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29.07.2010

Urteil zum häuslichen Arbeitszimmer

Weiterer Sieg für die Steuerzahler

Der Bund der Steuerzahler (BdSt) begrüßt das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur Streichung des Abzugsverbots des häuslichen Arbeitszimmers in bestimmten Fällen. „Damit wurden dem Gesetzgeber abermals seine Grenzen aufgezeigt. Das Verfassungsgericht positionierte sich zugunsten der Steuerzahler und gegen die gängige Praxis, Politik nach Kassenlage zu betreiben“, kommentiert der Präsident des Bundes der Steuerzahler Dr. Karl Heinz Däke das Urteil.

Das Gericht stellt klar, dass immer dann, wenn dem Arbeitnehmer vom Arbeitgeber kein Arbeitsplatz zur Verfügung gestellt wird, die Kosten für ein häusliches Arbeitszimmer abzugsfähig sein müssen. Dieses Urteil stärkt die Rechte der Steuerzahler erneut, ähnlich wie beim Urteil zur Pendlerpauschale. Auch hier wurde die Neuregelung des Gesetzgebers rückwirkend vom Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig erkannt und klargestellt, dass fiskalische Gründe keine Rechtfertigung für die Beschränkung von Werbungskosten sind.

„Das Urteil ist ein weiteres deutliches Signal an den Gesetzgeber, nicht willkürlich Steuergesetze zur Einnahmenvermehrung zu verändern. Der BdSt hat diese Regelung von Anfang an für verfassungswidrig gehalten und bereits im Gesetzgebungsverfahren darauf hingewiesen. Jetzt muss die Politik für ihre Sturheit bezahlen. Sie sollte aber endlich Lehren daraus ziehen und nicht immer wieder offensichtlich verfassungswidrige Regelungen im Steuerrecht beschließen, die vom Bundesverfassungsgericht wieder kassiert werden“, so Däke.

11.07.2010

Steuerzahlergedenktag


Steuerzahlergedenktag 2010
Am Sonntag, dem 4. Juli 2010, war der Steuerzahlergedenktag! Damit liegt er in diesem Jahr 10 Tage früher als 2009. Nach Berechnungen des Bundes der Steuerzahler arbeiten die Deutschen ab diesem Tag wieder für ihr eigenes Portemonnaie. Das gesamte Einkommen, das die Steuer- und Beitragszahler vor diesem Datum erwirtschaftet haben, wurde rein rechnerisch an den Staat abgeführt. Der Bund der Steuerzahler verkennt nicht, dass den Leistungen der Steuer- und Beitragszahler auch Leistungen des Staates und der Sozialversicherungsträger gegenüberstehen.

Ermittelt wird der Steuerzahlergedenktag auf Grundlage der volkswirtschaftlichen Einkommensbelastungsquote. Anhand dieser Quote wird deutlich, wie viel der Staat vom Einkommen seiner Bürger und Unternehmen über Steuern und Sozialabgaben einbehält. Für 2010 werden es genau 50,5 Prozent sein. Das bedeutet, dass der 4. Juli 2010, 7.47 Uhr, der exakte Zeitpunkt ist, bis zu dem die Steuer- und Abgabenzahler für den Staat arbeiten. Ab 7.48 Uhr arbeiten sie also quasi in ihre eigene Tasche und damit deutlich früher als im Jahr 2009.

09.07.2010

Zuschuss zu Rußpartikelfilter

Förderung nun auch für leichte Nutzfahrzeuge

Viele deutsche Städte erlauben Autofahrern die Durchfahrt durch bestimme Bereiche (sog. Umweltzonen) nur noch, wenn das Fahrzeug einen geringen Schadstoffausstoß ausweist und daher eine entsprechende Umweltplakette erhalten hat. Zur Minderung des Schadstoffausstoßes können Diesel-Fahrzeuge mit einem Rußpartikelfilter nachgerüstet werden. Die Nachrüstung eines Fahrzeugs mit einem Rußpartikelfilter wird mit einem Zuschuss von 330 Euro je Fahrzeug gefördert, darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Eine entsprechende Verlängerung der Förderung hatte die Bundesregierung erst kürzlich beschlossen.

