der Grundfreibetrag wird um 170 Euro von 7.834 Euro auf nun 8.004 Euro angehoben. Hinzu kommt eine Rechtsverschiebung der Tarifeckpunkte um 330 Euro. Der kindesbezogene Freibetrag wurde
von 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr erhöht. Das Kindergeld wurde um je 20 Euro erhöht und beträgt im Jahr 2010 184 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro pro Monat.
Der Grenzbetrag für die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes wurde von 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Erst beim Überschreiten dieser Grenze geht der Kindergeld- bzw. Kinderfreibetragsanspruch verloren, wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind.
Der Höchstbetrag für steuerlich abzugsfähige Unterhalts-leistungen für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen wurde zum 1. Januar 2010 ebenfalls von 7.680 Euro auf 8.004 Euro im Jahr angehoben.
Die Zweijahresfrist für die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage wurde rückwirkend aufgehoben. Die Aufhebung der Zweijahresfrist gilt erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.Dezember 2006 angelegt werden und auch in allen Fällen, in denen bis zum 16.7.2009 – Tag der Verkündung des „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ – über einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage noch nicht bestandskräftig entschieden ist.
Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge werden seit dem 1. Januar 2010 besser steuerlich berücksichtigt. Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind maximal in dem
Umfang zu berücksichtigen, in dem sie den gesetzlichen Leistungen der Pflichtversicherung bzw.dem Basiskrankenversicherungsschutz entsprechen. Bei Anspruch auf Krankengeld werden die Beiträge
zur privaten Krankenversicherung entsprechend und bei der gesetzlichen Krankenversicherung um 4 Prozent gekürzt. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im vollen Umfang berücksichtigt.Der Sonderausgabenabzug umfasst sowohl die eigenen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge des Steuerzahlers als auch Beiträge für seinen Ehegatten und jedes Kind. Im Gegenzug wird der Abzug für Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-, Unfall und Haftpflichtversicherung sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, nicht mehr zugelassen. Allerdings wurde neben der Maximalgrenze auch eine Mindestgrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige eingeführt. Bis zum Erreichen dieser Mindestgrenze können auch geleistete Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-,Unfall- und Haftpflichtversicherung, zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Leistungen absichern,die oberhalb des Niveaus der gesetzlichen Leistungen der Pflichtversicherung bzw. dem Basiskranken-versicherungsschutz liegen, abgezogen werden.
Mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz werden Bürger, die Geschäftsbeziehungen im Ausland unterhalten, verpflichtet, mit den deutschen Finanzbehörden zu kooperieren und ihnen umfassend Auskunft zu erteilen. Andernfalls drohen Sanktionen, beispielsweise in Form von vollständiger oder teilweiser Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten. Darüber hinaus wurde der Personenkreis auf Steuerzahler, die Überschusseinkünfte von mindestens 500.000 Euro im Jahr erzielen, ausgeweitet, bei dem ohne besondere Voraussetzung eine Außenprüfung zulässig ist. Zudem wurde die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen über solche Einkünfte auf sechs Jahre verlängert.
Soli
Bund der Steuerzahler erringt Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag - Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht
Mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterprozess (Az.: 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der BdSt einen wichtigen Etappensieg.
Bei der mündlichen Verhandlung Tag überzeugten die Argumente des Bundes der Steuerzahler. Das Niedersächsische Finanzgericht ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt, so dass die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegt wurde.
Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke zum Vorlagebeschluss: "Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag positionieren wird."
Nach Ansicht des BdSt verstößt die Erhebung des Solidaritätszuschlags gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr 1991 mit kurzen Unterbrechungen erhoben. Eine solche Ergänzungsabgabe sieht die Verfassung lediglich vor, um im Einzelfall "vorübergehend" Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt zu decken. Der BdSt vertritt die Auffassung, dass der Solidaritätszuschlag daher nicht auf Dauer erhoben werden darf. Dem schloss sich das Niedersächsische Finanzgericht inhaltlich an und formulierte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht.
Der BdSt fordert die Politik auf, zu reagieren bevor eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gefallen ist, um sich eine Blamage wie bei der Pendlerpauschale zu ersparen. Da die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag allein dem Bund zufließen, kann dieser auch schnell und ohne Zustimmung der Länder abgeschafft werden.

Schleudersachse für Luxussanierung Der Scheudersachse 2009 geht an die Landestalsperrenverwaltung Sachsen und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Meißen für die Verlegung von Rollrasen bei der Deichentwässerung des Binnendeiches Bobersen.