Seit dem 1. Juni 2010 kann der Antrag auf den Zuschuss allerdings nur noch online beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle unter www.bafa.de gestellt werden, erklärt der Bund der Steuerzahler. Erstmals können auch leichte Nutzfahrzeuge den Zuschuss erhalten, wovon insbesondere Handwerker profitieren können. Gefördert werden Pkws mit erstmaliger Zulassung vor dem 1. Januar 2007 und leichte Nutzfahrzeuge mit erstmaliger Zulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt sind Fahrzeughalter, die ihren Pkw seit dem 1. Januar 2010 nachgerüstet haben. Für Halter leichter Nutzfahrzeuge kann der Zuschuss gezahlt werden, wenn der Filter nach dem 12. Mai 2010 eingebaut wurde. Zu beachten ist, dass der Fördertopf für rund 160.000 Nachrüstungen reicht. Weitere Informationen stehen auf der Internetseite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle zur Verfügung.

10.06.2010

Ministerversorgung

Bei Ministerrenten spart Sachsen nicht
Von Gunnar Saft, Sächsische Zeitung vom 10.06.2010

Obwohl das Projekt sogar im Koalitionsvertrag steht, haben CDU und FDP die Ruhegehälter nicht gekürzt.

Der Druck der knappen öffentlichen Kassen hat jetzt bundesweit zu Einsparungen bei den Einkünften und Versorgungsleistungen für Politiker geführt. In Baden-Württemberg sinken dieses Jahr die Diäten der Landtagsabgeordneten und in Schleswig-Holstein werden die Zulagen für Fraktionen und Staatssekretäre um bis zu zehn Prozent pauschal gekürzt.

In Sachsens Nachbarland Thüringen ist wiederum noch vor der Sommerpause eine Gesetzesänderung geplant, mit der die Rentenansprüche für Regierungsmitglieder deutlich gesenkt werden. Damit reagiert die Thüringer Staatsregierung auf den Unmut, den die bisherigeren großzügigen Regelungen in der Öffentlichkeit hervorrufen.

Hohe Sofortpension möglich

Theoretisch sind diese Änderungen auch in Sachsen möglich. Schon nach der Landtagswahl im August 2009 war hierzulande die Überprüfung der umstrittenen Ruhegehälter für Minister im Gespräch. Wahlsieger CDU und FDP legten das schriftlich fest und vereinbarten ein entsprechendes Projekt auf Seite 53 ihres Koalitionsvertrages.

Zuvor hatten vor allem die Liberalen um Parteichef Holger Zastrow wiederholt darauf gedrängt. „Arbeitnehmer erhalten erst mit 67 Jahren ihre volle Rente, Bundesminister ebenfalls. Warum sollen sächsische Minister weiter ihre Privilegien behalten? Was von Arbeitnehmern verlangt wird, muss auch für Spitzenpolitiker gelten! Alles andere ist ungerecht und unverständlich“, wetterte Zastrow.

In der Tat fallen die Rentenansprüche von Sachsens Regierungsmitgliedern sehr üppig aus. Minister können nach acht Jahren Amtszeit sofort in Pension gehen. Wer mindestens vier Jahre im Amt war, muss ebenfalls nicht lange warten. In dem Fall wird das staatliche Ruhegehalt ab dem 55. Lebensjahr ausgezahlt. Dessen Höhe kann bis zu 71 Prozent der früheren Ministerbezüge erreichen. Aktuell liegt das Grundgehalt bei 11146,80 Euro im Monat plus Familienzuschlag.

Kritik vom Steuerzahlerbund

Unterm Strich, so kritisiert FDP-Chef Zastrow, kommen Minister damit auf Rentenansprüche, für die ein Arbeitnehmer mit gleichem Gehalt 103 Jahre in die Rentenkasse einzahlen muss. Das Problem: Änderungen im sächsischen Ministergesetz sind trotz Koalitionsvertrag und aktuellem Sparkurs weiterhin nicht in Sicht. Auf SZ-Anfrage erklärt die CDU-Fraktion knapp: „Das steht bei uns zurzeit nicht auf der politischen Agenda.“ Allein die FDP hört sich etwas anders an. „Vor dem Hintergrund wegbrechender Einnahmen der öffentlichen Haushalte und notwendiger Sparanstrengungen der öffentlichen Hand werden wir auch Abgeordneten- und Ministergesetz in Ruhe prüfen“, verspricht zumindest Generalsekretär Torsten Herbst.

Inzwischen drängt aber auch Sachsens Steuerzahlerbund. „Sparen muss durch alle Bereiche gehen. Deshalb müssen wir über diese Sonderregelung diskutieren und dürfen das nicht auf den Sankt Nimmerleinstag verschieben“, fordert Vize-Chef Knut Schreiter. Und er warnt. „Ein beherztes Herangehen an dieses Thema werden wir auch künftig dringend anmahnen.“

24.05.2010

Einkommenssteuererklärung 2009

Am 31. Mai endet in diesem Jahr die reguläre Frist für die Abgabe der Einkommensteuererklärung, wenn der Steuerzahler zur Abgabe einer entsprechenden Erklärung verpflichtet ist. Darauf weist der Bund der Steuerzahler hin. Nehmen Steuerzahler die Hilfe eines Steuerberaters oder Lohnsteuerhilfevereins in Anspruch, gilt diese Frist nicht. In diesen Fällen verlängert sich die Abgabefrist allgemein bis zum 31.12.2010. Kann der Termin bei der selbst erstellten Einkommensteuererklärung nicht eingehalten werden, kann eine Fristverlängerung beim Finanzamt beantragt werden. Der Antrag sollte allerdings schriftlich gestellt werden. Hören die Steuerzahler dann nichts vom Finanzamt, gilt der Antrag als genehmigt. Steuerzahler, die freiwillig eine Einkommensteuererklärung abgeben möchten, haben seit neuem mindestens vier Jahre für die Abgabe Zeit, denn die zweijährige Ausschlussfrist für die Antragsveranlagung wurde abgeschafft. Das heißt, die Einkommensteuererklärung 2009 muss spätestens am 31. Dezember 2013 abgegeben werden. Ein Musterbrief für die Beantragung der Fristverlängerung kann kostenlos unter www.steuerzahler.de heruntergeladen werden.

14.05.2010

BdSt-Kommunalumfrage 2010

Die jährliche Kommunalumfrage des Bundes der Steuerzahler Sachsen bestätigt den Trend des Jahres 2009. Die Umfrage hat ergeben, dass 2/3 der Kommunen im Haushaltsjahr 2010 vor allem mit sinkenden Einnahmen aus der konjunktursaisonal abhängigen Gewerbesteuer rechnen. Während Dresden noch mit steigenden Gewerbesteuern plant + 11 Mio. Euro, rechnet allein die Großstadt Leipzig mit Mindereinnahmen von 10 Mio. Euro (Minus 5 Prozent), die Kreisstädte Meißen mit - 2,4 Mio. Euro (Minus 37,5 Prozent), Bautzen – 1 Mio. Euro (Minus 7 Prozent), Freital – 3 Mio. Euro (Minus 30 Prozent), Borna – 2,1 Mio. (Minus 44 Prozent) und Marienberg mit 1 Mio. Euro weniger (Minus 42 Prozent). Kleinere Städte wie Boxberg rechnen mit einem Drittel weniger, was 5 Mio. Euro entspricht, Hohenstein-Ernstthal mit 30 Prozent weniger (Minus 850.000 Euro), Mittweida mit 12 Prozent weniger (510.000 Euro).
Diese stichprobenartige Auswertung bestätigt unsere Einschätzung, dass die Lobby der großen Städte eine Reform der Gewerbesteuer seit Jahren verhindert, wobei diese die eigentlichen Profiteure der derzeitigen Regelung sind. Die kleineren Städte und Gemeinde haben wesentlich stärkere Schwankungen zu verkraften als die Oberzentren. Das Gefühl der Abhängigkeit von Schlüsselzuweisungen aus dem FAG, welche rd. 50 Prozent ausmachen und 2009 und 2010 ca. 3 Mrd. Euro betragen, stellt eine Degradierung der kommunalen Ebene dar.
Deshalb ist es unerlässlich sich zukünftig für eine Verstetigung der Einnahmen der Kommunen einzusetzen. Damit die Gewerbesteuer ohne Verletzung der kommunalen Steuerautonomie abgebaut wird, sollten die Gemeinden mit verfassungsgesetzlich abgesicherten Beteiligungen an den Erträgen von Einkommen-, Körperschaft- und Umsatzsteuer ausgestattet werden. Zudem sollten die Gemeindeanteile von Einkommens- und Körperschaftsteuer mit Hebesatzrechten versehen werden. Allerdings sollten diese Hebesätze nur in einem begrenzten Rahmen verändert werden dürfen, damit Überbelastungen der Steuerzahler vermieden werden.
Insoweit setzen wir vom Bund der Steuerzahler große Hoffnung in die von der in der Koalitionsvereinbarung vereinbarten Gemeindefinanzreform, welche im März ihre Arbeit aufgenommen hat. Die Aufgabe der Kommission wird darin bestehen, Vorschläge zu unterbreiten, wie eine Neuordnung der Gemeindefinanzierung aussehen kann. Die aktuelle Entwicklung der Kommunalfinanzen hat gezeigt, dass das kommunale Finanzsystem Schwächen aufweist: Zwar konnten mit den Mitteln aus dem Konjunkturpaket II vorübergehend finanzielle Engpässe überbrückt werden, dennoch ist das System an sich weiterhin fragil. Viele deutsche Kommunen haben Finanzprobleme, die ihre Handlungsspielräume einengen.
Neben zu prüfenden Entlastungsmöglichkeiten auf der Ausgabenseite (z. B. Flexibilisierung von Standards) wird die Kommission auch über einen Ersatz für die Gewerbesteuer nachdenken, der aufkommensneutral, also ohne zusätzliche Belastung, auskommen soll. Geprüft werden sollen u. a. ein kommunaler Zuschlag auf die Einkommens- und Körperschaftsteuer sowie ein höherer Anteil der Kommunen an der Umsatzsteuer.
Der Bund der Steuerzahler plädiert seit Jahrzehnten für eine Reform der Gewerbesteuer mit der Folge einer Verstetigung der Einnahmen für die Kommunen. Der Trend zur Substanzbesteuerung der Gewerbetreibenden muss rückgängig gemacht werden.