Röderau-Bobersen. Die Landestalsperrenverwaltung führte im September 2009 eine Baumaßnahme zur Deichentwässerung des Binnendeiches Bobersen sowie des dahinterliegenden Geländes zur Deichscharte Bobersen durch. Mehr dazu
Verlustrücktrag
BdSt: Ausweitung des Verlusrücktrages gefordertNach Einschätzung führender Wirtschaftsinstitute droht vielen Unternehmen in den nächsten Monaten ein Liquiditätsengpass. Um dem entgegenzuwirken, fordert der Bund der Steuerzahler die Ausweitung des Verlustrücktrags von einem auf zwei Jahre. Darüber hinaus sollte auch die Begrenzung der Höhe nicht bereits bei 511.500 Euro, sondern bei mindestens einer Million Euro liegen. Die Ausweitung der Verlustrücktragsmöglichkeiten schafft unkompliziert Liquidität in den von der Krise gebeutelten Unternehmen. Damit diese Erweiterung allerdings ihre Wirkung entfalten kann, müsste das Inkrafttreten rückwirkend beschlossen werden.Diese Verlustrücktragsmöglichkeiten hat es bereits bis zum Jahr 1999 gegeben. Sie sind also nicht völlig neu und haben sich in der Vergangenheit bewährt. Einer zügigen Umsetzung der Forderung steht nichts entgegen, zumal nun diskutiert wird, wie den Unternehmen in der Finanz- und Wirtschaftskrise geholfen werden kann, und wie eine drohende Kredit- und Liquiditätsklemme abzuwenden ist. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sollten dazu die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen optimiert werden. Von Verbesserungen bei der Zinsschranke und der Sanierungsklausel profitieren große Unternehmen, mittlere und kleine Unternehmen werden aber vernachlässigt. Mit der Ausweitung der Verlustrücktragsmöglichkeiten kann hier ein effektiver Beitrag geleistet werden, denn den Unternehmen würde in diesen Fällen Eigenkapital und nicht zu verzinsendes Fremdkapital zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang erteilte der Bund der Steuerzahler jeglichen Diskussionen über direkte Staatshilfen über die kfw-Bank eine klare Absage. Der Staat muss die Rahmenbedingungen gestalten, er darf nicht als Banker auftreten
Druck zur Verkleinerung des Landtags wächst
Forderung Bund der SteuerzahlerForderung findet bei Parteien zunehmend Gehör - Sachsen leistet sich zahlenmäßig größtes Landesparlament in Ostdeutschland
Dresden. Auf den neu gewählten
Sächsischen Landtag wächst der Druck zu einer drastischen Reduzierung seiner Größe. Nachdem die Parlamentarier vor drei Jahren den Vorschlag einer Expertenkommission, die Zahl der Abgeordneten von 123 auf 81 zu begrenzen, ignoriert hatten, ist die Diskussion durch einen weiteren Anstieg auf 132 Mandatsträger neu entfacht worden. "Ausgleichs-und Überhangmandate können kein Grund sein, diesen Zustand zu zementieren", sagte Knut Schreiter, Sprecher des Sächsischen Steuerzahlerbundes. Seine Forderung nach einer gründlichen Reform findet auch in politischen Kreisen zunehmend Gehör. Mehr dazu
Sachsen hat gewählt
LandtagswahlDie Sachsen hatten am 30. August zum 5. Mal die Möglichkeit einen neuen Landtag zu wählen. Im Vorfeld hielt sich die Begeisterung bei den Wählern in Grenzen und über die Sinnhaftigkeit des einzelnen Wahltermins, die Wahl kostet ca. 2 Millionen Euro, lässt sich trefflich streiten. Die neue Regierung (Ausgang der Wahl stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest) geht mit einer wesentlich schlechteren Ausgangsposition ins Rennen, denn nach den Jahren der steigenden Finanztransfers von West nach Ost müssen sich die politisch Verantwortlichen mit sinkenden Einnahmen aus dem Solidarpaket auseinandersetzen. Mehr dazu
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20.05.2013 17:19
Der Internet-Tycoon aus New York
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20.05.2013 16:40
Dem Unternehmen Euro Hawk droht das Aus
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20.05.2013 16:37
Yahoo kauft Relevanz
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20.05.2013 13:49
Pharmabranche vor Milliarden-Übernahme
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20.05.2013 11:39
Oettinger kündigt Vorstoß der EU zu Fracking an
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20.05.2013 9:41
Dax gewinnt den zehnten Tag in Folge
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20.05.2013 8:22
Studie: Erde erwärmt sich nicht so schnell wie befürchtet
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20.05.2013 6:35
Cameron fordert mehr Transparenz von Überseegebieten
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19.05.2013 19:40
„Wir versprechen, es nicht zu versauen“
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19.05.2013 17:23
Verbraucherzentrale gegenüber EU-Plänen skeptisch
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19.05.2013 14:46
Japanische Regierung wegen Yen-Abwertung skeptisch
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19.05.2013 13:49
Das Rating der wichtigsten Länder
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19.05.2013 13:09
Weltkriegsbombe in Frankfurt erfolgreich entschärft
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19.05.2013 11:45
Uli Hoeneß soll Millionen mit der T-Aktie verloren haben
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19.05.2013 10:43
Bundesbank gegen Abschaffung von Cent-Münzen