07.05.2010

Kampf gegen Verschwendung

Bad Brambach kämpft gegen Verschwendung

Bad Brambachs Bürgermeister Herr Wolfram kämpft seit Jahren gegen die geplante und übliche Luxussanierung der Deutschen Bahn, welche 5 Bahnübergänge in seinem Gemeindegebiet zu Teil werden soll. Bad Brambach eine Kurort mit seinen 2100 Einwohner soll ca. 200.000 Euro Eigenanteil für die Kreuzungsumbauten aufbringen. Geld was der Gemeinde für Aufgaben der Daseinsvorsorge fehlen würde. Außerdem ist den Gemeindevertretern der Sinn dieser Sanierung nicht klar, denn die Strecke ist nicht als verkehrsbedeutende eingestuft wird nur selten von der Vogtlandbahn benutzt. Dennoch möchte die Bahn alle Steuermittel ausnutzen und die Kreuzungen mit Hilfe der Gemeinde umbauen, dazu gehören neben neuen Signalanlagen und Schrankensystem, Schaltanlagen und Schienenerneuerungen, so dass die Kosten pro Bahnübergang auf über 500.000 Euro ansteigen. Zuviel und am Bedarf vorbei rechnet Bürgermeister Wolfram vor, denn die Bau- und Betriebsordnung des Eisenbahnbundesamtes sieht für die Signalanlagen auch kostengünstigere Maßnahmen vor, welche lediglich 15.000 Euro kosten würden. Der Bund der Steuerzahler Sachsen schließt sich nach Prüfung der Maßnahme der Einschätzung der Gemeinde an und unterstützt diese bei der Umsetzung der kostengünstigsten und notwendigsten Variante.

01.04.2010

Erfolg!

Forderung des BdSt Sachsen nach Aussetzung der Diätenerhöhung erfüllt.

Die Koalition aus CDU und FDP hat sich gegen die bisher geplante Anpassung der Bezüge auf künftig 5249 Euro ausgesprochen. Ein entsprechender Antrag der Fraktionen wurde nicht zur Abstimmung
gestellt. Angesichts der Sparnotwendigkeit im Landesetat und rückläufiger Lohnentwicklung sei dieser Schritt nicht vermittelbar. Damit schließt sich die Koalition der Ansicht des Bundes der Steuerzahler Sachsen an, der eine Aussetzung der Erhöhung gefordert hatte (BdStINFO 02/20010).
Bei einer erneuten Diskussion zur Reform der Abgeordentenbezüge sollten Überlegungen wie eine Verkleinerung des Landtages genauso eine Rolle spielen wie Leistungskriterien bei der Vergütung von Parlamentariern, so Knut Schreiter vom Bund der Steuerzahler Sachsen.

07.03.2010

Neuer Ratgeber vom Bund der Steuerzahler

Neue Ratgeber vom Bund der Steuerzahler
Steuererklärung - Antragsveranlagung 2009

Jetzt ist es für viele Steuerzahler wieder soweit: Die Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009 wird in Angriff genommen. Und dabei sind einige steuerliche Änderungen gegenüber der Steuererklärung 2008 zu beachten, wie zum Beispiel bei der Abzugsfähigkeit von haushaltsnahen
Dienst- und Handwerkerleistungen. Hier gilt es aufmerksam zu sein, will man dem Finanzamt nicht unnötig Geld schenken. Wie Steuerzahler zuviel gezahlte Steuern zurückholen können, das zeigt in kompakter Form der kostenlose Ratgeber „Steuererklärung - Antragsveranlagung 2009“ des Bundes der Steuerzahler.

Die ersten Seiten bieten eine Einführung in die steuerliche Thematik. So zum Beispiel, wer eine Einkommensteuererklärung abgeben muss und bis wann die Formulare beim Finanzamt eingehen müssen. Was verbirgt sich zum Beispiel hinter der Anlagen N? Welche Unterlagen gehören noch zu einer vollständigen Steuererklärung? Diese Fragen beantwortet der Ratgeber des Bundes der Steuerzahler.

Der Ratgeber erläutert weiter, was man unter den Begriffen "Werbungskosten", "Sonderausgaben" und "außergewöhnliche Belastungen" versteht und beschreibt die einzelnen Posten, die steuerlich geltend gemacht werden können. Er nennt Pauschbeträge und veranschaulicht die Theorie mit Beispielen und Tipps.
Besonders hilfreich: Hinter jedem Posten ist genau vermerkt, auf welchem Formular und in welchen Zeilen die Angaben eingetragen werden müssen. Fällt der Steuerbescheid dann ganz anders aus als erwartet, erklärt der Ratgeber, wie sich Steuerzahler dagegen beispielsweise mit einem Einspruch zur Wehr setzen können.

Senioren und Steuern

Steuerzahler ist man das ganze Leben. Ob Erwerbstätigkeit oder Rente, die Einkommensteuer bleibt ein Thema. Unsere Broschüre "Senioren und Steuern" erläutert die Besteuerung im Zeitpunkt der Aufgabe der aktiven Tätigkeit ebenso wie die steuerliche Behandlung der einzelnen Einkunftsarten. Insbesondere die Besteuerung der Alterseinkünfte wird ausführlich behandelt. Außerdem werden die Grundlagen der Erbschaft- und Schenkungsteuer dargestellt. Dieser Leitfaden soll dazu beitragen, dass ältere Menschen nicht in die Steuerfalle tappen weil sie nicht wissen, ob und wie viel Einkommensteuer sie bezahlen müssen.

Bestellung telefonisch: 0371 - 6906320 (Mo - Fr. von 9:00 Uhr bis 16:30 Uhr) 0371 - 6906320

01.02.2010

Diätenerhöhung später!

Erhöhung der Abgeordnetenentschädigung im Landtag beschlossene Sache?

Der neu gewählte Sächsische Landtag muss nach § 5 Absatz 1 des Abgeordnetengesetzes innerhalb des ersten Halbjahres nach der konstituierenden Sitzung über die Anpassung der Entschädigung beschließen. Der Präsident sendete am 05. Januar ein Schreiben an alle die Fraktionen.

Ein Mitglied des Landtages erhält eine monatliche Abgeordnetenentschädigung, die sich an einem Zwölftel der Jahresbezüge eines Richters am Landgericht (Besoldungsgruppe R 2 Stufe 8) orientiert. Die Abgeordnetenentschädigung beträgt seit dem 1. Januar 2010 monatlich 4 835 Euro (bis Dezember 2009 monatlich 4 481 Euro). Nunmehr soll sie 5249 Euro monatlich betragen, dass sieht das Abgeordnetengesetz welches noch mit der Mehrheit von CDU und SPD im Jahr 2008 beschlossen wurde vor. Die entsprechende Mehrheit scheint mit CDU und FDP gegeben zu sein, unklar bleibt bislang zu welchem Zeitpunkt die Erhöhung greifen soll.

Der Bund der Steuerzahler Sachsen empfiehlt die Erhöhung in Hinblick auf die verschlechterte Einkommenssituation vieler Erwerbstätiger z. B. durch Kurzarbeit und rückläufige Aufträge bei Selbstständigen und Unternehmungen in der sächsischen Wirtschaft sowie von Steuermindereinnahmen nicht in diesem Jahr vorzunehmen.

Die Neuregelung sollte nach dem Willen des Steuerzahlerbundes erst ab dem 01.01.2012 vorgenommen werden. Die sächsischen Abgeordneten würden sich bei einer sofortigen Erhöhung mehr Entschädigung genehmigen wie die Abgeordneten der Geberländer des Finanzausgleiches aus Baden-Württemberg die „lediglich“ 5125 Euro Grundentschädigung erhalten.

11.01.2010

ELENA

ELENA-Verfahren aussetzen!

Der BdSt fordert die Bundesregierung auf, das Verfahren zum Elektronischen Entgeltnachweis (ELENA) zunächst auszusetzen. Der BdSt erkennt zwar das mit dem ELENA-Verfahren verfolgte Ziel der Bürokratieentlastung an. Allerdings besteht ein gravierendes Problem darin, dass sensible persönliche Daten aller Beschäftigten zentral erfasst und gesammelt werden. Die meisten Daten werden auch kaum benötigt werden, weil nur der geringere Teil der Betroffenen Sozialleistungen beanspruchen wird.

Aufgrund wachsender Kritik sollte der Gesetzgeber das Verfahren gründlich überprüfen. Vor allem sollte kritisch hinterfragt werden, ob Daten wie Fehlzeiten, Kündigungsgründe oder Streiktage unbedingt erfasst werden müssen. Zudem bestehen grundsätzliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine solche Vorratsdatenspeicherung, weil dadurch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt werden könnte. Um Rechtsklarheit zu haben, erscheint es daher sinnvoll, zunächst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu ähnlich gelagerten Verfassungsbeschwerden im Zusammenhang mit der Speicherung von Telekommunikationsdaten abzuwarten. Da die elektronischen Daten erst ab dem Jahr 2012 verwendet werden sollen, würde das Aussetzen und Überprüfen des ELENA-Verfahrens zu keinen Terminproblemen führen.

07.01.2010

Beitragsbemessungsgrenzen

Die Beitragsbemessungsgrenzen
(Monatswerte) werden bei der Renten- und Arbeitslosenversicherung in den neuen Bundesländern von 4.550 Euro auf 4.650 Euro angehoben. In den alten Bundesländern stieg der Wert um 100 Euro auf 5.500 Euro im Monat. Bei der Kranken- und Pflegeversicherung beträgt die Bemessungsgrundlage bundeseinheitlich 3.750 Euro im Monat und stieg damit um 75 Euro monatlich.
Der Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung beträgt seit dem 1. Juli 2009 einheitlich 14,9 Prozent. Die Versicherungspflichtgrenze liegt bei einem Bruttolohn von 49.950 Euro. Wer darüber liegt, kann sich privat oder aber auch freiwillig gesetzlich krankenversichern. Der Beitragssatz
zur gesetzlichen Pflegeversicherung beträgt unverändert 1,95 Prozent. Kinderlose müssen hierauf noch einen Aufschlag von 0,25 Prozentpunkte bezahlen. Bei der gesetzlichen Rentenversicherung
ergab sich keine Beitragssatzänderung. Auch der Beitragssatz für die Arbeitslosenversicherung bleibt vorerst bei 2,8 Prozent unverändert. Ab dem 1. Juli 2010 ist eine Erhöhung des Beitragssatzes auf 3,0 Prozent vorgesehen.

04.01.2010

Steueränderungen 2010

Für die Steuerzahler und ihre Berater ist es wichtig, sich auf die Rechtsänderungen einzustellen, um Vorteile zu nutzen und Nachteile abzumildern.

Im Folgenden geben wir einen Überblick über wichtige Änderungen:

Allgemeine Änderungen

 Der Grundfreibetrag wird um 170 Euro von 7.834 Euro auf nun 8.004 Euro angehoben. Hinzu kommt eine Rechtsverschiebung der Tarifeckpunkte um 330 Euro. Der kindesbezogene Freibetrag wurde
von 6.024 Euro auf 7.008 Euro im Jahr erhöht. Das Kindergeld wurde um je 20 Euro erhöht und beträgt im Jahr 2010 184 Euro pro Monat für das erste und zweite Kind, für das dritte Kind 190 Euro und ab dem vierten Kind 215 Euro pro Monat.

 Der Grenzbetrag für die Einkünfte und Bezüge eines volljährigen Kindes wurde von 7.680 Euro auf 8.004 Euro angehoben. Erst beim Überschreiten dieser Grenze geht der Kindergeld- bzw. Kinderfreibetragsanspruch verloren, wenn sonst alle Voraussetzungen erfüllt sind.

 Der Höchstbetrag für steuerlich abzugsfähige Unterhalts-leistungen für gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen wurde zum 1. Januar 2010 ebenfalls von 7.680 Euro auf 8.004 Euro im Jahr angehoben.

 Die Zweijahresfrist für die Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage wurde rückwirkend aufgehoben. Die Aufhebung der Zweijahresfrist gilt erstmals für vermögenswirksame Leistungen, die nach dem 31.Dezember 2006 angelegt werden und auch in allen Fällen, in denen bis zum 16.7.2009 – Tag der Verkündung des „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“ – über einen Antrag auf Arbeitnehmer-Sparzulage noch nicht bestandskräftig entschieden ist.

 Krankenkassen- und Pflegeversicherungsbeiträge werden seit dem 1. Januar 2010 besser steuerlich berücksichtigt. Die Beiträge zur gesetzlichen und privaten Krankenversicherung sind maximal in dem
Umfang zu berücksichtigen, in dem sie den gesetzlichen Leistungen der Pflichtversicherung bzw.dem Basiskrankenversicherungsschutz entsprechen. Bei Anspruch auf Krankengeld werden die Beiträge
zur privaten Krankenversicherung entsprechend und bei der gesetzlichen Krankenversicherung um 4 Prozent gekürzt. Beiträge zur gesetzlichen Pflegeversicherung werden im vollen Umfang berücksichtigt.Der Sonderausgabenabzug umfasst sowohl die eigenen Kranken- und Pflegepflichtversicherungsbeiträge des Steuerzahlers als auch Beiträge für seinen Ehegatten und jedes Kind. Im Gegenzug wird der Abzug für Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-, Unfall und Haftpflichtversicherung sowie zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen, nicht mehr zugelassen. Allerdings wurde neben der Maximalgrenze auch eine Mindestgrenze von 1.900 Euro für Arbeitnehmer und 2.800 Euro für Selbstständige eingeführt. Bis zum Erreichen dieser Mindestgrenze können auch geleistete Beiträge zur Arbeitslosen-, Erwerbs- und Berufsunfähigkeits-,Unfall- und Haftpflichtversicherung, zu Risikoversicherungen, die nur für den Todesfall eine Leistung vorsehen sowie Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung, die Leistungen absichern,die oberhalb des Niveaus der gesetzlichen Leistungen der Pflichtversicherung bzw. dem Basiskranken-versicherungsschutz liegen, abgezogen werden.

 Mit dem Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz werden Bürger, die Geschäftsbeziehungen im Ausland unterhalten, verpflichtet, mit den deutschen Finanzbehörden zu kooperieren und ihnen umfassend Auskunft zu erteilen. Andernfalls drohen Sanktionen, beispielsweise in Form von vollständiger oder teilweiser Versagung der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Betriebsausgaben und Werbungskosten. Darüber hinaus wurde der Personenkreis auf Steuerzahler, die Überschusseinkünfte von mindestens 500.000 Euro im Jahr erzielen, ausgeweitet, bei dem ohne besondere Voraussetzung eine Außenprüfung zulässig ist. Zudem wurde die Aufbewahrungspflicht von Unterlagen über solche Einkünfte auf sechs Jahre verlängert.

01.12.2009

Soli

Bund der Steuerzahler erringt Etappensieg in Sachen Solidaritätszuschlag - Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht

Mit dem vom Bund der Steuerzahler unterstützten Musterprozess (Az.: 7 K 143/08) gegen die nunmehr dauerhafte Erhebung des Solidaritätszuschlags errang der BdSt einen wichtigen Etappensieg.

Bei der mündlichen Verhandlung Tag überzeugten die Argumente des Bundes der Steuerzahler. Das Niedersächsische Finanzgericht ist von der Verfassungswidrigkeit überzeugt, so dass die Frage nun dem Bundesverfassungsgericht zur Klärung vorlegt wurde.

Der Präsident des Bundes der Steuerzahler, Dr. Karl Heinz Däke zum Vorlagebeschluss: "Wir sind zuversichtlich, dass sich das Bundesverfassungsgericht nun eindeutig zum Solidaritätszuschlag positionieren wird."

Nach Ansicht des BdSt verstößt die Erhebung des Solidaritätszuschlags gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Der Solidaritätszuschlag wird als Ergänzungsabgabe zur Einkommen- und Körperschaftsteuer seit dem Jahr 1991 mit kurzen Unterbrechungen erhoben. Eine solche Ergänzungsabgabe sieht die Verfassung lediglich vor, um im Einzelfall "vorübergehend" Bedarfsspitzen im Bundeshaushalt zu decken. Der BdSt vertritt die Auffassung, dass der Solidaritätszuschlag daher nicht auf Dauer erhoben werden darf. Dem schloss sich das Niedersächsische Finanzgericht inhaltlich an und formulierte einen Vorlagebeschluss an das Bundesverfassungsgericht.

Der BdSt fordert die Politik auf, zu reagieren bevor eine Entscheidung des Bundesverfassungsgericht gefallen ist, um sich eine Blamage wie bei der Pendlerpauschale zu ersparen. Da die Einnahmen aus dem Solidaritätszuschlag allein dem Bund zufließen, kann dieser auch schnell und ohne Zustimmung der Länder abgeschafft werden.

06.10.2009

Schleudersachse 2009


Schleudersachse für Luxussanierung
Der Scheudersachse 2009 geht an die Landestalsperrenverwaltung Sachsen und die Untere Naturschutzbehörde des Landkreises Meißen für die Verlegung von Rollrasen bei der Deichentwässerung des Binnendeiches Bobersen.

Röderau-Bobersen. Die Landestalsperrenverwaltung führte im September 2009 eine Baumaßnahme zur Deichentwässerung des Binnendeiches Bobersen sowie des dahinterliegenden Geländes zur Deichscharte Bobersen durch. Mehr dazu

21.09.2009

Verlustrücktrag

BdSt: Ausweitung des Verlusrücktrages gefordert

Nach Einschätzung führender Wirtschaftsinstitute droht vielen Unternehmen in den nächsten Monaten ein Liquiditätsengpass. Um dem entgegenzuwirken, fordert der Bund der Steuerzahler die Ausweitung des Verlustrücktrags von einem auf zwei Jahre. Darüber hinaus sollte auch die Begrenzung der Höhe nicht bereits bei 511.500 Euro, sondern bei mindestens einer Million Euro liegen. Die Ausweitung der Verlustrücktragsmöglichkeiten schafft unkompliziert Liquidität in den von der Krise gebeutelten Unternehmen. Damit diese Erweiterung allerdings ihre Wirkung entfalten kann, müsste das Inkrafttreten rückwirkend beschlossen werden.Diese Verlustrücktragsmöglichkeiten hat es bereits bis zum Jahr 1999 gegeben. Sie sind also nicht völlig neu und haben sich in der Vergangenheit bewährt. Einer zügigen Umsetzung der Forderung steht nichts entgegen, zumal nun diskutiert wird, wie den Unternehmen in der Finanz- und Wirtschaftskrise geholfen werden kann, und wie eine drohende Kredit- und Liquiditätsklemme abzuwenden ist. Aus Sicht des Bundes der Steuerzahler sollten dazu die steuerlichen Rahmenbedingungen für die Unternehmen optimiert werden. Von Verbesserungen bei der Zinsschranke und der Sanierungsklausel profitieren große Unternehmen, mittlere und kleine Unternehmen werden aber vernachlässigt. Mit der Ausweitung der Verlustrücktragsmöglichkeiten kann hier ein effektiver Beitrag geleistet werden, denn den Unternehmen würde in diesen Fällen Eigenkapital und nicht zu verzinsendes Fremdkapital zur Verfügung stehen. In diesem Zusammenhang erteilte der Bund der Steuerzahler jeglichen Diskussionen über direkte Staatshilfen über die kfw-Bank eine klare Absage. Der Staat muss die Rahmenbedingungen gestalten, er darf nicht als Banker auftreten

06.09.2009

Druck zur Verkleinerung des Landtags wächst

Forderung Bund der Steuerzahler

Forderung findet bei Parteien zunehmend Gehör - Sachsen leistet sich zahlenmäßig größtes Landesparlament in Ostdeutschland

Dresden. Auf den neu gewählten Sächsischen Landtag wächst der Druck zu einer drastischen Reduzierung seiner Größe. Nachdem die Parlamentarier vor drei Jahren den Vorschlag einer Expertenkommission, die Zahl der Abgeordneten von 123 auf 81 zu begrenzen, ignoriert hatten, ist die Diskussion durch einen weiteren Anstieg auf 132 Mandatsträger neu entfacht worden. "Ausgleichs-und Überhangmandate können kein Grund sein, diesen Zustand zu zementieren", sagte Knut Schreiter, Sprecher des Sächsischen Steuerzahlerbundes. Seine Forderung nach einer gründlichen Reform findet auch in politischen Kreisen zunehmend Gehör. Mehr dazu

01.09.2009

Sachsen hat gewählt

Landtagswahl

Die Sachsen hatten am 30. August zum 5. Mal die Möglichkeit einen neuen Landtag zu wählen. Im Vorfeld hielt sich die Begeisterung bei den Wählern in Grenzen und über die Sinnhaftigkeit des einzelnen Wahltermins, die Wahl kostet ca. 2 Millionen Euro, lässt sich trefflich streiten. Die neue Regierung (Ausgang der Wahl stand bei Redaktionsschluss noch nicht fest) geht mit einer wesentlich schlechteren Ausgangsposition ins Rennen, denn nach den Jahren der steigenden Finanztransfers von West nach Ost müssen sich die politisch Verantwortlichen mit sinkenden Einnahmen aus dem Solidarpaket auseinandersetzen. Mehr dazu

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